Beiträge von quantas

    Grüsse euch !!!

    Wer kann mir von seine Erfahrungen über diverse Match-Lupis berichten.
    Besonderes Interesse habe ich an den Fabrikaten Walter, FWB und Steyr, egal ob ältere Federdruck, Vorkomprimierer oder Pressluftmodelle.
    Vielen Dank im voraus.

    Zu den Antworten:

    Verdacht ist ein stehender Begriff aus der StPO (Strafprozessordnung) , ist die Einstiegsstufe in ein Ermittlungsverfahren, daraus resultiert der genannte Strafverfolgungszwang. Ein Verdacht in diesem Sinne bedeutet zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat und keine Vermutung und schon gar nicht Willkür, wäre es Willkür würden die Beamten gegen das Strafgesetzbuch verstoßen und selbst sogar ein Verbrechenstatbestand verwirklichen--nämlich Verfolgung Unschuldiger-. Diese Strafverfolgungspflicht beinhaltet die Ermittlung von be und entlastenden Momenten bei einem Verdächtigen, so dass im Regelfall wenn einer zum Schießclub fährt überhaupt keinerlei Probleme auftauchen, weil die Sache geklärt werden kann . Desweiteren bleibe ich bei der Aussage, dass für ein LG auch mit F im Fünfeck nur der Weg vom Waffenscheinfreien Ort zum Waffenscheinfreien Ort kein Führen darstellt.
    Ich würde ohne denn Fall im Detail zu kennen davon ausgehen, dass die Beamten durchaus rechtmäßig gehandelt haben. Alles weitere entscheidet die Judikative oder der Staatsanwalt wenn er in Absprache mit einem Richter das Verfahren wegen Geringfügikeit einstellt oder einen konkreten Tatverdacht nicht befürwortet.
    So nun mal ruhig Blut, wird alles nicht so hei0 gegessen wie es gek...wird.

    Also liebe Leute, als ich den Beitrag gelesen habe, hat es mich ja beinahe umgehauen über soviel, Verzeihung, -Schwachsinn-, der meisten Beiträge.
    Einerseits wollt ihr möglichst dicke Schußwaffen haben, anderseits seid ihr nicht in der Lage das Waffegesetz halbwegs richtig zu lesen oder zu verstehen.
    Stattdessen wird gleich über die Polizei losgenörgelt.
    Zur Klärung:

    § 12 WaffenGesetz : Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht,
    wer
    1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

    Vereinfacht bedeutet dies, dass ein ungeladenes LG im Kofferraum kein "Führen" ist, und somit kein Verstoß gg. das WaffenG vorliegt, wenn dies z.B. von einem waffenscheinfreien Ort (z.B. Wohnung ) zum anderen Waffenscheinfreien Ort (z.B. Schützenverein) und natürlich Retour transportiert wird.
    Ist dem nicht so, sondern die Knarre wird einfach so spazierengefahren liegt zumindest der Verdacht eines Verstosses gegen das WaffenG vor und die Polizei muss (auch wenn das manche nicht kapieren) ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dies umfasst in der Regel auch die Beschlagnahme der Knarre als Beweismittel. Leitet der Beamte vorsätzlich kein Verfahren ein, würde er sich selbst strafbar machen.
    Dies hätte u.U. für ihn schlimme Konsequenzen. Zu unterscheiden ist jedoch, dass diese sogenannte Strafverfolgungspflicht nur bei Verdacht auf Vergehen oder Verbrechen besteht, nicht bei sogenannten Ordnungswidrigkeiten ( z.B. häufig im Strassenverkehr-Knöllchen), da hat der Beamte ein gewisses Ermessen ob er einschreitet oder nicht. Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, z.B. nach Vernehmungen von Zeugen etc. bekommt er Beschuldigte die Waffe selbstverständlich zurück, ist dem nicht so, wird die Waffe im Regelfall eingezogen (Richter bzw. Staatsanwaltschaft).
    Ich hoffe ich habe etwas zum besseren Verständnis beigetragen.

    Beabsichtige mir eine Walter LP 2 zu kaufen.
    Wer hat Erfahrungen mit dieser Match-LP.
    Insbesonders würde mich interessieren, wann diese LP auf dem Markt war (ich meine so um 1975 bis ? ) und was der damalige Kaufpreis war.
    Wie sieht es heute aus mit Ersatzteilen, wie ist die Dauerbeschaffenheit dieser Pistole bezüglich den verbauten Dichtungen (da Vorkomprimierer) etc. würde mich freuen einige Hintergrund-Infos zu diesem Modell zu bekommen.
    Besten Dank im voraus und immer gut Schuß.

    Kann mir jemand mitteilen was Z.B. die Feinwerkbau 65 bzw. die Modelle 100-102 zu DM-Zeiten bzw. sofern das Modell noch zu Euro-Zeiten auf dem Markt war, gekostet hat.
    Mich würde besonders interessieren, insbesondere bei der 65, die ja extrem lange gebaut wurde, wie sich die Preise im Laufe der Jahre(zehnte) so nach oben entwickelt haben.

    Hat jemand alte Preislisten ?

    Hat jemand Daten zur Zuordnung von Waffennummer mit dem Baujahr ?

    Besten Dank für eure Mühe schon mal im voraus.

    Danke für die Infos !
    Zum letzten Beitrag, was verstehst du unter der "Griff war eine Katastrophe"? meinst du die Verarbeitung oder die Passform zu der Hand, Griffwinkel etc.?
    Kannst du das nochmals erläutern ?
    Wo gibt es die Pistole noch ausser bei Franconia, ist der offizielle Name Baikal ?
    Besten Dank im voraus.

    Grüsse euch !

    hat jemand Erfahrung, nähere Infos über die vergleichsweise preisgünstige russische Ischjewesk Isch-46 bezogen auf das Luftpistolen-Match-Schießen.
    Auch Haltbarkeit, Reparaturen, Schußleistung, Hintergrundinfos, Service etc.

    Besten Dank im voraus.