Polizeikontrolle

Es gibt 114 Antworten in diesem Thema, welches 14.277 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Juli 2006 um 16:00) ist von Duke_ALF.

  • Hallo ich bin heute mittag in eine Polizei Kontrolle gekommen und hatte ein Luftgewehr im Kofferraum liegen. Die Polizisten haben gleich das geweher mit geholt und mir Sicherstellungs Schreiben gegeben. Was kann da jetzt im schlimsten fall auf mich zu kommen? Ich habe keinen Waffenschein. Ich habe bis jetzt auch nochkeine anzeige. Ich kenne mich mit anzeigen auch überhaubt nicht aus. ist vieleicht jemand das selbe mal pasiert?

    Mfg Björn

  • Du hast nichts falsches gemacht.

    Geh zu nem Anwalt. ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Hast du dein Luftgewehr ungeladen transportiert?
    wenn ja, dann sollte eigentlich nichts passieren.
    Was haben die Herren in grün den gesagt?

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Hallo,

    wenn das eion F Gewehr war und dann im Kofferaum lag also nicht zugriffsbereit frage ich mich warum die Polizei das überhaupt sicherstellt. Mir scheint das nicht ganz richtig. Ich würde mal bei einem Anwalt nachrfragen wie du vorgehen sollst.

    Gruß

    Alex

    :thumbsup:

  • Zitat

    Original von ViperM
    Du hast nichts falsches gemacht.

    Geh zu nem Anwalt. ;)


    Vorrausgesetzt es ist ein :F: gekennzeichnetes LG. und du bist mindestens 18 Jahre alt. Und das du dich nicht irgendwie daneben benommen hast, weil du ein Diabolo geladen hattest oder das LG griffbereit und schußbereit abgelegt hast.

    Frag ruhig erst in der Wache nach wie es weitergehen soll. Ein Anwalt kostet echt Geld, auch wenn der nur ein Brief für dich schreibt. Unter umständen kann ein Anwalt teurer sein als der Neukauf des LG's. Wenn alles OK ist, bekommst du das LG bestimmt zurück. Da es sich nicht um eine Schußwaffe mit scharfer Munition handelt kannst du dich erst mal beruhigt zurücklehnen.

  • Das ist ja echt dumm gelaufen!

    Aber dieses "zugriffsbereit" ist immer eine Auslegungssache. Gerade wenn das Auto eine Zentralverriegelung hat und der Kofferraum während der Fahrt nicht verschlossen ist, ist das ... naja...grenzwertig. Denn es könnte ja theoretisch jeder darauf zugreifen. Oder auch Du die Waffe schnell in Anschlag bringen.

    Hattest Du das Gewehr lose im Kofferraum oder in einer Tasche/ einem Koffer?

    Und warum wurdest Du überhaupt angehalten?

  • Das gewehr war ungeladen. Ich hatte auch überhaubt keine Muniton dabei. Es war lose im Kofferraum. Die Polizei hat gesagt das das Gewehr jetzt an meine Kreisverwaltung geschickt wird und die würden eine Anzeige machen. Es ist ein F Gewehr.

  • War das eine allgemeine Verkehrskontrolle oder hat man Dich, respektive Dein Fahrzeug als Einziges kontrolliert?
    Gab es vorher irgendeinen Vorfall b.w. Anlass der zur Kontrolle geführt hat?
    Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen was zur Sicherstellung eines ordnungsgemäss transportierten LG geführt haben sollte?

    Was wurde Dir als Grund der Sicherstellung genannt, b.w. auf der Bescheinigung über die Sicherstellung angegeben?
    Du wirst sicher die Beamten gefragt haben warum die Sicherstellung erfolgt, was hat man Dir darauf geantwortet?

  • Du soltest dich bei einem Anwalt beraten lassen. Eine gute Rechtschutzversicherung wäre nicht schlecht.
    Es ist immer grenzwertig ob zugriffsbereit oder nicht.
    Der Deutsche Gesetzgeber lässt sich immer eine Hintertür offen.

    Imperare sibi maximum imperium est

  • Es war eine ganz normale Verkehrskontrolle. Sie haben zu mir gesagt das mein kein Luftgewehr im auto Transportiren darf. Das ist ein verstoß gegen das Waffengesetz so steht es auch in dem schreiben wo die mir gegeben haben.

  • Zitat

    Original von oernie.... kein Luftgewehr im auto Transportiren darf. ....

    Dann sollte es für Deinen Anwalt ein kurzes, leichtes Spiel werden. Wenn die Beamten sogar schriftlich bestätigt haben, dass es sich um ein "transportieren" und nicht um ein (zugriffsbereites) "führen" handelte!

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (10. Juli 2006 um 19:32)

  • Ich stell mir grade einen DHL-LKW vor, der einige Pakete von EGun transportiert... der arme Fahrer :bash:

    :ptb: :[|]: Mauser HSc 90 :[|]: :ptb:
    ...und alle anderen im Avatar mal gehabt...

  • Na hoffentlich macht so ein Verhalten unter den "grünen Männchen" keine Schule, sonst kann man sich auf eine lustige Zukunft gefasst machen.
    Als nächstes postieren die sich noch vor nem BüMa und "verhaften" jeden, der da mit nem Neukauf rauskommt. :crazy3:

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Hallo oernie

    Oben in der Forenübersicht findest du auch das aktuelle Waffengesetz. Dort suchst du dir am besten mal die Stelle raus wo der Transport geregelt ist und druckst dir diesen Paragraphen mal aus. Damit gehst du freundlich zur Polizei und lässt sie das Lesen. Anschließend fragst du diese dann mal was die dann unter Transport von Waffen verstehen.

    Tja, selbst Waffen tragen aber sich nicht auskennen, so kennen wir die Herren in Grün.

    Gruß
    Thomas

  • Halt uns mal bitte auf dem Laufenden, wie dieser Fall ausgeht - das würde mich doch sehr interessieren...

    Viele Grüße und viel Glück dabei,
    Martin!

    :ptb: :[|]: Mauser HSc 90 :[|]: :ptb:
    ...und alle anderen im Avatar mal gehabt...

  • ganz im ernst... die Männer in Grün sind in erster Linie auch nur Menschen aber manchmal hab ich den Eindruck dass die nix von ihrem Fach verstehen. :evil: :evil: :evil:..
    Nächstes Mal sagen sie noch ohne Waffenschrank ist ein Transport eine Straftat.-.. (n bissl sinnfrei)

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

    Einmal editiert, zuletzt von Masterchief (10. Juli 2006 um 20:24)