das erste mal pyros aus der neuen waffe verschießen

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 3.007 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. November 2006 um 01:00) ist von Erklärbär.

  • mhh, ich habe seit freitag ne neue walther p99 (brüniert) , ich habe auch schon mal mit ihr geschossen und bin eigentlich sehr zufrieden. Nunja soweit sogut aber ich will morgen wenn deutschland gewinnt vll auch mal ein pyro effekt verschißen und habe dabei ein komisches gefühl im hinterkopf, meine bedenken sind das wenn er aus irgend einem grund im abschussbecher steckenbleibt und dort explodiert etc. (weil es eben wie gesagt das erste mal ist wo ich mit der neuen waffe effekte verschießen will) ... war das bei euch auch so? oder habt ihr ohne bedenken mit euren neuen waffen die dinger einfach reingesteckt und weg geschossen?


    Gruß Maxxxx

  • Du weisst schon das es verboten ist zu schiessen wenn es nicht Silverster ist. Hab mir da keine großen gradanken gemacht Pyro rein und Feuer ist auch nicht passiert.

    It's only after we've lost everything that we're free to do anything

    2 Mal editiert, zuletzt von The Jackal (29. Juni 2006 um 22:01)

  • Also erst mal ist das Verschießen von Pyroeffekten verboten ;)
    Ich hab bei jeder neuen Waffe, Siganlmunition ein "komisches Gefühl". Und ich werd wohl auch sehr bald nen neuen Effekt probieren *lol*. Beim Lesimat ist mir mal ne Leuchtkugel stecken geblieben. Wenn man näher dran ist siehts viel heller aus ;D
    Das gleiche mit nem Comet Banger. Hab beides Mal aus Reflex aber richtig reagiert: nen Sprung weg von anderen Leuten und Waffe nach unten (Steinboden) gehalten. Wenn in Lauf ein Pyro explodiert einfach keine Panik!
    Am besten Waffe nie genau über den Kopf halten, sondern ne schräge Flugbahn anstreben, keine brennbaren Dinge in der unmittelbaren Nähe (am besten auf nem Steinboden etc stehen) und natürlich Abstand von anderen Leuten + Orophax (sollte selbverständlich sein). Kannst dir auch noch ne Schutzbrille aufziehen wenn du dir unsicher bist. Aber ich denke mal das 99,99% aller Effekte, wenn sie unter richtigen Bedingungen abgeschossen werden reibunglos laufen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    La Hire, Forumsnutzer
    (diese Angabe ist für den BND. Macht vieles einfacher.)

  • mhh ok,

    ja ich weis das es eigentlich verboten ist, aber nunja so habe ich wenigstensmal die möglich keit es zutesten nicht das irgendwas an sivester dann mal nicht stimmen solle un dann steh ich da wie der depp. un hier knallts un rumst es eigentlich bei je3dem tor von deutschland vondaher juckts eh keinen

  • Das Schießen mit freien Waffen ist auf eigenem Grund erlaubt, solange das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann.

    Bei Signalgeschossen sollte man allerdings nicht in einer Gegend wohnen, wo das Ganze als Notsignal missverstanden werden kann.

    Und eine mögliche Lärmbelästigung sollte man auch vermeiden.

    Stefan

    Edit:
    Hier noch der Text aus dem Gesetz:

    Zitat

    Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

  • Zitat

    Original von Maxxxx
    ich will morgen wenn deutschland gewinnt

    Damit hat sich die Frage dann ja eigentlich schon erübrigt. :laugh:

    Na ja, beim ersten Pyro war ich noch weit Technikgläubiger was SSWs angeht als heute, aber selbst bei heutigem Wissen hätte ich da mit dem passenden Becher recht wenig bedenken.

    Wenn es dir unsicher ist, schieß zuerst "weniger gefährliche" Pyros. Leuchtsterne sind natürlich gefährlich da es sich um einen Metallbrand handelt der quasi unmöglich zu löschen und zudem sehr heiß ist.

    (Ich hab mal gesehen wie eine Sylvesterrakete mitsamt Sektflasche umgekippt ist, die Leuchtkörner haben 2 Fingerdicke Löcher durch einen Autoreifen gebrannt. Seitdem starte ich nur noch aus Flaschen die in einer Getränkekiste stehen.)

    Also am besten diese Ratter oder Pfeifteile aus Pappe würde ich sagen. Bis Du ein Sicheres Gefühl hast.

    Wobei ich aber wirklich noch nie erlebt hab das ein ordnungsgemäßer Pyro aus einem ordnungsgemäßen Becher auseinander fliegt, normal gibt es höchstens mal das Problem das die zwar Wegfliegen, aber nicht gezündet wurden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Hallo Maxxx,

    willkommen im Forum!
    Ob Du nun zur WM schießt oder nicht - das musst DU selber wissen.

    Aber zurück zu Deiner eigentlichen Frage:
    JA, die ersten Mal mit einer SSW zu schießen, waren für mich schon komisch. Endlich eine "richtige" Waffe in der Hand, nicht diese Kinder-Knallplättchenpistolen.
    Und auch hatte man bei den ersten Leuchtkugeln so seine Bedenken
    ("wenn sich ein Schuss löst und ich halte die Leuchtkugel noch fest..." ???).

    Einfach machen. Das ist sicherer und ungefährlicher, als Kanonenschläge und China-Böller mit dem Feuerzeug zu entzünden.

    Fördermitglied des VDB.

    Einmal editiert, zuletzt von 5-atü (29. Juni 2006 um 22:30)

  • Hallo Forum!

    Pyro's zünden verboten?

    Ich mein ich bin kein Waffenrecht-Experte aber die Klasse PM1 ist doch ganzjährig erhältlich.

    Gut die Einhaltung der richtigen Verwendung (befriedetes Besitztum, Geschoss darf Grundstrück nicht verlassen usw....) lass ich mal dahingestellt. Kennen wir ja ;)

    Also so verboten wird es wohl nicht sein.
    Anderes Thema sind natürlich die Klasse PM2.

    Kurz um.
    Mal ne Leuchtkugel oder Ratter, Pfeiffer gen Himmel zu schicken wird ja nicht gleich ne Großfandung auslösen.
    Aber ich rate zu Leuchtkugeln erst ab Halbfinale. Um 18:50 Uhr Morgen könnte es ein wenig hell sein. :lol:
    Bei dieser WM werden die Verkehrsregeln doch auch ein wenig gelockert. Oder lockerer gesehen.

    Ach, noch was:

    Zitat

    Original von Erklärbär

    Damit hat sich die Frage dann ja eigentlich schon erübrigt. :laugh:

    Hallo Erklärbär,

    ach, die Gauchos kochen doch auch nur mit Wasser!
    Wenn auch mit sehr heißem! :ngrins:
    Poldi und Klose sorgen schon dafür das dem Maradona das rumhüpfen und rumwedeln auf der Tribüne vergeht. :laugh:

    Gruß an Alle,
    Markus

    Einmal editiert, zuletzt von worlddownfall (29. Juni 2006 um 22:52)

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Das Schießen mit freien Waffen ist auf eigenem Grund erlaubt, solange das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann.

    Bei Signalgeschossen sollte man allerdings nicht in einer Gegend wohnen, wo das Ganze als Notsignal missverstanden werden kann.

    Und eine mögliche Lärmbelästigung sollte man auch vermeiden.

    Stefan

    Edit:
    Hier noch der Text aus dem Gesetz:


    Jao zb. im Gartengrundstück bei einer Einflugschneise :laugh:

    *sorry* stimmt ja was du sagst, ber ich fads lustig

    LG

    :F: LG300 XT Alutec "Evolution" , Weihrauch HW 100/ 85, Suhler 49a , Diana, S&W 686,6" & Walther CP88 6" , ... :n1:

  • Zitat

    Original von Leuchtstern

    Richtig, aber was hat das mit PM I zu tun ? ... dort gibt´s kein "Geschoss", weil da nichts durch einen Lauf getrieben wird, außer dem Gas der Kartuschenmunition, und dieses ist nicht umhüllt.

    ???
    Thomas

    In diesem Sinne gilt das "Geschoss" für die Papphülse oder Aluminiumhülse der PM I Effekte.

  • Einspruch :ngrins:
    1)
    Ein Geschoss _MUß_ durch einen Lauf ...
    2)
    außerdem
    Im BGH-Urteil IV ZR 250/03 heißt es sinngemäß (Punkt bb) am Ende)
    "Der Geschossbegriff unterliegt der Bestimmung aus einer Schußwaffe verschossen zu werden."
    Quelle:http://www.rws-verlag.de/BGH-FREE/volltext6/vo106459.htm
    ... dummerweise bezieht sich das Urteil noch auf das WaffG alte Fassung (8. März 1976), aber meines Vergleichs nach, hat sich diesbezüglich nichts geändert.
    3)
    3a) Ptb-Waffen beinhalten immer eine Laufsperre, demzufolge kann kein Geschoss hindurchgetrieben werden, sondern nur gasförmige Stoffe ohne Umhüllung.
    Am Ende des Gaslaufs befindet sich kein Zusatz"lauf", sondern ein speziell zugelassenes Bauteil, das nur einen Halt, aber keine gerichtete Führung erlaubt. Wo kein Lauf, da auch kein Geschoss.

    3b) Der "Status ptb" bleibt trotz eines zusätzlichen Schießbechers/MultiShooters bestehen, da auch diese Teile das ptb-Zeichen tragen.

    4) § 12 (4) Nr.1 a WaffG bezieht sich auf Schußwaffen, die nach § 7 Beschußgesetz geprüft sind (-> "F" im Fünfeck); SSW tragen dieses Zeichen nicht

    MfG
    Thomas

  • Tja, nur leider ist eine Schreckschusswaffe gemäß WaffG ebenfalls eine Schusswaffe.
    Sie fällt zumindest unter die gleichgestellten Gegenstände.

    Ein Lauf ist ein rohrförmiger Gegenstand ausreichender Festigkeit.
    Dieses Kriterium erfüllt ein Leuchtkugelbecher ohne Zweifel.


    Im übrigen ist es ziemlich unerheblich, wie du die Regelungen interpretierst, wichtig ist nur, wie der Staat sie gemacht hat!

    Nebenbeibemerkt heißt es im Gesetzestext:

    Zitat

    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

    §7 ist also nicht zwingend relevant, die Unterschreitung der 7,5Joule-Grenze reicht aus, damit man zuhause schießen darf.
    Sonst dürften z.B. alle Besitzer von <1970-Luftdruckwaffen ihre Waffe auch bei weniger als 7,5J nur auf dem Schießstand schießen.

    Stefan

  • Zitat

    Original von Leuchtstern
    Am Ende des Gaslaufs befindet sich kein Zusatz"lauf", sondern ein speziell zugelassenes Bauteil, das nur einen Halt, aber keine gerichtete Führung erlaubt. Wo kein Lauf, da auch kein Geschoss.

    3b) Der "Status ptb" bleibt trotz eines zusätzlichen Schießbechers/MultiShooters bestehen, da auch diese Teile das ptb-Zeichen tragen.

    Aber sicher ist ein Abschußbecher ein Lauf. Wie kommst Du zu der Meinung das der keine Führung gibt. Die Pyros sind vorgeladene Geschosse im Sinne von §8 BeschG. Zu Hause schießen darf man damit nur weil die Energie unter 7,5J liegt. Das besagt neben der PTB auch das Beschußgesetz.

    § 8

    Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
    [..]
    (2) Die Zulassung ist zu versagen, wenn

    [..]

    2. vorgeladene Geschosse verschossen werden können und ihnen eine Bewegungsenergie von mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird,

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Deine Argumentation in allen Ehren; aber es tauchen schon die ersten Ideen/ Spekulationen rund um ein neues Waffengesetz auf, welches auch das Schießen zu Silvester stärker unter die Lupe nehmen soll.

    Ja, rein rechtlich und nach altem WaffG (1972/ 76 - 2003) war "Lauf" als das Mehrfache des Geschossdurchmessers definiert. Ergo wären die Abschussbecher der SSW gar nicht unter diese Regelung gefallen.

    Zwar wird zu Silvester oft ein Auge zugedrückt, aber erlaubt ist es auch heute nicht, wenn die Papphülsen der Ratterpatronen außerhalb des eigenen Grundstücks landen.
    Man braucht das auch nicht groß diskutieren und bejammern. Eine vergleichbare Gefahr für Leib und Leben, wie beispielsweise von Druckluftwaffen geht davon nicht aus, aber rein praktisch betrachtet: warum soll der Nachbar oder auch die Stadtreinigung das wegmachen müssen, was man selbst verursacht hat?

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    warum soll der Nachbar oder auch die Stadtreinigung das wegmachen müssen, was man selbst verursacht hat?

    Wenn es um Sylvester geht, würde ich sagen, weil ich die Raketen- und Knallerreste der Nachbarn ja auch weg machen muß. Und grade die Raketen sind für die Stadtreinigung ein imenses Problem, da die Leitstöcker alle paar Meter die Kehrmaschienen verstopfen. Da kräht aber kein Hahn danach ob die das Grundstück verlassen oder sogar gleich auf der Straße gestartet werden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.