Verhaltensregeln bei Polizeikontrolle

Es gibt 157 Antworten in diesem Thema, welches 26.712 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Juli 2006 um 22:50) ist von Abi-87.

  • Aber wenn man von SSW weggeht, man transportiert auch andere Waffen, wie schon öfters genannt LG etc...
    Ich würde es den Polizeibeamten auch nicht direkt auf die Nase binden, aber wenn er suchen beginnt, dann sofort, weil man in solchen Fällen schnell als Verbrecher abgestempelt wird!

    Mit der Liebe ist es genau so wie mit dem Leben. Es bring nicht nur Glück und Freude, sonder hin und wieder auch Schmerz. Wir akzeptieren die Schwierigkeiten des
    Lebens, warum dann nicht auch die der Liebe??

  • Ich denke hier ist es wie bei allen Begegnungen mit anderen Menschen wichtig, dass man sich beherrst verhält und selbstsicher ist.
    Im Freundeskreis habe ich viele Polizisten , die Jungs haben alle mit der Zeit eine gute Menschenkenntnis entwickelt und achten auch starkt auf ihre "Kunden".
    Wer bei allgemeinen Kontrollen ängstlich, zu zurückhaltend oder möchte-gern-cool reagiert fällt auf und muss sich Fragen stellen lassen, was wiederum Zeit kostet...

    CU
    TPO

  • Zitat

    Original von F600

    Man kann sofort der Beschlagnahmung widersprechen und die Herausgabe verweigern, da diese gegen geltendes Recht verstößt und den Beamten um die Nennung der rechtlichen Grundlage für seine Aktion bitten. Nach einem kurzen Gespräch mit der Dienststelle und der Durchsicht des WaffG sollte der Fall klar sein!

    Das funktioniert nicht immer, vorallem dann nicht, wenn ein Kriminaloberkommissar, sorry, "keine Ahnung" hat.
    Beschwerden wurden nicht beachtet, dafür gab es eine Akteneinsicht zur Einleitung eines generellen Waffenverbotsverfahren.
    Da konnte ich dann erstaunliches feststellen, für die ich dann eine Strafanzeige gegen entsprechenden Kommissar stellte.

    Dies klärte dann der Leiter der Abteilung Waffen / Logistik ziemlich schnell auf, so dass selbst die Sachbearbeiterin überrascht war, dass ich mein LG wieder ausgehändigt bekommen soll.

    Das ist jetzt ein knappes halbes Jahr her.
    Solche Aktionen bezhalt dann der Steuerzahler, denn laut Beschluss des Leiters sind die entstandenen Kosten nicht von mir zu zahlen.

    Wer bezahlt solch einen Unsinn?

  • Zitat

    Original von JustMe
    Warum steht dann im KWS ein "oder"?


    mfG,
    JustMe


    Da steht man muss einen Personalausweis oder einen (Reise?)Pass dabeihaben. Also eines der beiden und eben den KWS.

    Sprich du musst den KWS dabei haben um zu beweisen dass due die SSW führen darfst und ein Dokument das dich als die Person ausweist, der der KWS gehört.

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Zitat

    Original von F600

    Man kann sofort der Beschlagnahmung widersprechen und die Herausgabe verweigern, da diese gegen geltendes Recht verstößt und den Beamten um die Nennung der rechtlichen Grundlage für seine Aktion bitten. Nach einem kurzen Gespräch mit der Dienststelle und der Durchsicht des WaffG sollte der Fall klar sein!


    Ja sicher!

    Sicherlich kann man die Beamten auf ihren Fehler hinweisen und erklären, wie es richtig läuft und was erlaubt ist. Aber eine Beschlagnahme durch Weigerung verhindern? Ich bezweifle doch sehr stark, dass das klappt. *
    Insbesondere dann, wenn in der Stadt eine Demonstration,politische Veranstaltung oder gar der Besuch eines VIPs (muss ja nicht mal der Texaner sein) läuft. Da wird man wohl prophilaktisch die Waffe(n) einziehen, mit denen man unterwegs ist.


    * Ich stelle mir gerade vor, wie Du reagierst, wenn das SEK bei Dir (versehentlich!) durchs Fenster springt. Ob Du dann auch auf Dein Recht und so weiter hinweist.
    Aber ob Du dann noch zu Wort kommst?
    ;)

  • Zitat

    Original von SchakalX


    Da steht man muss einen Personalausweis oder einen (Reise?)Pass dabeihaben. Also eines der beiden und eben den KWS.

    Sprich du musst den KWS dabei haben um zu beweisen dass due die SSW führen darfst und ein Dokument das dich als die Person ausweist, der der KWS gehört.

    Ahso, alles klar :lol:

    mfG,
    JustMe

  • Zitat

    Original von SchakalX


    Da steht man muss einen Personalausweis oder einen (Reise?)Pass dabeihaben. Also eines der beiden und eben den KWS.

    Sprich du musst den KWS dabei haben um zu beweisen dass due die SSW führen darfst und ein Dokument das dich als die Person ausweist, der der KWS gehört.

    Hallo nochmal..

    Auch nochmal zu dem Ausweiß-Problem:

    Mir hat mal ein Polizist erklärt, das der Pass nur dann "ein Vollständiger Personalausweißersatz" ist, wenn zusaätzlich seine Meldebescheinigung (also das Ding das man bekommt wenn man sich auf dem Einwohnermeldeamt anmeldet) mitführt. Die Begründung war, dass im Pass keine (aktuelle?) Anschrift angegeben ist. Stimmt das?

    Grüße,

    desert.

  • Zitat

    Original von desert
    Stimmt das?

    Meines Wissens nach, nein.

    PersAuswG § 1 Ausweispflicht

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16.
    Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der
    allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu
    besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde
    vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich
    durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines
    vorläufigen Personalausweises genügt werden.

    Da steht nur was von einem gültigen Paß, nichts von einer Meldebescheinigung.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von desert
    Mir hat mal ein Polizist erklärt, das der Pass nur dann "ein Vollständiger Personalausweißersatz" ist, wenn zusaätzlich seine Meldebescheinigung (also das Ding das man bekommt wenn man sich auf dem Einwohnermeldeamt anmeldet) mitführt. Die Begründung war, dass im Pass keine (aktuelle?) Anschrift angegeben ist. Stimmt das?

    Das kann ich mir nur schwerlich vorstellen.

    Selbst eine Meldebescheinigung bringt nur dann etwas, wenn sie auch nur ein paar Tage/ Wochen alt ist.


    Mein jetziger Perso trug ursprünglich nur die PLZ und Wohnort, wo der Ausweis auch ausgestellt wurde.
    Nach dem Umzug nach Mainz wurde dieses Feld überklebt und mit der vollständigen Adresse (Str./ PLZ/ Ort) versehen.

    Wieviel mehr Info möchte der Polizist denn haben?
    Blutgruppe, Impfbuch, letzte Untersuchungen auf Hepatitis, HIV, etc...? Vielleicht noch "sind Sie Mitglied in einer terroistischen Vereinigung" und "haben Sie Verwandte in der sowjetischen Besatzungszone/ Ost-Berlin?" (ooops... veraltet).


    Man muss nicht alles glauebn, was einem der Dorf-Sherriff erzählt.
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Denkt mal an die hier lebenden Ausländer. Die haben nur ihren Reisepass mit eingeklebter Aufenthaltsgenehmigung. In den Dokumenten steht keine Adresse und trotzdem ist ein solches Dokument als Ausweismittel ausreichend. Meine Frau ist Ausländerin und hat bei Kontrollen noch nie Probleme gehabt, vielleicht auch deshalb, weil in ihrem Pass ein Heiratsstempel mit eingetragenen Ehenamen ist. Es ist aber keine Adresse drin.
    Ob nun Personalausweis oder Reisepaß, eines der Dokumente muß zusammen mit dem KWS zur SSW mitgeführt werden. Punkt, Aus.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vogelspinne (6. Juni 2006 um 12:49)

  • Normalerweise kannst du mit einem Paß allein beispielsweise kein Fahrzeug zulassen, da benötigst du wohl zusätzlich eine Meldebescheinigung. Ich hatte den Fall vor einigen Jahren mal auf der Zulassungsstelle in St. Wendel im Saarland. In manchen Fällen ist daher ein Reisepasse alleine nicht ausreichend. Bei den SSWs geht es aber in erster Linie um die Altersfeststellung, da dürfte der Pass ausreichen.

    Mike

  • Also allen, die aussehen wie unter dreißig, kann ich nur empfehlen erstmal nichts zu sagen! Hier bei uns hat man als "Jugendlicher" (oder wenn man so aussieht) sonst direkt die Kanone unter der Nase, die Handschellen schon halb angelegt und ist auf dem Weg zur Wache!!! Den verkackten Bullen sag ich nicht mal mehr die Uhrzeit, von denen wird man eh nur schickaniert! Wenn du bewaffnet bist, ist man ein Abzieher, wenn man Musik im Auto hört, war sie grundsätzlich zu laut (obwohl es dafür überhaupt keine festgelegte Grenze gibt) und wenn man Kollegen in der Stadt die Hand gibt, ist wahrscheinlich Drogenhandel!

    Die meinen, die könnten mit einem machen was Sie wollen und das ist der Grund, warum ich diesen Leuten das Leben so schwer wie möglich mache: Weil sie´s auch tun!

    Wenn die in meinen Kofferraum kucken wollen, frag ich die Herren erstmal nach ihrem Durchsuchungsbefehl, denn ohne gut begründete "Gefahr im Verzug" oder einen richterlichen Durchsuchungsbefehl dürfen die Spaten höchtens kontrolliern, ob mein Reifenprofil in ordnung ist und sonst gar nichts!!!


    Steve

    PS: Bin übrigens wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden, da unsere dämlichen deutschen Gerichte sich ja nicht mal selbst mit den Gesetzen auskennen! Hatte zur Verhandlung extra den Katralog, aus dem ich den TELESKOP-SCHLAGSTOCK bestellt hatte mitgebracht, aber da beschliest man einfach, es sei eine Stahlrute und verurteilt die Leute! Wer das BKA-Gutachten sehen möchte, ich dem Festgestellt wird, das diese Teleskopschlagstöcke eben nicht unter dieses Gesetz fallen und vollkommen legal sind, kann es gerne bei mir einsehen!

    Einmal editiert, zuletzt von SteveMontana (6. Juni 2006 um 12:25)


  • Zitat

    Original von SteveMontana...Bin übrigens wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden!.......


    Danke für den interessanten Hinweis in einem öffentlichen Forum :o:

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    [COLOR=redAber wahrscheinlich gehörst du zu der Kategorie die lieber das ganze Jahr Verbandskasten und Warndreieck auf dem Beifahrersitz spazieren fährt um den Kofferraum bei einer Verkehrskontrolle nicht öffnen zu müssen!?[/COLOR] :laugh:

    Das kostet dann aber 35,00 € wegen nicht durchgeführter Ladungssicherung. Wie Steve es auch macht, er macht es falsch... :evil:

    Zitat

    StVO § 22 (1)
    Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.

    :F: Die einfachste Sicherheitsregel: Das dünne Ende ist gefährlich :F:
    S&W 586 in 6", Walther CP88, CP99, Lever Action long, Umarex Desert Eagle, Beretta 92FS, Px4 Storm; in der "Firma" HK G36 und P8
    FWR-Mitglied Nr. 30524

    Einmal editiert, zuletzt von marathon (6. Juni 2006 um 12:56)

  • Also Steve Montana,
    wie man in den Wald hineinruft so schallt es heraus. Natürlich gibt es bei der Polizei unangenehme Zeitgenossen, die ihre Macht mißbrauchen; aber solche Leute gibt es in jedem Bereich / Beruf. Man kann niemals eine ganze Berufgruppe pauschal beschimpfen und verurteilen.
    :direx:Als erwachsender Mensch sollte man sich in einem öffentlichen Forum nicht wie pubertierender Proll aufführen. Falls du allerdings wirklich so drauf bist, dann solltest du dir besser ein anderes Forum zu Äußerungen suchen. Hier äußern sich erwachsene Menschen.

  • Zitat

    Original von SteveMontana
    Hatte zur Verhandlung extra den Katralog, aus dem ich den TELESKOP-SCHLAGSTOCK bestellt hatte mitgebracht, aber da beschliest man einfach, es sei eine Stahlrute und verurteilt die Leute! Wer das BKA-Gutachten sehen möchte, ich dem Festgestellt wird, das diese Teleskopschlagstöcke eben nicht unter dieses Gesetz fallen und vollkommen legal sind, kann es gerne bei mir einsehen!

    Vielleicht liegt es daran das ich bisher nie den Unterschied zwischen Teleskop-Schlagstock und Stahlrute verstanden habe... sehen doch irgendwie gleich aus... oder daran das man nicht alles was man in Katalogen bestellen kann auch mit sich rumschleppen darf, geschweige denn benutzen... oder daran das man vor Gericht nicht auftreten sollte wie einige Leute in einem öffentlichen Forum... wie auch immer... wenn du der Meinung bis das du unschuldig bist dann hättest du gleich nach der Verhandlung mit deinem Anwalt Revision einlegen sollen...

    dass es Richter gibt die Urteile sprechen bei denen jeder vernünftige Mensch nur den Kopf schüttelt sollte bekannt sein... der nächste ist aber höchstwahrscheinlich besser... solltest du allerdings aus Hamburg kommen... zieh von da weg.

    An all dem können aber die durchschnittlichen Beamten nichts... also muss man sie auch nicht beschimpfen.

    Schöne Grüße
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

  • Ich finds traurig das jemand der schlecht Erfahrung mit der Polizei gemacht hat (ob begründet oder nicht sei dahingestellt) anfängt die ganze Berufsgruppe zu beschimpfen und zu verurteilen.
    Sorry, aber bei Leuten wie dir hoffe ich nur, dass irgendwann der Zeitpunkt kommt wo du die Polizei wirklich brauchst.

    Zitat

    Bin übrigens wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden, da unsere dämlichen deutschen Gerichte sich ja nicht mal selbst mit den Gesetzen auskennen!

    Selten so ein Mist gelesen. Schonmal was von Berufung oder Revision gehört? Oder kann es sein das dein Anwalt einfach nichts drauf hat?

    Nein, nein!
    Ich trinke keinen Kaffee. Nur Wasserkakao.

  • Zitat

    Original von SteveMontana
    [...]

    So einen Käse habe ich ja auch schon länger nicht mehr gelesen.

    Ich will nicht behaupten, jeder Polizist würde sich wünschen, dass alle Menschen so nett und rechtschaffen durch die Welt liefen wie ich;
    aber dass man mich verdächtigt, Drogendealer oder Waffenschmuggler zu sein, ganz bestimmt nicht!

    Die Polizeikontakte, die ich bisher hatte (leider bei Unfällen), waren allesamt ganz positiv.
    Ich möchte diesen Job nicht machen und habe umso mehr großen Respekt vor den Jungs, die oft genug ihre Haut zu Markte tragen und sich für den Erhalt der Demokratie von links und rechts oder anderen Verrückten grün und blau schlagen lassen müssen.

    Wem kann man es da nicht verdenken, wenn er nicht alle Gesetzestexte, die er so brauchen könnte rauf und runter sagen kann?
    Selbst ein ausgewiesener Volljurist wird ab und zu mal in die Bücher des Hauses C.H. Beck schauen.

    Also habt ein wenig Nachsicht mit den "Grünen".
    Denn wie heißt es so schön bei "Some like it hot"? - NOBODY IS PERFECT.

  • Also der unterschied zwischen Teleskopschlagstock und Stahlrute ist das die Stahlrute Federt der Telestock nicht.
    Die Stahlrute entwickelt eine sehr hohe schlagkraft deswegen Verboten.

    Meine Eisen " 2x Röhm RG 96 Nickel, RG99 Nickel, RG69 Nickel " :n1:
    Weihrauch HW35

  • Ja, und durch diese Elastizität und die Masse wird dem Ding nochmal extra Wucht verliehen. Im Volksmund wird das Ding auch Totschläger genannt. War auch bei Polizeieinheiten der Weimarer Republik zu finden neben Schlagringen, Gummiknüppeln usw.

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-