Verhaltensregeln bei Polizeikontrolle

Es gibt 157 Antworten in diesem Thema, welches 26.289 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Juli 2006 um 22:50) ist von Abi-87.

  • Zitat

    Original von desert
    "Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich das Recht habe eine Gas- und Signalpistole zu führen und dieses Recht im Moment ausübe."

    War das nicht bei SHREK 1:
    "Ich habe einen Drachen und bin bereit, ihn auch einzusetzen?"
    :laugh:

    Sorry for OT.

    ---------------------------

    Wenn man eine SSW dabei hat und einen KWS besitzt, braucht man ja nicht gleich darauf rumreiten, dass man das darf.
    Man begrüßt den Polizisten ja auch nicht mit den Worten:
    "Dies ist ein freies Land, dies ist eine öffentliche Straße, ich habe einen gültigen Führerschein, also darf ich hier ja wohl fahren! Was halten Sie mich überhaupt an?"

    Das wäre ein äußerst ungünstiger Gesprächsanfang...
    :(

  • wie siht das denn aus, wenn man ein LG mit F im Fünfeck transportiert? Braucht man dafür eigentlich irgendeine Erlaubnis ?? Ich bin nämlioch bei den Sportschützen und wir liegen uns andauernd in denHaaren...der eine sagt ja ..der andere nein?

    Wie seht ihr das denn??

  • Der Transport von Matchwaffen :F: von jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren ist allerdings meines wissens, irgendwie mit einer Erlaubnis der Behörde geregelt. Da muss ich nochmal nachsehen.
    Hat den Hintergrund, daß die Jugendlichen auch alleine zum Training oder Wettkampf kommen können.

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • "Wie verhält sich man bei einer Verkehrskontrolle?"

    Ich denke, da muss man verschiedene Möglichkeiten unterscheiden.

    Habe ich eine Waffe am Mann, zugriffsbereit oder so im Auto positioniert, dass der Polizist sie zufällig sehen könnte (auch beim Öffnen des Handschuhfachs, wenn man nach den Papieren angelt) -> gleich darauf hinweisen.

    Habe ich die z.B. ein Luftgewehr im Kofferraum und der Polizist will erst gar nicht reingucken -> geschenkt.

    Grundsätzlich aber sollte man keinen Polizisten unvorbereitet auf eine Waffe stoßen lassen, egal welche und egal wo und wie man sie transportiert.
    Ich glaub zwar nicht, dass mich ein Polizist gleich erschießt wenn er ein Luftgewehr in meinem Kofferraum erblickt, aber die Herrschaften tun ja auch nur ihren Job und man kann ihnen ja den ein oder anderen Schreck ersparen.

  • naja es kommt immer drauf an wie man aufgehalten wird !
    im auto ?
    zufuss ?

    mir ist es zufuss passiert 2 mal bis jetzt ..
    beim 1 mal
    habe ich nichts davon erwähnt einfach mal um zu testen (ich weiss sollte man nicht machen) naja wurde dann durchsucht .. war in der bhf nähe ein freund von mir hatte 2x btmg einträge da kontrolliert man doch gerne mal die taschen :D

    naja habs dann vergessen gib papiere usw. und alles und dann habe ich einfach so aus reflex nach hinten gegriffen meine ssw ausgepackt und schon hatte ich 2 scharfe schusswaffen im gesicht ..
    naja die hatten ziemlich blöd geschaut kann ich nur sagen und haben die p225 mit ihrer dienst waffe verglichen und erst mal ne halbe stunde getestet und geforscht dann haben sie mir gesagt ich sollte sowas erwähnen aber wie gesagt hatte das ganze vergessen naja

    war dann kein prob aber ein sichtlicher schock für die polizisten

    beim 2. mal habe ich dann angeben dass ich eine ssw führe und den kws hatte dann gabs keine probleme ..

  • Also ich würd auch sagen man sollte da nicht mit der Tür ins Haus fallen.

    Verkehrskontrolle heißt ja nicht zwangsläufig daß die Beamten das Auto durchsuchen wollen. Bei den Verkehrskontrollen in die ich bisher geraten bin wollten die nur die Papiere sehen und vielleicht noch wissen ob ich was getrunken hab.
    In meinen Kofferraum wollte bis jetzt noch niemand schauen.

    Ich hab zwar (ausser an Silvester) nie eine SSW im Auto aber mal angenommen, dann würd ich solange nicht darauf hinweisen bis der Polizist mich oder mein Auto durchsuchen will.
    Voraussetzung dafür ist natürlich daß man die SSW irgendwo hat wo sie keiner sehen kann.
    Wenn sie offen auf dem Armaturenbrett liegt kann man davon ausgehen daß kein Polizist begeistert reagieren wird.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Moin,

    Meiner Meinung nach sollte man Polizeibeamte während einer Verkehrskontrolle auf jeden Fall auf das Mitführen einer Waffe hinweisen, wenn die Möglichkeit besteht, das er die Waffe oder das Behältnis wo sie sich drin befindet, sehen könnte.
    Das dient meiner Meinung nach der eigenen Gesundheit, da Polizeibeamte (berechtigterweise) leicht mal überreagieren könnten, wenn sie auf einmal eine Waffe entdecken, die vielleicht auch noch zugriffsbereit daliegt (beispielsweise >0,5J Softair).
    Ich habe keine Lust, wegen einem versäumten Hinweis in ein 9mm Rohr zu blicken...

    Allerdings muss ich sagen, dass die fachliche Kompetenz in Bezug auf Waffenrecht bei den meisten Beamten deutlich zu wünschen übrig lässt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, das der Hinweis auf die Waffe einen Ausflug aufs Revier nach sich kann.
    Ich habe bisher in Bezug auf das Verkehrsrecht viele positive aber auch eine sehr unangenehme Erfahrungen mit der Kompetenz von deutschen Beamten gemacht.

    Daher würde ich, wenn die Waffe so verdeckt ist, das man sie nicht sehen kann (Beispielsweise CO2 Waffe in einer Reisetasche im Kofferraum) auch nicht darauf hinweisen, um mir Theater mit "kompetenten" Beamten zu ersparen. Sollte der Cop aber aus irgendeinem Grund in die Tasche schauen wollen, wäre es ziemlich dumm, keinen Hinweis auf die Waffe zu geben.

    MfG
    kienstn

  • Ja, hier in Berlin kommt man als Füßgänger auch leicht in eine Polizeikontrolle. Verdachtsunabhänige Personenkontrolle in Schwerpunktgebieten nennt sich das wohl.
    Am Alexanderplatz ist mir das schon mal passiert. Ich und ein Arbetskollege saßen gemütlich beim Mittagessen im Burger King, als die Uniformierten eine Runde durch den Laden gemacht haben. Da sind wir denen wohl aufgefallen. Als wir mit essen fertig waren, haben 3 Polizisten draußen schon auf uns gewartet und wollten die Personalausweise sehen, und einen Blick in unsere Rucksäcke werfen...
    Naja, beim zeigen des Dienstausweises als Sicherheitsmitarbeiter der BVG hatte sich das dann erledigt. Sie haben noch nen netten Tag gewünscht und das wars dann... Aber wer da ne SSW bei hat, sollte besser gleich was sagen, das stimmt schon...

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Den KWS brauch man doch sowieso nicht mitnehmen, auch wenn man mit SSW unterwegs ist oder seh ich das falsch?

    Hab letzten Monat meinen (endlich) gekriegt und da steht fett drin:
    "Wer eine Waffe führt, muss seinen Personalausweis oder Pass mit sich führen"


    Den Polizisten darauf aufmerksam machen, dass man eine SSW dabei hat, bevor man sie zieht und sie ihm gibt kann wohl nie verkehrt sein!
    Soviel Intelligenz sollte wohl bei jedem vorhanden sein :laugh:


    mfG,
    JustMe

  • also ich habe inzwischen verstanden was eine WBK ist... aber was ist eine KWS? Diese Abkürzung ist hier im zusammenhang mit dem führen von SSWs mehrmals gefallen.. könnte mich einer aufklären?

    Guns don't kill people, people kill people... Guns defend people from people with smaller guns

    Waffen: HW 35 vor 1970 :n1: , Mosin-Nagant Salut :n1: , Magtech AR500 G2

  • Zitat

    Original von JustMe
    Den KWS brauch man doch sowieso nicht mitnehmen, auch wenn man mit SSW unterwegs ist oder seh ich das falsch?

    Ja, tust du. ;)

    Du musst den KWS und einen Ausweis dabei haben!

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Zitat

    Original von Masterchief
    also ich habe inzwischen verstanden was eine WBK ist... aber was ist eine KWS? Diese Abkürzung ist hier im zusammenhang mit dem führen von SSWs mehrmals gefallen.. könnte mich einer aufklären?

    Nutz doch mal die Suchfunktion oder schau mal ins Lexikon.

    Da erfährt man noch die ein oder andere nützliche Information.
    ;)

  • Hallo Leute,
    hatte gestern ein Gespräch mit einem Mitglied aus meinem Schützenverein, er ist Polizeibeamter. In seinen Dienstunterlagen steht geschrieben das bei Besitz von einem Luftgewehr bis 7,5 J ein Kleiner Waffenschein KWS nötig ist, und bei einem Luftgewehr über
    7,5 J eine WBK !!
    Macht Euch selbst einen Reim daraus wie bei Kontrollen verfahren wird.
    Am besten Du hast nichts bei Dir !!

    Mit Gruß aus dem Erzgebirge
    Harry

    Hs

    Einmal editiert, zuletzt von Haras (1. Juni 2006 um 17:50)

  • @ Haras
    Damit müssten sämtliche LG/LP Vereinsschützen einen KWS haben wenn sie ihre Waffen nicht im Verein lagern wollen.
    Da dürfte sich euer Sheriff vertan haben. Wir haben aber auch einen im Verein. Wenn der heut kommt frag ich mal.
    Grüße
    Markus

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Entweder kann er seine Dienstunterlagen nicht richtig lesen (was ich ihm KEINESFALLS unterstelle!) oder die Dienstunterlagen sind SCHLICHTWEG FALSCH.

    Der KWS dient nur und ausschliesslich zum Führen von Gas- und Schreckschusswaffen mit PTB-Stempel.

    Zum Führen aller anderen Waffen wird ein richtiger Waffenschein benötigt.

    Zum Transport (Ausführung siehe weiter oben) wird NICHTS benötigt.

    Der Besitz von Luftgewehren über 7,5Joule ist dann frei, wenn sie vor 1970 oder auf dem Gebiet der DDR hergestellt wurden.


    Die Ausführungen oben stehen übrigens so im WaffG, und das ist bindend, sowohl für den Bürger, als auch für den Beamten.

    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Die Ausführungen oben stehen übrigens so im WaffG, und das ist bindend, sowohl für den Bürger, als auch für den Beamten.

    Auf jeden Fall wird von diesem Beamten die Plempe erstmal eingezogen... und man hat unnötige Rennerein...

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Zum Transport (Ausführung siehe weiter oben) wird NICHTS benötigt.

    Beim Transport von, ab 18 Jahren frei erwerbbaren Waffen ist, nach meiner Erfahrung, ein Personalausweis oder Reisepass nötig. Auch sogar bei Armbrüsten.
    Bei eintragungspflichtigen Waffen zusätzlich die entsprechenden Dokumente

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund