Freie Waffen im Tresor !!

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 15.974 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Juni 2006 um 14:08) ist von thomas magnum.

  • Leuchtturm
    deine Vitrine ist auch nicht schlecht :respect: für Leute die ihre Waffen gern zur schau stellen.

    Zitat

    Präsentieren wenn Besuch da ist,und sicher untergebracht sollten sie auch sein.


    aber das ist nicht so mein Ding präsentieren und zur schau stellen.
    Es kommen halt auch Menschen zu Besuch dehnen würde ich sie lieber nicht zeigen. Denn nicht alle Menschen verstehen unser Hobby....z.b. meine Oma die hat keine so guten Erinnerungen an Waffen.
    mfg Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Bei mir ist es da weniger spektakülär. Schusswaffen (Immer noch alle :F:) ruhen allesamt in einer gewöhnlichen Vitrine, die Munition hingegen ist im Schrank eingeschlossen. Kann eigentlich auch nichts passieren, gibt ja keine Minderjährigen hier.

    Präsentiert werden hier nur meine Armbrüste, Bögen, Schwerter und Rüstzeug, das nimmt schon genug Platz weg ^^

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • @ ThomasMagnum

    Zitat

    Es kommen halt auch Menschen zu Besuch dehnen würde ich sie lieber nicht zeigen. Denn nicht alle Menschen verstehen unser Hobby....

    Und da haben wir wieder das Thema : die bösen bösen Waffensammler(wenn auch nur in :F: )
    Aufklärung tut Not

    Meine Freundin mag überhaupt keine Waffen,fasst noch nicht mal meine Messer an ! Seit einem Gespräch über das wieso und warum akzeptiert sie mein(e) Hobby(s).Sollte ich Besuch bekommen der Anstoß an meine Waffen nimmt,wird eben Aufklärung betrieben ;)

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • ja das ist auch eine gute möglichkeit offensiv damit um zu gehen und Aufklärung zu betreiben....aber wie gesagt ..jedem das seine...ich hab es nicht so mit dem vorzeigen. Ich finde aber gut wie du damit umgehst.

    EDIT: siehe zu dem Thema

    Zitat

    die bösen bösen Waffensammler


    auch den Tread hier...hm finde ich nicht so gut...sagte ich aber schon.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (31. Mai 2006 um 23:52)

  • Moin Udo,

    Zitat

    Ich glaube über diesen...mmh...Thread brauchen wir uns nicht weiter unterhalten


    da sind wir mal wieder einer Meinung.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Hallo Thomas (Magnum),

    vielen Dank für Deinen Beitrag und Deine Idee!

    Nach wie vor müssen Besitzer von Freien Waffen diese nur vor 'unberechtigten' Zugriff aufbewahren. Dies sind vor allem minderjährige Personen, die sich im gleichen Haushalt aufhalten.
    Das Verantwortungsgefühl ringt einem manches Mal ein bisschen mehr Initiative ab, als nötig.
    Auch ich besitze für meine Erstwaffe (die P22) einen kleinen Möbeltresor. Das ist kein großer Schutz vor Einbrechern oder anderen Menschen mit finsterer Gesinnung, aber mehr als ausreichend im Haushalt mit Kindern, die gerade laufen können oder sich noch im Krabbelstadium befinden. In spätestens zehn Jahren werden meine Vorkehrungen auch etwas intensiver sein müssen.
    :(

    Der Gesetzgeber verlangt (grob skizziert) für SCHARFE Langwaffen einen Tresor der Klasse A und für SCHARFE Kurzwaffen einen Tresor der Klasse B (oder Euro-Klasse 0 = NULL).
    Wenn man schon mehr an Sicherheit investiert, als nur in eine abschließbare Schreibtischschublade zu verwenden, ist das durchaus hervorhebens- und nachmachenswert.

    Auch ein noch so stabilder Tresor lässt sich von richtigen Panzerknackern halbwegs bequem aufbrechen.

    Aber weniger ist immer noch mehr als gar nix.

    Fördermitglied des VDB.

  • Hey 5-atü,

    ab und an mal ein Thema zu starten was sich mit der Sicherheit und
    der gebotenen vorsicht beim Umgang mit Waffen befasst schadet nicht denke ich ;)

    mfg Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (3. Juni 2006 um 22:39)

  • Ja, habe ich gesehen. Wüsste aber nicht, dass dieser Wortlaut da vorkommen würde.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Das mein Sohn ab und zu mal schießen will ist ja kein Problem, wenn ich dabei bin. Auch er soll den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen lernen.,

    Aber doch sicherlich nur im Schützenverein bzw. auf einem zugelassenen Schießstand mit geeigneter Aufsichtspersonen, nicht? Denn bekanntlich untersagt das WaffG, daß Väter ihre minderjährigen Söhne/Töchter unter Aufsicht mit :F:-Waffen schießen lassen ...
    Und da man schon meint, Diabolos, Bleirundkugeln und daher am besten auch sämtliche Werkzeuge und Materialien aus der Bastelecke/Werkstatt (ich mag mir gar nicht vorstellen, was die Kinder mit einer Flex oder einem Lötbrennen alles anstellen können) in einen Tresor wegschließen zu müssen, sollte man die wirklich existierenden Regeln beachten ...

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

  • Nun ich zwar keine Kinder aber meine :F:-Waffen sind alle Trotzdem in nem Klasse A Schrank eingeschlossen.
    Den hab ich mal günstig bei einem bekannten Inet Auktionshaus bekommen für damals 120DM.

    Tja, so ist das Leben, hart, aber ungerecht.... ;)

  • Zitat

    Original von Dr.König

    Aber doch sicherlich nur im Schützenverein bzw. auf einem zugelassenen Schießstand mit geeigneter Aufsichtspersonen, nicht? Denn bekanntlich untersagt das WaffG, daß Väter ihre minderjährigen Söhne/Töchter unter Aufsicht mit :F:-Waffen schießen lassen ...


    Ja, ja. Schon richtig. Aber wenn es eine Passage im WaffG gibt, über die ich mich hinweg setzen würde, dann diese.
    Bei Schießbuden kann jeder Schwachmat ("Junger Mann zum Mitreisen gesucht"), der älter als 18 Jahre ist - OHNE spezielle Ausbildung/ Trainierschein, etc. - Aufsicht führen und ich soll es zuhause nicht dürfen.
    :n17:

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle


    Ja, ja. Schon richtig. Aber wenn es eine Passage im WaffG gibt, über die ich mich hinweg setzen würde, dann diese.
    Bei Schießbuden kann jeder Schwachmat ("Junger Mann zum Mitreisen gesucht"), der älter als 18 Jahre ist - OHNE spezielle Ausbildung/ Trainierschein, etc. - Aufsicht führen und ich soll es zuhause nicht dürfen.
    :n17:

    dito.

    Ich verstehe das nicht, was glaubt ihr wieviele Leute etwas von diesem Abschnitt aus dem Waffengesetz wissen ?

    Soll ich euchs sagen ?

    Auf dem Land interessiert das keine Sau, wenn da ein Vater mal mit nem Lg seinen SOhn/ Neffen schießen lässt.

    Man kann es auch übertreiben...

  • Zitat

    Das mein Sohn ab und zu mal schießen will ist ja kein Problem, wenn ich dabei bin


    Natürlich nur auf dem Schießstand und mit geeigneter Aufsichtsperson. ;)
    Wir sind eigendlich immer mit meinem Freund auf dem Schießstand der ist Jugendbetreuer und hat den Lehrgang zum Schießsportleiter erfolgreich abgeschlossen.
    Gruß Thomas

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (22. Juni 2006 um 19:35)

  • Nachvollziehbar ist die Regelung für mich natürlich auch nicht, denn ein waffenbesitzender Erziehungsberechtigter ist bestimmt eine geeignete Betreuungsperson (Ausnahmen gibt es immer), aber leider ist es ziemlich klar definiert:
    Sollten die Kinder unter 12 Jahren sein. Bei Kindern ab 8 Jahren gibt es eine Sondererlaubnis für das Training im Verein (kostet 30€).
    Wenn man sportlichen Nachwuchs für unser Land fördern will, muss natürlich zuerst das Landratsamt/Kreisverwaltungsreferat verdienen.
    Das gilt natürlich nur für :F:-Waffen.
    Ich denke "Spielzeuge" unter 0,5 J sind von dieser Regelung ausgenommen.

    Der Hammer ist aber:
    Verstöße gegen diese Vorschrift ziehen u. U. eine Gelstrafe von bis zu 10.000€ nach sich. Vom Verlust der Zuverlässigkeit reden wir jetzt sowieso nicht. Die Bedeutung dürfte jedem Waffenbesitzer ja bekannt sein.

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    der ist Jugendbetreuer und hat den Lehrgang zum Schießsportleiter erfolgreich abgeschlossen.

    Jetzt schreib noch dazu das er eine Jugendbasislizenz des DSB hat, dann ist alles gut...

    Wobei ich das mit dem Zuhauseschießen etwas Zwiespältig sehe. Für den Vater der mal ein Juxschießen ,mit seinem Sohn machen will ist es auch nach meiner Auffassung der GAU (größten anzunehmenden Unfug).

    Andererseits sehe ich auch immer mal wieder die auch im Schießsport vorhandenen überehrgeizigen Eltern. Und wenn man mal zu den Turnern rüberschaut, kann man sich Vorstellen was passieren kann wenn man keine Altersgrenzen hat. Wenn die dürften wie sie meist wollten würden die ihre Kinder schon mit 8 Jahren jeden Tag 8-10 Stunden auf den Schießstand stellen damit sie dann auch spätestens mit 14 oder 16 bei Olympia dabei sind um dann mit 20 Arbeitsunfähig zu sein...

    Zitat

    Original von 500sw
    Sollten die Kinder unter 12 Jahren sein. Bei Kindern ab 8 Jahren gibt es eine Sondererlaubnis für das Training im Verein (kostet 30€).

    Also, das Waffengesetz kennt keine 8-Jahres Grenze... würde mich mal interesieren wo die herkommt. Hab die schon aus anderen Gegenden öffter mal gehört. Bei uns gibt es keine Offizielle Altersgrenze. Der Verein muß aber die Förderungswürdigkeit nachweisen. Passiert meist über Laserergebnisse.

    Bei uns kommst du mit 30€ wohl nicht hin. Alleine das Amtsärztliche Gutachten das die ausreichende körperliche und geistigereife Testiert ist DEUTLICH teurer. Genaues weiß ich nicht, hab aber was von 400 Euro gehört.

    Persönlich kenn ich nur einen Schützen mit Ausnahmegenehmigung, das Teil hat 5 DIN A4 Seiten mit Auflagen. Und bei dem ist das auch wirklich besser... Na ja, kann man sich ja Vorstellen WAS für Eltern hunderte Euro alleine in eine solche Erlaubnis stecken. :(

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (22. Juni 2006 um 21:04)

  • Na, na, na. Wolln wer mal nicht gleich übertreiben und behaupten, dass es überall so wäre.
    Karriergeile Eltern gibt es auch im Musikbereich (Klavier, Violine, etc.) oder selbst beim Fußball, wie ich kürzlich bei SpiegelTV sehen konnte (Flucht aus dem Elend durch Fußball).
    Und gerade im Schießsport glaube ich da weniger dran; schon gar nicht dass die Gesetze "zum Schutze der Kinder" vor den Eltern gemacht wurden.

    Ich glaube, beim Ballett und Bodenturnen werden jährlich mehr Krüppel produziert, als durch das Schießen (inkl. der Opfer von Gewalttaten).

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Andererseits sehe ich auch immer mal wieder die auch im Schießsport vorhandenen überehrgeizigen Eltern. Und wenn man mal zu den Turnern rüberschaut, kann man sich Vorstellen was passieren kann wenn man keine Altersgrenzen hat. Wenn die dürften wie sie meist wollten würden die ihre Kinder schon mit 8 Jahren jeden Tag 8-10 Stunden auf den Schießstand stellen damit sie dann auch spätestens mit 14 oder 16 bei Olympia dabei sind um dann mit 20 Arbeitsunfähig zu sein...

    Na, na, na. Eine Stunde Traning in der Woche ist wohl hoffentlich nicht übereifrig.

    Wir habe einige Jungschützen Verein, die in dieses Alterschema fallen und sind auch stolz auf unseren Nachwuchs.
    Um die Jungs und Mädels bei der Stange zu halten ist auch mehr nötig als nur eine Stunde Training in der Woche. Dazu kommt jetzt während der Sommerferien auch ein ziemlich volles Programm mit Zelten, Schwimmen, Boot fahren. Wir haben sie mitbestimmen lassen, welche Aktivitäten ihnen am liebsten wären, und uns dann nur um die Realisation gekümmert. Bei uns steht Kameradschaft im Vordergrund, die sportlichen Ergebnisse sind dann nur ein angenehmer Nebeneffekt.

    Die Sache mit den 30€ ist in Bayern wirklich so. Und die gesundheitliche Begutachtung kann der Hausarzt machen. Das praktizieren mehrere Sachbearbeiter hier so.

    DIe erforderlichen Unterlagen kann ich per PN, Interessierten zur Verfügung stellen.

    Denn:
    Jugendarbeit ist wichtig für den Erhalt eines Vereins und keine Selbstverständlichkeit.

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • Dieser Tresor ist ausreichend für deine Waffen.

    Ich selber bin GK Schütze und habe diesbezüglich auch Großkalibrige Kurzwaffen ( Revolver und Pistole ) zu Hause, und ich habe auch nur einen Tresor deiner Bauart, ich habe in zwar fest am Mauerwerk verschraubt, den kann keiner ohne großen Hilfsmittel rausreißen, habe mich mit meinen 100 Kg drauf gesetzt und er hilt bomben fest.

    Ich habe meine Waffen und Munition im selben Tresor und das ohne Probleme, das Gesetz sagt aus getrennt aufbewahren, ok, meine Waffen sind in der Transportbox oder Waffenkoffer, die Munition ist in der Originalverpackung daneben gelagert, und es wurde bis jetzt noch keine Beanstandung geschrieben, und hatte schon 3 x die Behördliche Kontrolle im Haus, das Gesetz sagt ja nicht aus wie getrennt du deine Waffen von der Munition halten musst.

    Ich Transportiere auch die Waffen mit der Munition im selben Waffenkoffer, da ebenfalls die Waffen in der Transportbox und die Munition in der Verpackung daneben gelagert, ist getrennt und ist somit auch legal.