Waffenbesitzkarte

Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 12.029 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Juni 2006 um 12:38) ist von Ulrich Eichstädt.

  • die streiterei um etwas was eigentlich gar nicht ins forum für freie waffen gehört. hoffentlich ist es bald verschwunden.

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.""Der übernächste Krieg wird nur noch mit Pfeil und Bogen entschieden." [B]Albert Einstein (1879-1955), dt.-amerik. Physiker[/B]

  • Zitat

    Original von Rolf
    Ralf,
    wenn du Morgen Abend kommst bring ich es dir schwarz auf weiß mit.

    an vipers stelle würd ich eher sagen: bring bier mit.

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.""Der übernächste Krieg wird nur noch mit Pfeil und Bogen entschieden." [B]Albert Einstein (1879-1955), dt.-amerik. Physiker[/B]

  • Also, ich bin ja manchmal entsetzt, über das was ich hier lesen muß:

    Wer will denn einem Jäger mit einer geeigneten Waffe die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen verbieten ?
    Das gibt auch der Gesetzestext nicht her; beim Lesen von juristischen Texten gehört immer auch die Einbeziehung der Intention des Gesetzgebers dazu. Es ist also nicht immer richtig, lediglich den Buchstaben des Gesetzes wahrzunehmen.
    Nicht umsonst gibt es zu jedem Gesetz zahllose Kommentare, die letztlich nur die eigentliche Intention des Gesetzgebers klarstellen sollen.

    Das Bedürfnis des Jägers umfaßt in jedem Fall jede Art von Training und dazu gehört auch die Teilnahme an Wettkämpfen, jagdlichen und sportlichen.
    Daß inkompetente Sachbearbeiter möglicherweise eine andere Auskunft geben, will ich dabei nicht ausschließen. Obwohl: wer nach so etwas fragt, ist selber schuld.

    Herrgott, übertreibt's doch nicht mit eurer Gesetzesphobie.

  • Natürlich darf ein Jäger auf jedem Schießstand der für seine Waffe zugelassen ist auch schießen. Er bezahlt sein Standgeld und gut is. Er muß noch nicht mal in einem Schützenverein dafür sein.

  • Zitat

    Original von Helfred
    Obwohl: wer nach so etwas fragt, ist selber schuld.

    Oder umgekehrt... Unser Amt liest jedenfalls offenbar Ergebnislisten von Wettkämpfen. Zumindest bin ich jedenfalls von meiner Sachbearbeiterin schon auf mein Ergebnisse bei der Kreismeisterschaft angesprochen wurden.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    ... Zumindest bin ich jedenfalls von meiner Sachbearbeiterin schon auf mein Ergebnisse bei der Kreismeisterschaft angesprochen wurden.

    Na hoffentlich im positiven Sinne.

    ;)

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    ... Zumindest bin ich jedenfalls von meiner Sachbearbeiterin schon auf mein Ergebnisse bei der Kreismeisterschaft angesprochen wurden.

    Irgendwie hat mir das keine Ruhe gelassen.

    Darum mal eine fiktive aber passende Geschichte/ Situation:

    Zur Ausübung der Jagd besitzt Herr S.
    a) eine .44 Mag (als Fangschusswaffe)
    b) eine .22WMR (zur Baujagd)

    außerdem ist er als Sportschütze aktiv und besitzt und schießt zudem folgende Kurzwaffen:
    c) Großkaliber - 9mm Para und
    d) KK (.22lfb)

    Auf Einladung eines Freundes, entschließt sich Herr S., an den nahgelegenen Magnum-Meisterschaften teilzunehmen.
    Wider Erwarten landet Herr S. auf dem Treppchen und zudem mit einem Foto in der Zeitung.

    Natürlich entdeckt Sachbearbeiterin Heike M. ihren "Kunden" im Kleinkleckersdorfer Kreisblatt.

    WAS WIRD PASSIEREN?

  • Na ich hoffe doch mal nichts!

    Hier im Großraum musst Du nämlich schon nachweisen, daß die früher als Sportwaffen erworbenen Waffen, als Fangschußwaffen nicht geeignet sind, wenn man Kurzwaffen für die Jagdausübung kaufen möchte.

    Deine Darstellung heißt ja dann im Umkehrschluß, daß die als Sportschütze erworbene Waffe, gar nicht für die Jagdausübung verwendet werden dürfte.

    Das steht ja zudem schwer im Gegensatz zu der Leitlinie "Möglichst wenig Waffen unters Volk"

    Ich könnte mir aber vorstellen, daß eine zur Jagdausübung erworbene Waffe, nicht nach Belieben als Sportwaffe umgebaut werden darf (Kompensator, Laufgewicht oder Sportgriff anbringen), um dann damit spezielle sportliche Bewerbe zu schiessen. Nach dieser Modifikation wäre die Waffe wohl nicht mehr als Fangschusswaffe zur Jagdausübung geeignet und könnte nicht mehr zu dem vom Bedürfnis umfassten Zweck (Fangschuss) verwendet werden.

    Gruß

    Dirk

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • Soweit mir bekannt, muss eine Fangschusswaffe min. 200 Joule Mündungsenergie aufbringen.
    Ob die Waffe Matchgriffschalen, ein Mikrometer-Visier und vielleicht noch einen Kompensator besitzt, ist dabei völlig unerheblich.

  • Dann werde ich mal genauer.

    Ein Kollege hat als Sportschützen Sportrevolver in 357 Magnum beantragt und bekommen.
    Im Nachgang wollte er auf den Jagdschein einen Revolver in 44 Magnum. Dieser Antrag wurde abgeleht, da die vorhanden Waffen auch zur Jagdausübung geeignet sind.
    Der Kollege argumentierte, daß der Sportrevolver mit einem Laufgewicht ausgerüstet sei. und zum jagdlichen Führen damit ungeeignet.
    Dieses Argument wurde akzeptiert und dem Antrag ohne weiteres stattgegeben.

    Aber ich glaube wir sind mittlerweile von der ursprünglichen Frage weit entfernt.

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • Ich denke, da prallen mehrere Faktoren zusammen.
    Natürlich ist eine Sportwaffe wie eine .357Mag auch für die Jagd brauchbar; ja theoretisch könnte man auch mit seiner Freien Pistole zur Baujagd antreten. Aber wer macht das schon?
    Man nimmt ja auch nicht Smoking am Marathon teil oder fährt die Paris-Dakkar mit einem (Standard-)VW Golf.

    Dass einige Sachbearbeiter versuchen, die Maxime "so wenig Waffen wie möglich im Volk" durchzusetzen ist bedauerlich, aber mit halbwegs guten Argumenten kann man sich wohl durchsetzen (wie bei dem Bekannten wohl geschehen).


    Aber zurück zu meinem fiktiven Fall: bekommt der Jäger&Sportschütze eins auf den Hut, weil er 'unerlaubt' mit einer Jagdwaffe beim Sportschießen teilgenommen hat?
    Oder wäre es sogar denkbar, dass er zusätzlich zu seiner jagdlichen .44er auch eine sportliche .44er beantragt und bewilligt bekommt?


    Zitat

    Original von 500sw
    Aber ich glaube wir sind mittlerweile von der ursprünglichen Frage weit entfernt.

    Aber wir sind immer noch beim Thema WBK.
    ;)

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Aber zurück zu meinem fiktiven Fall: bekommt der Jäger&Sportschütze eins auf den Hut, weil er 'unerlaubt' mit einer Jagdwaffe beim Sportschießen teilgenommen hat?
    Oder wäre es sogar denkbar, dass er zusätzlich zu seiner jagdlichen .44er auch eine sportliche .44er beantragt und bewilligt bekommt?


    Genau darüber hatte ich ja etwas weiter oben schon philosophiert und ich kann mir echt nicht vorstellen, daß es bei dem von Dir angeführten Beispiel ein Problem mit der Behörde gibt.
    Ich glaube daher, daß die Behörde es sogar begrüßen würde, daß eine Waffe, wie in diesem Fall, für verschiedene Bedürfnisse verwendet wird.

    Die Bewilligung einer zweiten Waffe, im gleichen Kaliber halte ich dagegen für unwahrscheinlich, aber nicht für unmöglich. Das kommt bestimmt auch auf den Einzelfall, den Sachbearbeiter und die bereits vorhandenen Waffen an.

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • Also komme aus Hessen und bei uns muss man soweit ich weis um sie grüne WBK zu bekommen die Jägerprüfung erfolgreich bestanden haben !

    und die Kostet ca 1100€

    Bin mir aber meiner angaben nicht sicher

    MfG radler

    Wenn jemand eine SSW Röhm RG 735 in nikel besitzt und sie loswerden möchte bitte melden wurm49@web.de DANKE!!

  • Keiner von den mir bekannten Jägern holt sich extra eine Sportflinte, wenns Sonntags mal zu uns auf den Wurftaubenstand geht.... :new16:

  • Das ist auch zulässig, weil das Training auf Wurfscheiben ja (auch) jagdliches Training ist.

    Nun aber zu diversen Postings über diesem, die davon ausgehen, daß im Waffengesetz irgendetwas "logisch" oder auch "sinnvoll" sein müßte: es gibt seit 2003 einen kleinen Zusatz im Waffengesetz, der die disziplinenübergeifenden Übungen stark eingrenzt, also

    - sportliche Wettkämpfe mit Jagdschein-Waffen
    - Jagen (Fangschuß) mit sportlichen Kurzwaffen oder
    - Schießen mit Sammlerwaffen, wenn es über Funktionstests hinausgeht

    und das ist der sogenannte "vom Bedürfnis umfaßte Zweck" nach Paragraph 9 WaffG

    Das wurde auch schon durch Gerichtsurteile bestätigt):

    Zitat

    § 9

    Zulässige Schießübungen auf Schießstätten

    (1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn

    1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,

    Das heißt, daß ein Jäger mit einer nicht auf Sportschützen-WBK, sondern meinetwegen als Fangschußwaffe eingetragener 357er keine Großkaliber-Wettkämpfe bei BDS, DSB & Co. bestreiten darf - dafür hat er die Genehmigung nicht erhalten. Sammler von Dienstpistolen der Vorkriegszeit dürfen testen, ob das Ding mit dieser oder jener Munition funktioniert, aber sicher nicht bei einer Meisterschaft. Beim Sportschützen, der mit seinen Waffen (da auch Jagdscheininhaber) jagen gehen will (etwa Flinte oder Ordonnanzkarabiner für die Drückjagd), da geht es noch am ehesten. Er sollte aber sicherheitshalber die Waffen auch auf der zum Jagdschein gehörenden WBK eintragen lassen - das wäre eh die einzige Chance, die gleiche Waffe für beide Zwecke nutzen zu können.

    Eine baugleiche zweite für den jeweils anderen Schein wird er nicht bekommen, es sei denn, irgendein Regelwerk untersagt dies (etwa Fangschußrevolver in 44 mit "Magnaports" an der Mündung zur Hochschlagminderung, aber beim DSB sind Kompensatoren und solche Mündungsbremsen beim Zentralfeuerrevolver untersagt), oder wie schon gesagt, das Ding paßt in kein übliches Jagdholster.

    Der "vom Bedürfnis umfaßte Zweck" schränkt auch in anderen Bereichen die Freiheiten der Waffenbesitzer ein, etwa beim Transport. Ein Zwischenstop zwischen Schießstand und Haus auf dem Heimweg für ein ausgiebiges Shopping ist nicht zulässig, da das nicht der reine "vom Bedürfnis blabla" Zweck ist (plus natürlich, daß ein Berechtigter im Auto warten müßte, um auf die Waffen aufzupassen - auch das ist schon gerichtlich geklärt).

    So langsam sind wir aber bereits bei den Spitzfindigkeiten des WaffG angelangt, die den Rahmen eines Forums für freie Waffen sprengen - und wir sind hier sogar bei den Anfängerfragen...

    Aber da die obigen Einwände nun mal geltendes Recht und nicht wegzudiskutieren sind...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ja, aber welche Möglichkeiten habe ich denn als Jäger meine Schiesskünste zu verbessern?
    Wenn ich besser schiessen kann ist das doch auch besser fürs Wild.

  • Das stimmt doch auch wieder nicht! :confused2:

    Es gibt Wettbewerbe im jagdlichen Schießen, sogar deutsche und internationale Meisterschaften. Es gibt Jagdparcours-Wettkämpfe, einen eigenen Verband dafür (TIRO) und Leistungsabzeichen. Es gibt eigene Schießscheiben, eigene Anschlagarten, eigene Holster und eigene Schießschulen, die das unterrichten.

    Ein einfacher Test bei Google mit "jagdliches Schießen" zeigt das.

    Andere Beispiele:
    http://www.jagdliches-schiessen.de/home/Termine/h…il_termine.html
    http://www.jagdliches-schiessen.de/home/index.html
    http://www.wuttkedruck.de/


    Das hier
    http://www.jagd-journal.de/jshint.htm
    ist zwar kein offizieller, aber ein sehr informativer Text zum Thema.

    Leute, es hat hier gerade im Anfängerbereich wenig Sinn, wenn jeder sein Halb- oder Viertelwissen hier ausbreitet, wenn man vermutet, was im Waffenrecht möglich, üblich oder notwendig sein sollte und die hier später mal nachlesenden Einsteiger verwirrt.

    Ich bitte um Verständnis, daß wir den Thread hier schließen - hier hat inzwischen kaum noch was mit der Ausgangsfrage zu tun.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...