SSW Rechliches -> verkauf an "Ausländer"

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 5.417 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Mai 2006 um 21:29) ist von ALFHA1802.

  • So. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, einen Mustervertrag zu basteln. Anlehnungen habe ich einige im Internet gefunden, so auch einen Mustervertrag für den Privatverkauf von Jagdwaffen oder sonstige Gegenstände (z.B. HiFi-Produkte).

    Anbei nun ein MUSTER für einen solcehn Vertrag. Da ich kein Jurist bin, kann ich auch nicht garantierern, dass er wasserfest ist und alle Möglichkeiten einschließt, ist aber viellicht ein Ansatz.

  • Ja sieht echt klasse aus - solltest nen neuen Thread dafür aufmachen und den dann von nem Mod "sticky" machen lassen.

    P22 Nickel, P99 Nickel, HSc 90 Nickel, RG96 Nickel, CP1 brüniert

  • Nee, ist schon in Ordnung, nur musste ich gerade feststellen, dass mindestens ein kleiner grammatikalischer Fehler enthalten ist.

    Es muss heißen "nur bei gültigem Kleinen Waffenschein..." und nicht gültigen.

    Aber so ist das, wenn man mal zu schnell aus der Hüfte schießt.
    :crazy2:

    Wenn Du willst, schicke ich Dir, bzw. germi (als Herrn der Downloads) die korrigierte Version zu.

    Gruß,
    5-atü

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von davecologne
    Grundsätlich darf man jemanden der Ausländer ist den Kauf der Waffe nicht verweigern, da es so im Gestetz nicht festgelegt ist.

    Das stimmt SO nun auch wieder nicht. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Bist auf wenige Ausnahmen kannst Du schon frei entscheiden ob und wem Du etwas Verkaufst, oder ob Du mit jemandem keinen Vertrag abschließen willst.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von DIE_HARD
    Mir geht es bei der Frage um folgenden Sachverhalt. Habe im eGun einige SSW Pistolen eingestellt und bekomme von einem soweit ichs korrekt verstanden habe Ausländischen Mitbürger die Anfrage ob er diese Waffe erweben darf da er wohl kein deutscher Staatsbürger ist. Aufenthaltsgenehmigung in Köln.

    Ich habe lange, sehr lange, überlegt, ob ich etwas sagen soll.

    Nun denn, eine Aufenthaltsgenehmigung gibt es seit dem 01.01.2005 offensichtlich nicht mehr!

    Von Namensspielereien halte ich auch nicht viel, es ist auch egal.

    Eine andere Sache liegt mir auf der Zunge,

    Auch SSW`s sind nicht gerne gesehen, vorallem bei Behörden.

    Stelle ich einfach eine Frage, wie würde es aussehen, wenn ein Asylbewerber im vorgegebenen Wohnheim (wie soll ich es anders sagen?) eine SSW besitzt?

    Ohne Rechte zu beschränken, für mich sähe es sehr abstrakt aus.

    Persönlich würde ich keine SSW, LuPi, LG usw. an Personen mit solchem Aufenthaltstatus verkaufen.
    Alleine schon der Eindruck, kann für den Aufenthaltstitel nicht förderlich sein.

    Viele Grüße

    Alf

    Edit: Ich setze meinen Daumen zur Bewertung nach unten

    Einmal editiert, zuletzt von Duke_ALF (23. Mai 2006 um 03:16)

  • Ich muss mal was loswerden, was mir schon länger nicht gefällt.
    Threads werden häufig nach ihrer Ursprungsfrage bewertet, ob der Thread lesenswert ist oder nicht, interessiert dabei anscheinend wenig.

    Wenn es nicht gefällt, dass jemand im legalem Rahmen dies und das vorhat, wird mies bewertet, obwohl der Thread von hoher Qualität und voll von besten Antworten ist.

    Zitat


    Edit: Ich setze meinen Daumen zur Bewertung nach unten

    Nur, weil dir der Verkauf an in Deutschland lebende Nicht-Staatsbürger nicht gefällt, bewertest du den Thread schlecht?
    Der Thread dient der Beleuchtung der rechtlichen Seite des Verkaufs allgemein, mehr nicht.
    Und dieses Thema ist wichtig, sinnvoll und hier sogar richtig ordentlich und sauber diskutiert worden.


    Solange die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, sind in D alle Mitbürger gleich zu behandeln!
    Der Typ mit dem arabisch klingenden Namen kann ein Familienvater und Akademiker sein, der seit 20 Iahren deutscher Staatbürger ist, während der mit dem guten deutschen Namen ein gewaltbereiter Neonazi sein könnte.
    Ich bevorzuge ersteren als Kunden.


    DAS SOLL JETZT NICHT START EINER DISKUSSION WERDEN!


    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Nur, weil dir der Verkauf an in Deutschland lebende Nicht-Staatsbürger nicht gefällt, bewertest du den Thread schlecht?
    Der Thread dient der Beleuchtung der rechtlichen Seite des Verkaufs allgemein, mehr nicht.
    Und dieses Thema ist wichtig, sinnvoll und hier sogar richtig ordentlich und sauber diskutiert worden.


    Stefan

    Moin Stefan,

    Du hast mich falsch verstanden, es geht mir nicht um Diskriminierung!
    Verkaufen würde ich auch an die "Braunen" nicht, da habe ich eine moralische Verpflichtung!

    Gesetzt dem Fall, beschriebene Person aus dem Threadstart, bekommt den Zuschlag und bei einem Besuch der Sachbearbeiter(in) sieht man das feine Teilchen.

    Was würde man dann sagen?

    Ich würde sagen, huch, was ist denn hier los!

    Persönlich, gilt nur für mich, ziehe ich zumindest vor anderen nicht Schwierigkeiten laufen zu lassen!

    Wir sind uns auch im Klaren, dass jeder, absolut jeder in Deutschland freie Waffen ganz einfach erhält!
    Dem Themenstarter wollte ich nur einen kleinen Denkanstoß bereiten, wie es aussieht wenn die beschriebene Person eine SSW erhält.

    Mehr nicht, um mehr ging es auch nicht.

    Viele Grüße

    Alf


    P.S. Finde ich aber sehr gut, das der Thread offen geblieben ist und nicht zur "Braunen Soße" überlief.

  • Der unterschwellige Ton der hier von einigen kommt ist für mich nicht nachvollziehbar und wie schon HWJunkie sagte, es kann echt nicht sein, dass ein Thema runter gezogen wird, nur weil einem das Vorhaben des Themenstarters oder vielleicht auch das Thema SSW nicht interessiert.

    Es gehört ein Mindestmaß an Höflichkeit dazu, das Thema halbwegs objektiv zu betrachten. Dabei sollte man sich die Fragen stellen:
    a) ist das Thema gut durchdacht, bzw. bisher auch voll von guten Antworten?
    b) ist es vielleicht auch für andere User lesenswert? und
    c) hat das Thema in zwei, drei Monaten oder auch Jahren immer noch Bestand und kann als Referenz herangezogen werden?
    Vielleicht ist das zuviel verlangt, aber wenn man sich diese Fragen nicht stellen kann, sollte man auch den Finger vom Bewertungssystem lassen.


    + + + +

    Zurück zum Thema:
    Die Ausgangsfrage war, ob man einem ausländischen Mitbürger eine Freie Waffe, in diesem Fall eine SSW verkaufen kann, bzw. darf.
    Die einhellige Meinung ist JA!

    Wie in dem oben angehängten Vertrag gezeigt, KÖNNTE man noch - muss aber nicht (genauso wenig bei Dt. Staatsangehörigen) - sich bestätigen lassen, dass man den Käufer auf das gültige WaffG hingewiesen hat. Das war´s.

    Natürlich steht es jedem Verkäufer frei, zu entscheiden ob er jemandem etwas verkauft oder nicht; aber das ist eher die Vorgehensweise eines versnobten Bekleidungsgeschäftes oder vielleicht beim Ferrari-Händler, wenn man dort in abgewetzter Jeans mit Schlabberpulli auftritt. Ansonsten spräche das Antidiskriminierungsgesetz dagegen (ist das schon beschlossen?) oder eben auch die AGBs bei eGun & Co.
    Man kann ja nicht bei einem Auktionshaus etwas reinsetzen und dann nachher sagen: "Nee - an SIE verkaufe ich nicht!".
    Also: rein rechtlich ist das alles prima und da gibt es eigentlich keine Gründe, die dagegen sprechen.


    Was die Unterbringung von Asylbewerbern angeht, so muss ich gestehen, dass ich noch kein solches Heim von innen gesehen habe, zumindest nicht live. Wenn dann nur im Fernsehen. Die Unterbringung ist kein Luxusapartment, aber wer gedient hat oder sich an Klassenfahrten erinnert, der war auf einer 6-Mann-Stube auch nicht besser dran.
    Und ich hoffe jetzt einfach mal, dass der Asylbewerber die Mölichkeit hat, Wertsachen - oder in diesem Falle SSW - sicher wegschließen zu können.
    Doch das muss den Verkäufer nicht interessieren, vor allem wenn er sich bescheinigen lässt, dass auf die sichere Verwahrung hingewiesen hat.

    Außerdem: wer kann garantieren, dass der 18-jährige Bengel (deutscher Staatsangehörigkeit), der mit zwei jüngeren Geschwistern noch bei Mutti wohnt, seine eGun-Käufe sicher verwahrt?
    Muss sich da der gute, rechtschaffene, deutsche Spießbürger nicht ebenso seine Gedanken machen?

    Also, lasst die Kirche im Dorf!

  • Jetzt mal schön piano wieder hier, wenn ich bitten darf.

    Japanfreak, auch wenn wir deine Zweitanmeldung während der Sperre geduldet haben (wir sind ja sooo tolerant), heißt das nicht, daß du wieder zum alten Tonfall zurückkehren mußt. Ich hoffe, das ist angekommen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • @ all

    So stehen lassen kann man es aber auch nicht!
    Immerhin fühle ich mich in eine "Rechte Ecke" gedrückt!
    Dafür Oute ich mich jetzt, quasi als Rechtfertigung.
    Zwar besitze ich seit meiner Geburt einen deutschen Paß, meine Frau Mama auch seit ihrer Geburt, aber dafür mein Herr Papa nicht!

    Nun, der Grund für mein Daumen runter:

    Zitat

    Original von DIE_HARD

    Jedoch möchte ich mal die Schwachköpfe zu Wort bitten die dieses Thema als "schlecht" bewerten??? tz... :new16:


    Ein Forum ohne Kritikfähigkeit ist ein schlechtes Forum zur Meinungsbildung!
    Meine Antwort kam deutlich nach dieser Aussage von "Hard".
    Im Übrigen, der Daumen runter auch!

    quote]Original von HWJunkie
    ]

    Nur, weil dir der Verkauf an in Deutschland lebende Nicht-Staatsbürger nicht gefällt, bewertest du den Thread schlecht?
    Der Thread dient der Beleuchtung der rechtlichen Seite des Verkaufs allgemein, mehr nicht.
    Und dieses Thema ist wichtig, sinnvoll und hier sogar richtig ordentlich und sauber diskutiert worden.

    [/quote]
    Mal eine Frage, was hat der MOD an meinen Bedenken für ein Problem?

    Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Der unterschwellige Ton der hier von einigen kommt ist für mich nicht nachvollziehbar und wie schon HWJunkie sagte, es kann echt nicht sein, dass ein Thema runter gezogen wird, nur weil einem das Vorhaben des Themenstarters oder vielleicht auch das Thema SSW nicht interessiert.

    Es gehört ein Mindestmaß an Höflichkeit dazu, das Thema halbwegs objektiv zu betrachten. Dabei sollte man sich die Fragen stellen:
    a) ist das Thema gut durchdacht, bzw. bisher auch voll von guten Antworten?
    b) ist es vielleicht auch für andere User lesenswert? und
    c) hat das Thema in zwei, drei Monaten oder auch Jahren immer noch Bestand und kann als Referenz herangezogen werden?
    Vielleicht ist das zuviel verlangt, aber wenn man sich diese Fragen nicht stellen kann, sollte man auch den Finger vom Bewertungssystem lassen.

    Über so etwas ähnliches habe ich mir Gedanken gemacht!

    Offensichtlich andere nicht:

    Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Doch das muss den Verkäufer nicht interessieren, vor allem wenn er sich bescheinigen lässt, dass auf die sichere Verwahrung hingewiesen hat.

    Ganz tolle Einstellung!

    Trotzdem, viele Grüße

    Alf

  • Ob das eine Frage des Verstandes ist...

    Wie weit soll denn die Haftung, bzw. "moralische Verantwortung" wie Du es nennst, gehen?

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle..Wie weit soll denn die Haftung, bzw. "moralische Verantwortung" wie Du es nennst, gehen?

    Baller-Bolle:
    Die "moralische Verantwortung" soll b.w. darf gar nicht nur bis zu einem bestimmten Punkt gehen sondern soll im Idealfall nicht enden oder begrenzt sein! Dass dies eine ideelle Wunschvortellung ist weiss ich auch.....leider.

    DukeAlf kenne ich mitlerweile etwas näher und über das Forum hinaus. Wenn jemand Multikulti ist dann Alf, eine intolerante Gesinnung oder fremdenfeindliche Einstellung dürfte das Letzte sein das mir bei Ihm in den Sinn kommen würde. Dies nur vorbeugend bevor hier Missverständnisse entstehen! (Hast Du Ihm auch sicher nicht unterstellt)

    Deine Bewertungsgrundsätze in Ehren, aber die kannst du nur für dich selbst aufstellen. Die Bewertung nimmt jeder individuell für sich und nach seinen Gesichtspunkten vor. Und diese Bewertung bitte auch nicht zu ernst nehmen ;)

    @all:
    Lest mal die Bewertungen in der Belletristik, Bücher die hoch gelobt werden entwickeln sich zu Ladenhütern. Kritisierte Bücher werden zu Verkaufsschlagern. Also keine Panik wegen ein paar gezeichneten Daumen ;)
    Nicht jeder der hier Threads bewertet ist ein begnadeter Marcel Reich-Ranitzky - dafür haben wir aber hier sehr viele die begnadete Waffenkenner sind ...... deshalb bitte zurück zu unserem Eingangsthema!

    HWJunkie hat bereits darauf hingewiesen dass eine sachliche Diskussion interessant, lesenswert und informativ ist. Und so wollen wir es doch auch halten!

  • Vielleicht hatte ich da so ein ungutes Gefühl, was vielleicht noch durch den einen oder anderen Kommentar geschürt wurde.
    Ich wollt hier keines Falls Duke_ALF einen fremdenfeindlichen Hintergrund unterstellen.

    Mein letztes Statement bezog sich auch nur noch auf die Produkthaftung/ die Verantwortung des Verkäufers.
    Müsste jeder Händler (ob Waffen, Auto, Zigaretten, Alkohol, - selbst pädagogisches Spielzeug) immer eine Worst-Case-Überlegung anstellen, könnte er eigentlich nichts verkaufen.
    Ich glaube schon, dass es solche und solche Händler gibt. Und die Intention des Themenstarters war ja wohl sehr nobel und anständig. Er gehört also zu den guten und gewissenhaften Händlern.

    Doch mal ganz ehrlich - soll und muss man sich immer soviel Gedanken machen?
    Wenn man beim Verkauf einer Waffe den Käufer auf die Gesetze hinweist und ihm vielleicht auch noch die Handhabung und den sicheren Umgang erklärt, dann tut man doch mindestens soviel wie der Fachhändler vor Ort.

    Wie weit soll man gehen, wieviele etwaige Problemquellen muss man ansprechen und aufzeigen?

    Wir sind zum Glück nicht in den USA, wo man beim Putzstock vielleicht noch darauf hinweisen muss, dass dieser nicht für das Einführen in Körperöffnungen gedacht ist oder dass der Schuss aus einer Feuerwaffe mit dem Austritt von heißen Gasen, Flammen und Partikeln einghergeht.

    Natürlich fände ich es blöd, wenn ich im Nachhinein damit Unfug oder gar schlimmeres angestellt wurde. Aber das könnte einem mit dem sieben Jahre garagengepflegten und unfallfreien Fahrzeug auch so gehen, das der Nachfolger nach zwei Wochen gegen die Wand fährt.
    Aber soll man deshalb auf den Kauf verzichten? oder fortan als Fahrlehrer mitfahren?


    Ich denke, zwei Sachen kann man zum Schluss positiv hervorheben: Erstens, dass man Freie Waffen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auch an Ausländer verkaufen darf und dass Fremdenfeindlichkeit in diesem Forum keinen Platz hat.


    Für alles andere, was durch mich zu Missverständnissen geführt hat, entschuldige ich mich.

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Ich denke, zwei Sachen kann man zum Schluss positiv hervorheben: Erstens, dass man Freie Waffen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auch an Ausländer verkaufen darf und dass Fremdenfeindlichkeit in diesem Forum keinen Platz hat..

    @ Baller-Bolle:
    :huldige: Perfekt formuliert von Dir, Danke! Das ist die Formulierung die mir vorhin leider nicht eingefallen ist.

    Viele Grüsse
    Alfred

  • Naja, bis jetzt hat immer noch keiner hier begründet, warum er hier einen Thread als "nicht lesenswert" bewertet hat.
    Mir soll´s egal sein, ich schau da eh nicht drauf. Trotzdem sind die Threads, die so bewertet werden, oft die lesenswertesten.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Zitat

    Original von nolimitsoldier... Trotzdem sind die Threads, die so bewertet werden, oft die lesenswertesten.

    Sag ich doch nolimitsoldier,
    deshalb habe ich auch früher mit Vorliebe Bücher gelesen die Marcel Reich-Ranitzky zerrissen hat :))

    aber jetzt wieder Richtung Thema Nachweis beim Verkauf erbringen:

    Wie handhabt man es wenn zwar eine Kopie des Personalausweises oder eines ähnlichen Dokumentes zum Altersnachweis vorliegt, die angegebene Adresse aber von der Lieferadresse abweicht?

    Habt Ihr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?

    Gruss
    Alfred

  • Was meinst du mit unterschiedlichen Adressen? Wenn der Käufer sich gerade in seinem Ferienhaus befindet und die Pistole dahingeliefert werden soll kein Problem. Hauptsache der Name ist identisch.
    Im übrigen ist mit völlig unklar, was dieser Vertrag bezwecken soll und wozu man sich die Seriennummer notieren sollte. Aber vielleicht kann mir das einer hier erklären.