Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 6.731 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Oktober 2006 um 17:14) ist von Gabor VASS.

  • Da hast du schon Recht. Ich denke eine komplette Revision des WaffG wäre schon angebracht, und nicht ein Flickwerk wie wir es zur Zeit haben. Zur Zei haben wir ja ein Grundgerüst das noch aus Adolfs Zeiten stammt (WaffG vom 18.03.1938). Wobei die damals nicht so lange fackelten wie heute, die Durchführungsverordnungen dazu wurden direkt am 19.03.38 erlassen. Heutzutage dauert das 3 Jahre... :new16:
    Und wie gesagt, in dieses Gesetz wurden dann Flicken eingesetzt um es zu verschärfen bzw. gewisse Punkte wurden ersetzt, aber in den Grundzügen ist es noch das gleiche, nur strenger.

    Man kann sich nicht hinsetzen und meinen, man kann den Kram ständig verbessern. In diesem Fall blickt ja fast keiner mehr durch, da muss was komplett neues und auch vor allem zeitgemäßes her, damit auch mal Klarheit bei den Softairs reinkommt, auch gerade bezüglich deren relevanter Teile usw.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • [quote]Original von Ulrich Eichstädt


    Der Hauptverursacher ist inzwischen in Pension und stichelt dennoch weiter in den Medien, während wir seine Rente bezahlen.

    Hallo Uli, kleine Berichtigung: er erhaelt keine Rente sondern eine Pension! Und die ist viel sicherer als die Rente!

    Gruss pak9

  • Zitat

    Original von Paramags
    Auch wen hier im Forum über 10000 User sind so haben wir leider kein abstimmungsrecht zu dem was mit dem Waffengesetz passiert.

    Gruß
    Thomas

    Doch, mit meinem Wahlzettel!
    Das funktioniert leider auch nicht, wie ich es gerne hätte ;)

    Zitat

    Original von LostinPast
    Da sollte die Politik mal den Hebel ansetzten. Nicht alles muss, durch lebenslang an ihren Job gebundene Beamte, beeinflusst werden.
    Gruß Robert

    Für irgendetwas muss doch ein Beamter gut sein!

  • Zitat

    Original von pak9
    Hallo Uli, kleine Berichtigung: er erhaelt keine Rente sondern eine Pension! Und die ist viel sicherer als die Rente!

    Weiß ich ja, aber ich wollte nicht zweimal "Pension" im gleichen Satz schreiben, und es war schon spät... :anon:


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Aktuelle Info: Es sind in der Sitzung zwar die Wünsche der Bundesländer gesammelt und beschlossen worden, aber die VwV muß vom BMI in Kraft gesetzt werden. Und das ist noch nicht der Fall, weil noch andere Kriterien mitspielen.

    Also bitte die Füße stillhalten, ich schließe den Thread auch, bis weitere Infos eintreffen (und bitte um etwas Vertrauen in unser Vorgehen und darum, das Thema nicht zwischendurch neu zu starten)


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  • Nachtrag und Wieder-Öffnung des Threads:

    In dieser PDF-Datei unten stehen die tatsächlich vom Bundesrat am 13.10. beschlossenen Änderungen der Verwaltungsvorschrift drin - die müßte das Bundesinnenministerium nun einarbeiten (wenn man nicht gerade sowieso ein ganz neues Waffengesetz schreiben würde - ob das also noch Sinn macht?). Wann die Änderungen also eingearbeitet, die Gesamt-VwV verkündet (= im Bundesanzeiger veröffentlicht) und damit gültig wird, ist daher überhaupt noch nicht abzusehen.

    Der gesamte Bereich rund um § 14, also die Sportschützen-WBK, wurde ohnehin ausgespart und wird später (wann auch immer) beredet. Auch deshalb wird es bis zum In-Kraft-Treten wohl noch etwas dauern, ist ja erst 3,5 Jahre her, daß das Waffengesetz in Kraft trat, da kann man sich Zeit lassen...

    [URL=http://www.bundesrat.de/cln_051/sid_CAB112820FD5165F011D18711F2DC1F0/SharedDocs/Drucksachen/2006/0001-0100/81-06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/81-06.pdf]Die Basis-Datei VwV nochmals [/URL](zu groß zum Hochladen bei uns, 43 MB)

    und hier die Ergänzungen/Änderungen:

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    ... müßte das Bundesinnenministerium nun einarbeiten (wenn man nicht gerade sowieso ein ganz neues Waffengesetz schreiben würde - ob das also noch Sinn macht?). ...

    Wie jetzt?!

    Ist tatsächlich (schon wieder) ein neues Waffengesetz in Planung?

  • Klar. Es müssen zwangsweise einige Änderungen von EU-Ebene aus eingearbeitet werden, dann will man die handwerklichen Mängel der aktuellen Fassung eben auch gleich rausnehmen. Man hat dazu extra per GreenCard einen Griechen namens Sisyphus angestellt, der hat solche Jobs schon früher gemacht.

    Siehe auch diese Info des Forum Waffenrecht zum Bundesratsbeschluß sowie den (allerdings geschlossenen) Thread Waffenrechtsänderungen 2007


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  • Was sind denn - neben der Spielzeuggrenze von 0,5J (wie es das BKA ja auch schon für Softairs erlaubt) - andere EU-weite Regelungen/ Bedingungen, die dort eingebaut werden sollen/ müssen?


    P.S.: Um ein neues Gesetz zu verfassen, sollte man keine Juristen sondern Germanisten und andere (Menschen, die der deutschen Sprache mächtig sind) verpflichten - dann kann man den Mist auch nachher noch lesen und verstehen.
    ;)

  • Die fangen sicher nicht an, einen komplett neuen Text zu entwerfen - der hier verlinkte uralte Entwurfstext zeigt ja schon, daß die nur die unmöglichen Formulierungen entschärfen und redaktionelle Klarheit reinbringen wollen - und können: der Entwurf des seit 2003 geltenden WG begann in den 80er Jahren und hat mehr als 2 Jahrzehnte und ein (gefühltes) Kohl-Jahrhundert überdauert.


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  • Hallo,


    > Gibt nicht nur Rambo Armbrüste.

    Was sind denn bitte "Rambo-Armbrüste"?

    Rambo hat übrigens nie mit einer Armbrust geschossen, sondern mit einem Compoundbogen.

    Ich hoffe, ich falle nicht unter die Rambos, weil ich lieber auf freiem Feld im Bogenverein auf Entfernungen von 50 bis 90 m schieße.


    viele Grüße

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzbogen (22. Februar 2007 um 10:43)

  • Hallo Ulrich,


    danke für die Erläuterungen. Stichwort Armbrüste:

    Was würde die Umsetzung des Entwurfes denn tatsächlich bedeuten?

    Daß der Verein für seinen Bogenplatz als Schießstätte anmelden muß,

    oder daß dies garnicht möglich ist und nur an Schießständen geschossen werden darf, bzw. daß man mit einer Armbrust nicht mehr im Bogenverein, an Bogenturnieren oder an 3D-Schießen teilnehmen kann.


    viele Grüße

    Andreas

  • Zitat

    Original von kreuzbogen
    Ich hoffe, ich falle nicht unter die Rambos, weil ich lieber auf freiem Feld im Bogenverein auf Entfernungen von 50 bis 90 m schieße.

    Nun, Feldarmbrust ist ja auch eine DSB-Disziplin. Ich denke eher dass mit den Rambo-Armbrüsten die diversen Armbrustpistolen und ähnliches, nicht Sportlich geschossenes, gemeint war.

    Ich geh mal davon aus, dass die typischen DSB-Disziplinen sicher zumindest genehmigbar sind. Also sollte selbst das Vogelbaum-, Stern- und Adlerschießen weiterhin möglich sein.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (19. Oktober 2006 um 00:37)

  • Hallo,


    > Ich geh mal davon aus, dass die typischen DSB-Disziplinen sicher zumindest
    > genehmigbar sind. Also sollte selbst das Vogelbaum-, Stern- und
    > Adlerschießen weiterhin möglich sein.

    Danke für die Einschätzung, für die DSB-Disziplinen habe ich mir das schon gedacht. --- Mein Schwerpunkt ist akllerdings das sportliche Schießen mit handelsüblichen Freizeit- und Jagdarmbrüsten auf FITA-Scheiben und 3D-Ziele, wie es in vielerorts üblich ist.

    Das der Gesetzgeber das Armbrustschießen nicht so frei wie den Feldsport handhaben will ist klar. Deswegen interessiert mich, wie eine Bogenplatz mit Pfeilfangeinrichtung oder Schutzwall einzuordnen ist.

    Das traditionelle Vogelschießen ist ja nur regional verbreitet. --- Hier "oben" im Nordosten kenne ich keinen, der sowas betreibt.


    viele Grüße

    Andreas

  • Eine Schießstand-Pflicht für Armbrüste hätte in der Tat weitreichende Folgen. Die Feldarmbrust-Fraktion etwa schießt bevorzugt auf Fußballplätzen quer zur Spielrichtung, mit Pfeilnetzen dahinter. Das wird dann künftig schwierig, ohnehin schrumpft diese Disziplin mangels Nachwuchs jährlich zusammen (nach einem Boom Anfang der 90er Jahre)

    Allerdings: Bei der gerade abgeschlossenen WM der Armbrustschützen in Steyr/Österreich sind wegen eines schlecht abgesperrten FA-Geländes zwei Pfeile auf 65 m am Netz vorbeigeflogen. Einer sauste in einen Auto-Kotflügel, der zweite gegen ein Haus. Gottseidank nichts passiert, und auch nicht in D, sonst wäre die KSK schon ausgerückt...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hallo Ulrich,


    > Eine Schießstand-Pflicht für Armbrüste hätte in der Tat weitreichende Folgen.

    Welche Folgen hätte es denn --- soweit man es voraus sehen oder abschätzen kann --- für Bogenvereine und Ihre Bogenschießplätze?

    Bei der Match- oder Feldarmbrust und dem Sportplatz ist es sicher etwas anderes als auf dem Bogenschießplatz.

    Die meisten im Forum haben ja Freizeit- oder Jagdarmbrüste. Ich selbst bin in einen Verein eingetreten, weil ich das Dachboden-, Keller- und Kiesgrubenschießen für keine gute Idee halte.

    Gibt es Deiner Meinung nach jetzt Handlungsbedarf für uns in den Bogensportvereinen?

    > Gottseidank nichts passiert, und auch nicht in D, sonst wäre die KSK schon
    > ausgerückt...

    Die kämpft gerade in Afghanistan, vor allem um ihren guten Ruf :lol:

    Nein, im Ernst, wenn man seine Armbrust vorbildlich von unten nach oben anlegt, sind solche Fälle kaum noch möglich.

    Vorausgesetzt, der Bogenschießplatz ist ausreichend gesichert und die Teilnehmer werden eingewiesen.


    viele Grüße

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzbogen (22. Februar 2007 um 10:44)

  • One thing I found on the "other german gun magazine's" website:

    "Zu den Anlagen des Gesetzes sind zwei Punkte hervorzuheben:

    - "Taser" bleiben, was sie sind: Elektorimpulsgeräte und keine Schußwaffen.
    "

    The thing above will mean, that you don't need waffenschein (CCW) for carrying a Taser?

  • We will need some more time to interprete each sentence and see the consequences...

    Some professional tasers (Advanced Taser M 26 for example) are forbidden in germany because they are combined with a laser aiming system - and this is forbidden here anyway. But since the Tasers now are no longer "guns", the prohibtion would not be valid either, because it is part of the gun law...

    The next thing is that actually no new Taser device gets a permission to be sold because since 2003 there have been no new regulations to proove them - they only prolonged the old permissions for models which were already on the market.
    But here it would be the same: not going under gun law, no permission needed...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Thanks for the interpretation. :huldige:

    (As far as I know, before this time, the Taser was legal to carry in Germany, BUT only without its "shooting head", just as a normal contact electroshocker.)

    The "head" has an "F" and considered as an airgun (waffenschein for carry). If it is no longer valid, can you have it in 7,5J+ version, with larger range?

    (Taser models can be ordered without the laser)