hi
also meine frage:
ich habe aus hong kong eine montage für mp5 gekauft für zielfernrohr.
der zoll hat mir dann gesagt in verbindung mit bka.....................
das teil dürfe nicht eingführt werden........... :-((
ich habe es nur schon in jedem waffenladen gesehen.
und online in deutschland kann man das auch beschaffen.
hat da jemand ne ahnung wie ich diesen typen das mal klar machen kann?
wenn es geht mit rechtlichem hintergrund
reisendank für die hilfe
ZOLL ??
-
joe -
8. April 2006 um 13:17 -
Geschlossen
Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 6.128 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
Sie sollen dir zeigen, wo im Gesetz steht, dass du das nicht darfst.
-
Zitat
Original von joe
hi
also meine frage:
ich habe aus hong kong eine montage für mp5 gekauft für zielfernrohr.Eine ZF Montage ist weder ein KWKG Teil noch unterliegt es dem Waffenrecht!
Zitatder zoll hat mir dann gesagt in verbindung mit bka.....................
das teil dürfe nicht eingführt werden........... :-((Ist Blödsinn!
Zitat
wenn es geht mit rechtlichem hintergrund
reisendank für die hilfeSchriftlich(!) um Mitteilung bitten warum obigen Artikel dem Waffenrecht unterliegt und bei Verneinung einer Erwerbs- oder Einfuhrhemmnis die Freigabe des Artikels verlangen!
Nicht telefonisch oder mündlich sondern nur schriftlich da Du dann entsprechend der Antwort was schriftliches vorliegen hast!
Im übrigen, wenn der Artikel nicht einführbar ist hat das automatisch einen Verstoss gegen das Waffenrecht und/oder KWKG zum Hintergrund. Entsprechend gäbe es eine Strafanzeige und Ermittlungsverfahren!
Aber...
Handelte es sich bei der Bestellung wirklich nur um die Montage und sonst nichts?
Kann es kaum glauben weil die Montage in D billiger zu haben wäre als bei Bestellung in HK, da Montage + Versand + Einfuhrumsatzsteuer + Zoll
Daher vermute ich das in der Lieferung ein verbotener Gegenstand ist
-
Zitat
Daher vermute ich das in der Lieferung ein verbotener Gegenstand ist
Und dann kann er froh sein, wenn es nur bei dieser Mitteilung bleibt.MFG Thommy
-
Zitat
Original von Michalive2
Daher vermute ich das in der Lieferung ein verbotener Gegenstand istKlingt sehr danach.
Eventuell ist es auch so eine rundes-Rohr-auf-Weaver-universal-Montage. Wenn dann auf der Packung noch ein Bild ist wie damit eine Taschenlampe an der Waffe festgeschraubt ist...
-
Zitat
Original von Erklärbär
Eventuell ist es auch so eine rundes-Rohr-auf-Weaver-universal-Montage.Selbst wenn es so ist, daran ist nichts verbotenes. Montagen sind nicht illegal nur weil man sie für etwas anderes als ein Zielfernrohr verwenden KÖNNTE. Wenn dem so wäre, dann dürfte man garkeine Montageringe in Deutschland erwerben dürfen, denn die 1 Inch Ringe für ZFs sind nunmal mit jeder normalen CR123-Zellen betriebenen Leuchte kompatibel.
ZitatWenn dann auf der Packung noch ein Bild ist wie damit eine Taschenlampe an der Waffe festgeschraubt ist...
Blödsinn hoch 16? Seit wann sind Bilder von Waffenleuchten verboten?
Es wäre gut zu wissen was für Teile genau in dieser Lieferung waren, dann könnte man mehr sagen. Ich würde grundsätzlich nicht ausschließen, dass alles legal ist und der Zoll trotzdem zickt.
-
Zitat
Original von Jürgen
Blödsinn hoch 16? Seit wann sind Bilder von Waffenleuchten verboten?Das Bild ist nicht Verboten, sobald aber auf der Packung oder in der Anleitung steht das die Montage für eine Lampe oder einen Laser ist, ist sie ein verbotener Gegenstand.
Blödsinn hoch 16 ist da höchstens das Gesetz.
-
Zitat
Original von Erklärbär
Das Bild ist nicht Verboten, sobald aber auf der Packung oder in der Anleitung steht das die Montage für eine Lampe oder einen Laser ist, ist sie ein verbotener Gegenstand.Für dich ist also dieser Ring illegal?
Gleichzeitig sagst du aber er wäre legal, wenn nicht dran stehen würde das er für Lampen geeignet ist? Das selbe Teil kann nicht einmal legal und einmal illegal sein, nur weil der Aufdruck auf der Packung ein anderer ist. Das würde dann nämlich implizieren dass die Verpackung das verbotene ist und nicht der Gegenstand.
Nochmals: Montageringe sind keine verbotenen Gegenstände, völlig egal was auf der Packung steht. Da sich nämlich ALLE 25,4mm breiten Montageringe für Zielfernrohre eigenen um Leuchten an der Waffe anzubringen, müsste jeder sofort in den Bau wandern der ein ZF mit 25,4mm Rohrdurchmesser mit zwei solchen Ringen (die in Deutschland frei verkäuflich sind, siehe hier) montiert. Andersrum ausgedrückt: Ein Ring der ein ZF aufnehmen kann, kann nicht illegal sein, völlig gleich ob damit auch eine Lampe montiert werden KÖNNTE oder nicht. Der Ring wäre nur dann illegal wenn er sich einzig und alleine zur Montage einer Lampe eigenen würde und nicht für ZFs verwendet werden kann.
Weiterhin sind Leuchten in Verbindung mit Montageringen verbotene Gegenstände bzw. Leuten mit integrierten Montagen (ala M3, wobei auch da ne gewisse Grauzone vorhanden ist).ZitatBlödsinn hoch 16 ist da höchstens das Gesetz.
Da stimm ich dir zu, ein simpler Montagering ist trotzdem nicht illegal.
-
Zitat
Original von Jürgen
Da stimm ich dir zu, ein simpler Montagering ist trotzdem nicht illegal.Sobald er für eine Lampe bestimmt ist, und die Bestimmung (z.B. durch Bild auf der Packung) erkennbar ist, ist er Illegal. Da kannst Du noch so viel Zetern, DAS IST SO.
Im Waffengesetz ist das doch nichts Ungewöhnliches. Du kannst einen 3-Jährigen mit einem rieseln Schlachtermesser über einen Jahrmark schicken... völlig legal da Werkzeug. Steht aber Combat auf einer Klinge eines winzigen Taschenmesserchens ist es als Waffe GEDACHT und darf erst ab 18 besessen und zu keiner öffentlichen Veranstaltung mitgenommen werden. Ist genau dasselbe, die BESTIMMUNG mach den Gegenstand, nicht das was man sonst noch damit machen KÖNNTE.
-
Wenn ich mich nicht irre, verstößt das aber gegen EU-Recht.
Etwas, für das es eine legale Anwendung gibt, kann nicht illegal sein (es gab vor einigen Jahren mal eine Diskussion um Kopiersoftware).
Der erlaubte Benutzungsbereich bzw. die erlaubte Umgangsform darf eingeschränkt werden, nicht aber der Besitz an sich (womit wir wieder bei Fleischermesser, Jagdmesser, Bajonett wären).
Im Gesetz steht im Übrigen nur, das für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten, verboten sind.
Zitat1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
Über Montagen dieser Gegenstände kann ich da nichts finden.
Ist keine Lampe dabei, ist es nur eine Montage für irgendwas.
Wenn jemand einen Passus findet, der explizit Montagen verbiete, die für Lampen genutzt werden können, bitte posten!Stefan
-
Das wird man im WaffG kaum finden, allenfalls in den Verwaltungsvorschriften, die sich ja mit solchen Details befassen.
Fakt ist: Montage mit angeschraubter Lampe - verboten. Montage, die sich nur für Lampen und/oder Laser eignet - verboten. Montage, die auch für Lampen verwendet werden könnte - erlaubt. Dabei sollte aber erkennbar sein, daß der vorrangige Verwendungszweck die Montage eines Zielfernrohrs ist. Wenn man ein Zielfernrohr nur mit Mühe und ein einem unmöglichen Winkel montiert bekommt, ist das nicht besonders glaubwürdig.
Was auf der Packung steht, ist erst einmal egal. Die Verpackung muß ja nicht einmal zum Artikel gehören. Da könnten auch Handgranaten, Giftgasbehälter oder Atombomben abgebildet sein, das BKA hätte keine Handhabe. (Man hätte dann aber für eine sehr lange Zeit ein paar ständige Verfolger... )
Ich würde einfach mit einem passendem Zielfernrohr bei der Anhörung aufkreuzen, dann hätte sich der Fall schnell erledigt.
-
Zitat
Original von Elchinator
Ich würde einfach mit einem passendem Zielfernrohr bei der Anhörung aufkreuzen, dann hätte sich der Fall schnell erledigt.... und dann sagte der nertte Herr:
Wenn nun die Mount unter der Waffe ist, dann zeigen Sie mir doch mal bitte, wie sie nun daran das ZF montieren und damit zielen ... -
Zitat
Original von full.house
... und dann sagte der nertte Herr:Du hast meinen zweiten Absatz aber schon gelesen, ja ?
Man sollte natürlich eine (legale!) Waffe vorweisen können, die auch oben eine Picatinny-Schiene hat, nicht nur unter dem Lauf... -
Zitat
Original von Erklärbär
Sobald er für eine Lampe bestimmt ist, und die Bestimmung (z.B. durch Bild auf der Packung) erkennbar ist, ist er Illegal. Da kannst Du noch so viel Zetern, DAS IST SO.
In einem Wort: NEIN.
Egal was auch immer du "zeterst" es ist NICHT so.Elchinator hats erfasst und wunderbar erklärt.
-
Zitat
Original von Jürgen
In einem Wort: NEIN.Elchinator hats erfasst und wunderbar erklärt.
Genau... er schrieb: "die auch für Lampen verwendet werden könnte". Ist sie aber für eine Lampe BESTIMMT, ist sie Illegal.
Scheinbar hat Elchinator aber keinen umgang mit dem Zoll, sonst wüßte er wie die in der Regel die Bestimmung feststellen. Wenn ich auf eine Montage "Lampenmontage" draufschreibe, geht die nicht durch den Zoll. Da nicht jeder Zöllner Chinesisch kann, orientieren die sich eben nach Bildern. Und Erfahrungsgemäß kommen die damit bei Gericht sehr gut durch.
-
Kurze Rede
Eine Montage, selbst wenn sie ausdrücklich für eine Lampe bestimmt ist oder nur für eine Lampe verwendet werden kann (Bauart) ist
KEIN
verbotener Gegenstand!
Das hat das BKA so auch im Feststellungsbescheid "Glock Grifflampe" bestätigt!
Verboten ist danach nur Lampe + Montage zusammen, die Teile einzeln sind keine verbotenen Gegenstände!
O-Ton BKA: "Eine Montage alleine kann kein Ziel anleuchten"
Ist aber alles Offtopic solange der Thread Ersteller sich nicht mehr meldet!
-
-
Na, was sage ich?
Eine Montage selbst, auch wenn sie nur zur Lampenmontage gedacht UND geeignet ist, ist nicht verboten.
Erst in Verbindung mit einer Lampe greift das Verbot.
Stefan
-
Mal sehen wieviele Leute das Erklärbär noch erklären müssen bevor er es glaubt...
-
Zitat
Original von Erklärbär
Scheinbar hat Elchinator aber keinen umgang mit dem Zoll, sonst wüßte er wie die in der Regel die Bestimmung feststellen. Wenn ich auf eine Montage "Lampenmontage" draufschreibe, geht die nicht durch den Zoll. Da nicht jeder Zöllner Chinesisch kann, orientieren die sich eben nach Bildern. Und Erfahrungsgemäß kommen die damit bei Gericht sehr gut durch.Blödsinn. Ich habe neulich noch ein Messer beim Zoll abgeholt, da hat den Beamten die Verpackung auch nicht interessiert. Warum auch ?
Bei einer Montage werden die (kundigen) Beamten sicherlich hellhörig, aber nur wegen einer Abbildung auf der Verpackung haben weder sie, noch das BKA eine handhabe. Ob eine Montage für ein Zielfernrohr oder eine Lampe gedacht ist, wissen die Profis auch so. Die anderen lernen's dann vor Gericht.
-