Muss ein Luftgewehr oder eine SW in den KWS eingetragen werden ?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 4.462 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. März 2006 um 13:44) ist von aasguard.

  • Hi,

    ich habe den kleinen Waffenschein.

    Muss ich mein Luftgewehr und die Schreckschusswaffe da speziell eintragen lassen ?

    Weil auf der grünen Karte was von Modell usw. steht das ist aber alles durchgestrichen.

    Oder reicht der KWS generell für alle Luftgewehre und Schreckschuss Waffen aus die ich habe ?


    Danke für eure Hilfe.

  • Hallo,
    Der KWS ist nur zum führen von SSW! Luftgewehre darfst du nicht führen.... Eingetragen wird da nichts, da der KWS ja mal einer für scharfe war sind da die Sachen durchgestrichen.

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  • Ein Luftgewehr und Diabolos :)) mehr nicht...

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  • Nein, nein, nein!!!

    Nein, Du brauchst da kein Luftgewehr eintragen lassen,
    nein, Du brauchst da keine SSW eintragen lassen,
    nein, für Luftgewehre reicht der KWS nicht aus.

    Der KWS ist nur zum Führen von SSW gedacht und gilt generell (nur) in Deutschland für ALLE Schreckschuss-Kurzwaffen, die auch den PTB-Stempel haben.
    Salutgewehre dürfen beispielsweise nicht geführt werden.

    Luftdruckwaffen oder auch sonstige :F:-Waffen dürfen grundsätzlich nicht "geführt" werden;
    geschossen werden darf damit auch nur auf Privatgrund oder entsprechenden Ständen und Einrichtungen.

    Für den KWS wird oftmals das Formular für den "richtigen" Waffenschein verwendet (siehe Seite 1 oben - da müsste handschriftlich/ mit Maschine "Kleiner" hinzugefügt worden sein).
    Beim "großen" Waffenschein wird tatsächlich jedes Modell eingetragen ,dass geführt werden soll.


    Ansonsten einfach mal die Suchfunktion bemühen.
    Wurde hier schon oft genug und lang und breit besprochen.

  • Aaa Danke.

    Und wie transportiere ich dann legal mein Luftegwehr vom haus zum garten ?

    Wenn der garten weiter weg ist ?

    Also ein Wochenendgrundstück ?

    Ich lads ins Auto und fahr dann zum Garten das ist so ok und legal ?

    Einmal editiert, zuletzt von miss-unbekannt (22. März 2006 um 14:22)

  • Zitat

    Original von miss-unbekannt
    Und wie transportiere ich dann legal mein Luftegwehr vom haus zum garten ?

    Transportieren != Führen.

    Transportiert wird eine Waffe dann, wenn sie nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit ist - also nicht geladen und in einer geeigneten Verpackung.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Einen anständigen Waffenkoffer kaufen, möglichst mit Löchern zur Befestigung von Schlössern, passende Schlösser dazu (1 oder 2 Stück),
    dann die Diablos nochmal in einen kleinen Koffer (wo dann auch noch andre Utensilien drin untergebracht werden können), dann alles absperren (Waffenkoffer und Utensilienkoffer), beide in den Kofferraum und los gehts.

    Es geht nur darum, dass man nicht innerhalb von Sekunden die Waffe Schussbereit machen kann, das die Waffe nicht geladen transportiert wird, und das die Munition getrennt von der Waffe befördert wird.

    Alles nicht so einfach aber zu bewältigen.

    Mfg
    KillFrenzy

  • Waffe in Koffer und Muni ins Handschuhfach! Ich denke das ist eine optimale Lösung :)

    Mit der Liebe ist es genau so wie mit dem Leben. Es bring nicht nur Glück und Freude, sonder hin und wieder auch Schmerz. Wir akzeptieren die Schwierigkeiten des
    Lebens, warum dann nicht auch die der Liebe??

  • Was hast du den für ein Luftgewehr? Gehst du Fieldtarget schießen oder einfach nur sooo??

    Mit der Liebe ist es genau so wie mit dem Leben. Es bring nicht nur Glück und Freude, sonder hin und wieder auch Schmerz. Wir akzeptieren die Schwierigkeiten des
    Lebens, warum dann nicht auch die der Liebe??

  • Zitat

    Original von miss-unbekannt
    Ich schieß auf alles was sich bewegt :n17:

    Coladosen Zielscheiben Plastikmännchen Playmobil usw.

    ich finds auch immer schön, wenn sich sowas im Wind bewegt.. :))

    Striker

    !!! Vaya con DIOZ !!!

  • Zitat

    Original von KillFrenzy
    Einen anständigen Waffenkoffer kaufen, möglichst mit Löchern zur Befestigung von Schlössern, passende Schlösser dazu (1 oder 2 Stück),
    dann die Diablos nochmal in einen kleinen Koffer (wo dann auch noch andre Utensilien drin untergebracht werden können), dann alles absperren (Waffenkoffer und Utensilienkoffer), beide in den Kofferraum und los gehts.

    Das ist schon ein bisschen Overkill - AFAIK sind nicht mal bei scharfen Waffen die Vorschriften SO streng. Für ein Luftgewehr reicht eine Gewehrtasche vollkommen aus, dadurch das es im Kofferraum liegt ist es ja schon nicht mehr griffbereit. Und die Diabolo-Dose darf ruhig mit in der Gewehrtasche stecken - dadurch ist das Gewehr trotzdem nicht schneller schußbereit.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von jnievele..... dadurch das es im Kofferraum liegt ist es ja schon nicht mehr griffbereit. .

    Leider nicht - meistens herrscht bei unseren Rechtsvertretern und -hütern die Ansicht vor dass der Kofferraum kein zugriffssicherer Raum ist. Besonders nicht bei Kombi`s und Fahrzeugen bei denen sich die Rückbank leicht umlegen lässt. Also Schloss an der Gewehrtasche sollte sein um unnötige Diskussionen bei einer Verkehrskontrolle zu verhindern. Kostet 1 Euro im Baumarkt und spart Ärger und Zeit ;)

    Gruss
    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (22. März 2006 um 20:25)

  • Nach der geplanten VwVorschrift zum WaffG (Bundesratsdrucksache):

    "Sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis (z.B. in einer verschlossenen Aktentasche, einem verschlossenen Futteral oder einem verschlossenen PKW-Kofferraum (nicht Kombi-Kofferraum) mitgeführt wird. Voraussetzung für die Erfüllung des Begriffs „nicht zugriffsbereit“ ist also, dass man an die Waffe nur durch die Überwindung einer Sicherheitseinrichtung, z. B. ein Vorhänge- oder Zahlenschloss, gelangen kann. "

    Ob das jemals so beschlossen wird, steht ja bekanntlich in den Sternen. Nach der bisherigen Rechtsprechung sind die Anforderungen -soweit ich weiß- etwas lockerer ("verschlossen" hat eher die Bedeutung von "geschlossen" und nicht "abgeschlossen").

    "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst!"

    Einmal editiert, zuletzt von ad lib (22. März 2006 um 21:45)

  • Zitat

    Original von ALFHA1802

    Leider nicht - meistens herrscht bei unseren Rechtsvertretern und -hütern die Ansicht vor dass der Kofferraum kein zugriffssicherer Raum ist. Besonders nicht bei Kombi`s und Fahrzeugen bei denen sich die Rückbank leicht umlegen lässt. Also Schloss an der Gewehrtasche sollte sein um unnötige Diskussionen bei einer Verkehrskontrolle zu verhindern. Kostet 1 Euro im Baumarkt und spart Ärger und Zeit ;)

    Gruss
    Alfred


    Also, nochmal zum Verständnis. Wenn mein Gewehrkoffer!!! mit Zahlenschloss!!! und Schlüsselschloss!!! auf der Rückbank!!! liegt, gilt das dann als Nicht zugriffsbereit???
    Weil nur deswegen ein Auto kaufen, wo mein Koffer in den Kofferraum passen tut, hab ich eigentlich kein Geld für ???

    Grüßle

    Alle Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung.

    Doch aus der mich umgebenden Dunkelheit und Leere ertönte plötzlich eine mächtige Stimme welche die alles entscheidende Frage stellte: "Häh???"

  • Hallo,
    es reicht völlig aus wenn das Gewehr in einem Futteral ist der abgeschlossen werden kann! Irgendwas war da auch mit 3 Griff Regel... wenn man mehr als 3 Handgriffe braucht bis die Waffe schussbereit ist, handelt es sich um Transport, nicht führen! Ich finde es übertrieben extra einen teuren, abschliessbaren Koffer dafür zu kaufen... das muss nicht sein. Ein Futteral kostet nicht die Welt, und wenn man ein Visier Abo nimmt bekommt man sogar einen schönen umsonst ;)

    Gruß, David

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