Aufgrund solcher Vorfälle dürfen wir bald nur noch mit einer Wasserpistole (max. 2 m) "schießen".
http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/0…urg/812596.html
Vielleicht wäre es aber andernfalls auch nicht so verkehrt, zumindest für Luftgewehre/CO2 (7,5 J) Waffen ähnlich wie für Gastpistolen eine WBK-light einzuführen.
Dabei geht es ja nur um die "charakterliche Eignung" zum Besitzen und Führen einer Waffe, also im Prinzip wie ein Auto-Führerschein.
Aber es kann doch jeder Depp im Internet ne LP/LG bestellen, ohne auch nur ein Stück aus dem Waffengesetzt gelesen zu haben, ich meine deswegen wird es immer solche Knallköppe geben...
Gruss
Waldschreck