Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 2.109 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Januar 2006 um 03:22) ist von Erklärbär.

  • mall ne frage darf ich mit ner Waffenbesitzkarte ne schreckschuss mit mir führen? Weill normall wer in stande ist mit großkaliber umzugehn wird mit ner schreckschuss auch klar kommen
    Mit nen Auto führescheindarf ich ja auch nen roller farhn ohne extra einen zu machen!

    Gruß The Jackal

    It's only after we've lost everything that we're free to do anything

  • Nein, denn die WBK berechtigt dich ja auch nicht, Großkalibrige Waffen zu führen..
    Dafür bräuchtest du einen Waffenschein, welchen du wohl nie bekommen wirst, und für SSW halt den KWS. Den allerdings dürftest du als WBK besitzer ohne probleme bekommen..

    Striker

    !!! Vaya con DIOZ !!!

  • Eine WBK, gleichgueltig welcher Art, berechtigt nicht zum Fuehren von Waffen; PTB-Waffen eingeschlossen. Sollte eigentlich jeder WBK-Besitzer wissen.
    Fuer Schreckschuss-/PTB-Waffen ist zwingend der Kleine Waffenschein erforderlich.

  • bin ich noch kein WBK besitzer da noch zu jung :cry:
    war halt mall ne frage für sowas is ja das alles hier oder?

    Gruß The Jackal

    It's only after we've lost everything that we're free to do anything

  • Zitat

    Original von The Jackal
    bin ich noch kein WBK besitzer da noch zu jung :cry:
    war halt mall ne frage für sowas is ja das alles hier oder?

    Gruß The Jackal


    Solltest du es dann irgendwann mal geschafft haben eine WBK zu erhalten wirst du dich auch schon rein rechtlich genügend mit den Umständen beschäftigt haben... Geschweige dessen ist dies ein Forum für freie Waffen und keine Rechtsberatung für Großkaliber-geile Kiddies...

    Man selbst ist von sich meist weiter entfernt als man denkt...

  • Hallo Ralle82,

    was ist denn so verwerflich an seiner Frage bzw. was ist schlimm daran, wenn man hier nach WBK Dingen fragt ?

    Gib mal als Suchbegriff WBK ein und du wirst über 1500 Trefer haben.

    Ich denke hier sind einige User aktiv, die im Besitz einer WBK sind, oder sich damit gut auskennen.

    Und warum ist ein Jugendlicher, der sich über WBK pflichtige Waffen informiert, oder über Dinge die damit zu tun haben, gleich ein "großkaliber geiles Kiddie" ??? Ist das nicht das Schhubladendenken, welches wir den Waffengegnern so gerne vorwerfen ?

    Sicher sind einige dabei, die so sind, aber haben wir nicht alles von großkalibrigen Waffen geträumt ? Was ist schlimm daran, von großkalibrigen Waffen zu träumen ?

    Ich bin sicher, daß hier viele User sind, die ihre Träume vom Großkaliberschießen realisiert haben. Warum soll man jungen Menschen also nicht Starthilfe geben, ihnen helfen sich zu informieren ?

    Gruß

    cz75

  • sauber cz75 war ja ne frage und man wird hier gleich angemacht is zwar die ausnahme sonst sind alle sehr offen is ja ein Forum von leuten die sich aus kennen für die noch kenner werden wollen.

    Gruß The Jackal

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    Einmal editiert, zuletzt von The Jackal (14. Januar 2006 um 13:30)

  • wenn du zu jung für ne wbk bist bist du zu jaung für nen SSW und nen KWS... ist nämlich alles ab 18... bei wbk zumindest bei KK und EL-flinten

    §4 Abs.1 Satz 1 Waffg:

    § 4
    Voraussetzungen für eine Erlaubnis

    (1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

    1.
    das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),

    und

    §14 Abs.1

    Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

    (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Bloodhound (14. Januar 2006 um 13:58)

  • bin 19 ist mir schon klar das ich kk schiessen aber noch keine 21 also kein gk

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  • Oder andersherum ausgedrückt: eine WBK für Großkaliberwaffen gibt es frühestens mit 21, und dann nur nach bestandener medizinisch-psychologischer Untersuchung, plus natürlich Sachkundenachweis und mindestens 12 Monate regelmäßiges Training in einem anerkannten Verein.

    Aber Jackal, du hast natürlich insofern recht, daß die Frage an sich auch hier im Forum erlaubt ist - wir sind manchmal, sorry, nur etwas gereizt, weil oft Anfragen im Stil "Boah, ey, wo krichich diese krasse Knarre her?" kommen und man das schon zig mal beantwortet hat.

    Aber wie gesagt, auch Besitzer eine WBK für Großkaliberwaffen dürfen diese auch nur aus dem Tresor in den Waffenkoffer packen, mit diesem (verschlossen, so daß die ungeladenen Waffen auch nicht zugriffsbereit sind) zum Schießstand oder Büchsenmacher fahren und wieder zurück. Das versteht man unter "transportieren". Der Waffenschein wäre eine Erlaubnis zum griffbereiten Tragen und ggf. auch Benutzen der Waffe in der Öffentlichkeit, und den kriegen selbst gefährdete Personen wie Juweliere, Taxifahrer oder Apotheker (wegen der Drogen) nicht. Nur für wenige Leute, etwa berufliche Waffenträger (Detektive, Geldtransport u.a.) werden Ausnahmen gemacht.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Mal eine Frage zur medizinisch-psychologischer Untersuchung, wurden da von unserem Gesetzgeber irgendwelche Richtlinien oder Punkte gefordert oder geht dieses Gespäch mit dem Seelenklemptner einfach nach dem Thema "schau dir den da mal an", was ich eigentlich eher glaube.

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

    Einmal editiert, zuletzt von Josywells (14. Januar 2006 um 17:13)

  • Es gibt eine ganze Reihe von Fragepunkten, die abgearbeitet werden müssen, zwei Unis (Düsseldorf und Bremen) kloppen sich darum, wer die schöneren Fallen für Waffenbesitzer stellt und wie man nahand eines kurzen Fragebogens vorab feststellen kann, wer ein Terrorist ist/werden will oder aber ein harmloser Waffennarr ist.

    Man kann sich da so ähnlich vorstellen wie den Gesinnungsfragebogen, den Ausländer bei der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft in baden-Württemberg ausfüllen sollen...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • NA bin ich froh das ich das bisher nicht mehr machen Brauche.
    :new11:
    Aber ich sehe das nur wieder als Schikane an um unser schönes
    Hobby langsamm zu Verbieten. Irgendwann sind die altbesitzer gestorben .Die Waffen wegen der Gesetze vernichtet und nur noch die paar Millionen illegale . Die ja gar nicht schlimm sind ,da ja damit nie was passiert ,sind noch im Volk verteilt.
    :new11:
    Oder was????

    Einmal editiert, zuletzt von nikblues (14. Januar 2006 um 19:41)

  • Naja

    also ein Vereinsmitglied hatte die Seelenklemptnerin gleich mit seiner ersten Antwort aus dem Konzept gebracht.
    -Dr.Holiday: Guten Tag, sie möchten also einen Jagdschein machen.
    -Schütze: Nein ich bin Sportschütze und würde gerne eine eigene Waffe erwerben.

    Das brachte dann die gute Frau aus dem Konzept und als es dann nach der kurzen Besprechung mit ihren Kollegen weiter ging, ließ sich kein Konzept erkennen,

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

    Einmal editiert, zuletzt von Josywells (14. Januar 2006 um 20:01)

  • Wird hier irgendwas nicht einheitlich gehandhabt? Soweit ich weiß ist ein psychologisches Gutachten nicht notwendig wenn eine Jagdausbildung gemacht wurde (und natürlich auch bestanden wurde).
    Ein Jagdschüler hier, hat das Gutachten nämlich so umgangen. Wobei "umgangen" in dem Fall sicher nicht das richtige Wort ist.

    Das Leben ist kein Picknick!

    4mm/6mm Freund

  • Zitat

    Original von 500sw
    [...] Soweit ich weiß ist ein psychologisches Gutachten nicht notwendig wenn eine Jagdausbildung gemacht wurde (und natürlich auch bestanden wurde).
    Ein Jagdschüler hier, hat das Gutachten nämlich so "umgangen".

    Das ist auch mein Kenntnisstand. Aber während für die Sport-WBK sozusagen nur Anwesenheitspflicht im Verein besteht, muss man sich für den Jagdschein auch ein wenig mehr anstrengen; den bekommt man nicht so "nebenbei".

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Aber während für die Sport-WBK sozusagen nur Anwesenheitspflicht im Verein besteht

    :evil: Also ich bitte dich... in vielen Vereinen ist das geforderte Jahr Training auch nicht als ein "Absitzen von Pflichtstunden" durchführbar.

    Und wenn ich mich nicht Täusche darf man Waffen ja auch schon während der Jagdausbildung erwerben, nicht erst als fertiger Jäger. Es würde dem Schießsport sicher gut tun wenn man auch da gleich mit einer optimalen Ausrüstung einsteigen könnte. ;)

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.