SSW An Silvester benutzen?!

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 10.775 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Dezember 2005 um 14:51) ist von patx.

  • Zitat

    Original von germi
    Das war bestimmt wieder irgendein Verwaltungsfutzi der eigentlich gar keine Ahnung hat.

    Es war der Selbe von dem in NRW immer wieder diese, nun, recht eigenwilligen Auslegungen, in Sachen Waffenrecht kommen. Vom Dr. Steegmann, natürlich. :new16:

    Hatten wir aber alles schon genauer: Rechtliches

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Gilt das nur für NRW? Was ist mit BW? (baden-Württemberg) ich meine das was Stratus Nimbus gesagt hat hab ich auch schon gesehen, dass man auf eigenem Grundstück oder mit Erlaubniss auf anderem Grundstück schiessen darf. Das steht sogar in der Anleitung der SSW wenn ich mich nicht irre. und nochmal: Ich denke nicht dass die Polizei jetzt gleich jeden anzeigt der eine SSW benutzt, ich will hier nix falsches verbreiten aber ich denke solang man es an Silvester nicht übertreibt und dann ballert wenn auch jeder andere ballert werden die nix sagen oder bzw es dulden, schwierig wirds nur nach silvester oder wenn alle aufgehört haben dann noch eine Stunde weiterballern.

  • Tja, euer Dr. Steegmann mal wieder. Wieviele Birnen hatte der eigentlich schon? Ich glaube da wird definitiv mal wieder Eine fällig!

    Zum Glück hat der in Hessen nix zu sagen, und ich baller auf meinem Grundstück vor mich hin zusammen mit nem Kumpel.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Tja, euer Dr. Steegmann mal wieder. Wieviele Birnen hatte der eigentlich schon? Ich glaube da wird definitiv mal wieder Eine fällig!

    Zum Glück hat der in Hessen nix zu sagen, und ich baller auf meinem Grundstück vor mich hin zusammen mit nem Kumpel.

    Gruß Marcel

    Und auch in NRW ist das erlaubt, egal was ein Dr. sagt, nur dürfen die "Geschosse" das Grundstück nicht verlassen können. ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von germi
    Tja, euer Dr. Steegmann mal wieder. Wieviele Birnen hatte der eigentlich schon? Ich glaube da wird definitiv mal wieder Eine fällig!

    Zum Glück hat der in Hessen nix zu sagen, und ich baller auf meinem Grundstück vor mich hin zusammen mit nem Kumpel.

    Gruß Marcel


    So werd ichs auch machen, ich wohn ja net in NRW , und außerdem wenn man auf eigenem Grundstück ballert wird die Polizei glaub ich ein Auge zudrücken, wenn die schon wie leute behaupten nix sagen wenn man auf der Straße schiesst, dann da erst recht nicht, aber ich bleib trozdem weiterhin Vorsichtig damit!

  • Boah,
    die Meldung der Polizei ist ja zum :kotz: Selten so einen Mist gelesen... Ich lass mir den Spass nicht durch irgendwelche unwissenden grünen Männchen verbieten die das Gesetzbuch noch nichtmal in der Hand hatten :evil: So langsam kommt mir das vor als ob die Bild Zeitung und die Polizei zusammen arbeiten....

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Boah,
    die Meldung der Polizei ist ja zum :kotz: Selten so einen Mist gelesen... Ich lass mir den Spass nicht durch irgendwelche unwissenden grünen Männchen verbieten die das Gesetzbuch noch nichtmal in der Hand hatten :evil: So langsam kommt mir das vor als ob die Bild Zeitung und die Polizei zusammen arbeiten....


    Schnittlauch? Außen Grün innen Hohl, aber wen ich damit meine sag ich nicht, ist ja euch überlassen ;D:laugh:


    Edit: habe in einem anderen Thread was interessantes gelesen hier ein Zitat:

    Zitat

    Darf ich unter dem Jahr auf befriedeten Grundstücken anderer mit deren Genehmigung die SSW abfeuern? Ich habe keinen KWS. Die Frage liegt mir schon länger auf dem Herzen, so hab ich in der Stuttgarter City mal einfach zwei Polizisten angesprochen und muß sagen, dass hätt ich mir sparen können. Der eine sagte: "Da kenn ich mich überhaupt nicht aus, will ich auch nicht. Die Gesetzgebung ändert sich eh dauernt!" Der andere meinte: " Also an Silvester können sie machen was sie wollen, wir haben die Anweisung bekommen von 23:00 bis 2:00 die Augen zu zu machen. Aber ihre Frage ist nicht schlecht. Ich informier mich mal, würde das selbst gern wissen." Ich hab ihm dann meine Handynummer gegeben und er meinte " Um 18:00 ruf ich sie an". Hat er


    Wie schon die meisten vermuteten, gilt vielleicht nicht in jeder Stadt aber ich denke die meisten werden an Silvester ein Auge zudrücken da doch eh jeder Knallt. Aber muss ja nicht überall so sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von WhiteFalcon (30. Dezember 2005 um 22:18)

  • So wird es sein...
    der "normale" Polizist sieht die Sache viel lockerer, der Oberboss oder die von der Pressestelle müssen da unnötig alles verkomplizieren (gibts das Wort überhaupt :D ). Ich würd mir auch nicht groß Gedanken drüber machen ob erlaubt oder nicht.... wenn jemand meint man müsse sowas zur Anzeige bringen dann viel Spass :)) Ich werde den dann haben.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    So wird es sein...
    der "normale" Polizist sieht die Sache viel lockerer, der Oberboss oder die von der Pressestelle müssen da unnötig alles verkomplizieren (gibts das Wort überhaupt :D ). Ich würd mir auch nicht groß Gedanken drüber machen ob erlaubt oder nicht.... wenn jemand meint man müsse sowas zur Anzeige bringen dann viel Spass :)) Ich werde den dann haben.

    Wobei ich kaum glaube dass dich jemand an SILVESTER wegen Ruhestörung anzeigt, und sonst ist es eher unwarscheinlich ;)

  • Zitat

    Original von PainKNero
    http://www.presseportal.de/polizeipresse/…11562&keygroup=

    Presseportal der Polizei Essen...jetzt wird für totale Verunsicherung gesorgt.

    Das ist ja übel! *wuargs* Oh Gott, wie wichtig denen das doch ist...

    Ihr habt natürlich Recht mit allem was ihr sagt vonwegen "wer wird/kann das schon kontrollieren" aber ein fader Beigeschmack bleibt: Man fühlt sich irgendwie...schuldig. Also ich würd mich da zweimal umschauen, allein weil man weiß, dass man gegen geltendes Recht verstoßen könnte.

    Verdammte Hacke, sollte das nicht mal öffentlich geklärt werden? Kann doch zwischen den Bundesländern nicht solche gesetzlichen Unterschiede geben, ist bekloppt.

    Einmal editiert, zuletzt von azzy (30. Dezember 2005 um 23:47)

  • Zitat

    Original von azzy
    Alles streng rechtlich gesehen natürlich, den menschlichen Verstand also außen vor gelassen....

    Das ist bei Leuten, die sowas beschließen sowiso Standart :evil:

    Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen!
    Scharf: Repetiergewehr, .22 LR, Mauser-Verschlusssystem + Zielfernrohr
    SSW:.357 Magnum "Peacemaker", Röhm RG56 - Revolver, Königsklasse der Faustfeuerwaffen

  • Also wo wir gerade beim SSW schießen sind, ich habe gelesen was die Raketen für die SSW´s nicht mehr abgeschossen werden dürfen, aber wie sieht das aus wenn man NUR Platzpatronen schießt, ist das auch Verboten? Also das würde mich mal Interessieren

    MfG Desert

  • Schau mal hier: Rechtliches

    Dort der erste Post, die 3 Seiten. Dort steht alles detailiert.

    Angeblich sind auch normale Platzpatronen verboten, allerdings ist die Argumentation dämlich bzw. überhaupt keine Begründung vorhanden. Sie bezieht sich ausschließlich auf das herunterfallen von Pyromunition, was bei reinen Kartuschen aber erst gar nicht der Fall ist. Total Widersinnig. Als wenn man einfach irgend einen Grund suchen würde....

    2 Mal editiert, zuletzt von azzy (31. Dezember 2005 um 00:54)

  • Gut, wie letztes mal "Gefragt" ob man mit der SSW in dem Mietgarten "Der zu Wohnung gehört", also von da aus könnte ich es mit Platzpatronen krachen lassen?

    MfG Desert

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Auf befriedetem Privatgrund mit Einverständis des Eigentümers ist das Verschießen von Platzpatronen erlaubt.

    Stefan

    Ohwei, wo soll mein Bekannter bis morgen Abend nur 10.000m
    Gartenzaun herbekommen. :confused2:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • @ Wüstensturm

    Werd lieber erstmal 18 bevor die Dich mit der SSW erwischen lässt....
    Sonst bekommen deine Eltern noch Ärger. *lol* *lol* *lol*

    Klaus

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • Ich glaube es dürfte kein Problem geben wenn meine Mutter dabei neben mir steht, damals hatte die Polizei als sie an uns vorbei Gefahren ist auch kein Problem damit

    MfG Desert

    Einmal editiert, zuletzt von DesertStorm (31. Dezember 2005 um 00:58)