Aber auf befriedetem Privatgrund ist das doch kein Problem oder?
SSW An Silvester benutzen?!
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WhiteFalcon -
30. Dezember 2005 um 19:10 -
Geschlossen
Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 10.786 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Unter 18: Immer verboten, außer vielleicht auf einem zugelassenen Schießstand mit zugelassenem Schießwart.
Über 18:
In der Öffentlichkeit verboten.Stefan
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Willst du uns verarschen?
Das ist sowas von illegal, du bist noch keine 18.
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MAL NICHT SO AUFREGEN!!! ES WAR NUR EINE FRAGE UND ES WAR NICHT BEABSICHTIGT DARAUS EINE DISKUSION ZU MACHEN!!!!
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Zitat
Original von ViperM
...Promillo, fass!
Bis nachher um Mitternacht wirds nichts mehr, aber das Problem Steegmann wird demnaechst mal Thema einer offiziellen Anfrage der E.L.F. an Dr. Wolf sein.
Denn so langsam platzt mir persoenlich der Kragen bei dem, was dieser Mensch sich erlaubt.
Ich verstehe nicht, dass es auch nur noch einen Waffenbesitzer (Egal ob WBK oder frei) in NRW ohne Rechtsschutzversicherung gibt. Da muessten zigtausende Klagen ueber die Gerichte hereinbrechen. NUR SO lernen es gewisse Leute.
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OH GOTT!, Ich wollte doch nur FRAGEN ob man normal Platzpatronen verschießen kann, ohne das SSW- Feuerwerk zu benutzen, ich weiß nicht warum daraus wieder ein Diskusions Thema-Nr.1 geworden ist. Es war eigendlich eine ganz normale FRAGE, aber dann wird man gefragt ob man einen "verarschen" will. Ich wollte doch nur nen verdammten rat haben. Trotzdem danke, und einen Guten Rutsch ins Jahr 2006!
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Desert storm, mach Dir nichts draus. manche sind hier eben SEHR vorsichtig.
Die Frage, ob es wirklich illegal ist, wenn Minderjaehrige UNTER AUFSICHT mit Waffen, die unter die explizite Erlaubnis von §12(4) WaffG fallen, schiessen, ist naemlich schlicht und einfach ungeklaert.
Es gibt ebensolche Argumente dafuer, dass es verboten ist, wie es welche gibt, dass es dank §12(4) erlaubt ist.
Wer Recht hat, wird man vermutlich, da dieses Thema keinen Menschen ausserhalb gewisser Debattierclubs interessiert, niemals erfahren...denn wo kein Klaeger, da kein Richter. -
Aber wenn man doch eine gewisse Ahnung von Waffen hat kann dieses Thema doch nicht so schlimm sein, ich weis wo Vorne und Hinten ist, ich weis wo die Mündung hinzuzeigen hat usw. Außerdem muss Jeder selbst wissen was er macht, getreu nach dem Motto: "Jedem das seine".Außerdem ist Silvester dazu da das neue Jahr Wilkommen zu heißen, nicht um sich wegen Irgendwelchen sorgen zu machen, sry aber das ist meine Meinung.
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DesertStorm
Was du privat machst, juckt hier keinen, aber dies ist ein öffentliches Forum.
Also bitte, denk mal nach. -
Hat jemand Kontakte zu einem MItglied des "FWR", oder ist gar selbst eines? Würde mich mal interessieren, was die dazu sagen...
Ich sehe die Sache eher locker. Ich kläre die Sache mit meinen Nachbarn vorher ab und gut is. -
Also manche Leute neigen echt zu Panikmache De facto darf man mit Schreckschusswaffen auf eigenem Grundstück alles mögliche anstellen, insbesondere Schießen. Nur fällt es normalerweise insofern flach, da es als Ruhestörung und evtl noch Erregung öffentlichen Ärgernisses eingestuft werden könnte, wenn man so in seinem Vorgarten rumballert. Sylvester machen alle Krach und da greift auch der Ruhestörungsparagraph nicht mehr, weil es nunmal hierzulande (auch in NRW den ich mal ) Brauchtum ist, zum Jahreswechsel Krach zu machen.
Dass mit den Pyros ist schon fraglicher... allerdings kratzt mich das ehrlich gesagt als ansonsten gesetzestreuen Bürger äußerst unwesentlich Ich feier auf'm Dorf, da könnte ne Boeing an Sylvester abstürzen und es würde noch ne Stunde dauern, bis die Grün/Blauen da sind
Wünsche euch allen viel Spaß und Vergnügen ohne Zwischenfälle, seien sie waffentechnischer, gesundheitlicher oder rechtlicher Art!
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