hallo zusammen,
habe mir mal ein paar gedanken zum transport von signalwaffen (besonders am jahreswechsel) gemacht. ich habe vor meine kleine 6mm pistole in einem, mit reissverschluss versehenen, kunstlederbehälter in einer jackentasche zu transportieren- selbstverständlich entladen (ohne magazin). in einer anderen jackentasche werde ich die platzpatronen, signalmuni und ein paar vorgeladene stangenmagazine aufbewahren.
jetzt die frage: ist das rechtlich als transport einzuordnen oder schon als führen einer waffe?
über eine antwort wäre ich sehr dankbar,
viele grüsse,
florian