Und wieder ein zwischenfall mit Soft airs

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 7.188 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Dezember 2005 um 14:36) ist von BigBorner.

  • @ Duro,
    das von dir vorgeschlagene ":F:" würde automatisch erst ab 18 bedeuten.
    Warum sollten die Kiddies ist vernüftig sind bestraft werden ? Und dann wären ja alles "alten" Softair ohne :F: auf einmal Ilegal. Wäre meiner meinung nach nicht besonders Sinnvoll.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Selbst wenn man das ganze für ein Problem hält... (Ich bin noch immer der Meinung, Deutschland hat mindestens 1000000 schwerer Probleme als Erbsenpistolen) ein verbot des Führens macht keinen Sinn.

    Eine Waffennachbildung die Optisch 100%ig detailgetreu nachgebildet ist, aber z.B. aus einem Klotz gefräst und ohne jede Funktion ist, würde dann weiterhin zu führen sein.

    Eine HeMan Figur oder ein Starwars-Raumschiff wo Plastikpfeil rausschießen sind dann aber wieder Illegal.

    WENN es also um die Verwechselungsgefahr geht, ist der EINZIGE mögliche Weg diese zu verringern. Es geht aber wieder nicht gegen die Verwechselungsgefahr sondern gegen den Besitz und das recht zu Führen im Allgemeinen.

    Das einzig gute daran ist, das die Gefahr das es zu einem Verbot kommt sehr gering ist. Der Feststellungsbescheid entstand ja, soviel ich weiß, weil recht große Spielzeughersteller eine Sammelklage über rund 30 Milliarden Euro an Entschädigungszahlungen vorbereitet hatten, weil sie bestimmte Actionfiguren, Piratenschiffe mit Erbsenkanonen und ähnliches, aufgrund des Waffenrechts, nicht mehr verkaufen durften. Ich glaube kaum das sich die Finanzlage der Bundesrepublik so entspannt hat das man nun zum Zahlen bereit ist.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Das Problem ist ganz einfach zu lösen. Man braucht nur das Niederländische Waffengesetz teilweise zu übernehmen.
    Alles was einer echten Schußwaffe ähnlich sieht ist verboten.
    Darunter fallen dann auch Wasserpistolen, schwarzgefärbte Besenstiele u.s.w.

    Eine staatliche Kontrolle ist nicht nötig. Für Kontrolle sorgen schon die Nachbarn. Was schon mancher zu seinem Leidwesen erfahren hat.

    Obba Gerrit

    P.s. Mich würde mal interessieren ob in der Schweiz auch dieses Problem vorhanden ist.

  • Zitat

    Original von GPB
    Das Problem ist ganz einfach zu lösen. Man braucht nur das Niederländische Waffengesetz teilweise zu übernehmen.
    Alles was einer echten Schußwaffe ähnlich sieht ist verboten.
    Darunter fallen dann auch Wasserpistolen, schwarzgefärbte Besenstiele u.s.w.

    Eine staatliche Kontrolle ist nicht nötig. Für Kontrolle sorgen schon die Nachbarn. Was schon mancher zu seinem Leidwesen erfahren hat.

    Obba Gerrit

    P.s. Mich würde mal interessieren ob in der Schweiz auch dieses Problem vorhanden ist.

    Die Niederlande ist ja wirklich ein absoluter Alptraum für jeden Waffenfreund! Das ansonsten doch sehr liberale Land tickt bei Waffen total aus.
    Warum eigentlich?

    Gruß
    Jochen

  • ......es wird immer irgendwelche Personen geben die mit irgendwelchen Gegenständen Unsinn machen! Ob SA oder anderer Mist, scheinbar haben einige vergessen wie das als Kind so ist! Ein gewisser Prozentsatz neigt immer mal dazu ein Feuerchen zu machen usw, ist einfach so! Von daher sind mir solche unrelevanten Vorfälle egal, eigentlich ist sowas nicht mal erwähnenswert! Mit Softairs kann man niemand töten oder ernsthaft verletzen, also KEIN HANDLUNGSBEDARF!

    Wen irgendwelche Politiker meinen sie müssten jetzt wieder den Retter der Menschheit spielen und weitere Einschnitte in der Freiheit des Einzelnen planen, sollen sie doch. Und das auch noch angesichts 1000 wichtigerer Probleme wie Erklärbär schon erwähnt hat.
    irgendwann wird schon noch mal eine Verordnung kommen wie wir mit solchen Volksvertretern umzugehen haben *lol*

  • «Sonst droht am Ende eine Kriminalisierung der Kinderzimmer»
    was bitte schön ist das für ein schwachsinn! Früher als kleiner Bengel bin ich auch mit meinem Spielzeuggewehr und meiner Spielzeugpistole draussen rumgelaufen, bin ich dadurch jetzt ein Krimineller?
    Die Medien übertreiben maßloss :evil:

  • Zitat

    Original von Reefa
    «Sonst droht am Ende eine Kriminalisierung der Kinderzimmer»
    was bitte schön ist das für ein schwachsinn! Früher als kleiner Bengel bin ich auch mit meinem Spielzeuggewehr und meiner Spielzeugpistole draussen rumgelaufen, bin ich dadurch jetzt ein Krimineller?
    Die Medien übertreiben maßloss :evil:


    Oh oh, Reefa. Nun hast du dich aber verplappert. Früher also mit gefährlichem Kriegstreibermaterial gespielt. Pfui, sag ich! Pfui ;)

    Nun aber mal ernsthaft. Ich finde die Aussage genau so überzogen und möchte mich deiner Meinung einfach mal anschließen...

    Man selbst ist von sich meist weiter entfernt als man denkt...

  • Auch ich bin mit billigen Plastik-Gewehren vom Rummel aufgewachsen... oder den Knallpistolen zu Karneval. Da hat niemand so ein Palaver deswegen gemacht.
    Vielleicht weil man aber auch genau erkennen konnte, daß es im Endeffekt nichts mit einer 'echten Waffe' gemein hatte! Dir Proportionen stimmten nicht und man sieht denen ja auch einfach an, daß sie nicht echt sind!
    Ganz anders sind ja da Softair-Pistolen. Ich kann schon verstehen, daß sich da so mancher drüber aufregt, vor allem Behörden und Regierung.
    Und ich denke: Wenn's verboten ist Softair-Waffen/'Spielzeuge' (<0,5J) zu führen, macht man einen Schritt in die richtige Richtung.
    Aber wie dieser Thread ja schon zeigt, gibt es da ne Menge unterschiedlicher Meinungen und auch Argumente.

    Sex, Guns and :F:***ing Rock'n'Roll :))!!!

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Wieso Dekowaffen darfst man doch eh nicht führen.

    Joachim

    Waffenmodelle und -nachbildungen

    Definiert werden Modelle und Nachbildungen von Waffen als nicht schussfähige Gegenstände, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild scharfen Waffen gleichen. Zudem können gewisse (eingeschränkte) Funktionen z.B. des Ladehebels gegeben sein. Sie können in die Hauptbestandteile zerlegt werden, ein Umbau zum verschießen von Munition, Ladungen oder Geschosse darf mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen jedoch nicht möglich sein. Die Beschaffenheit der innen liegenden Teile unterliegt bestimmten Vorschriften. Eine Beschränkung des äußeren Erscheinungsbildes liegt nicht vor, könnten somit aktuelle Kriegswaffen (z.B. M16, G36) ebenso wie Modelle von Waffen, die vor dem 02. September 1945 (z.B. MP40, MG34) eingeführt wurden, nachgebildet werden. Nicht "umbaubare" (die Definition dazu erspare ich Euch) Modelle und Nachbildungen unterliegen nicht dem Waffengesetz. Sie sind ohne Altersbeschränkung erwerbbar und auch das Führen solcher "Waffen" in der Öffentlichkeit unterliegt keinen Beschränkungen.

  • warum sollte man das zeugs(allg. für alle genannten "waffen") überhaupt führen?! ???:confused2:???
    brauchen das einige als selbstwerts-stütze?!?
    ich werd aus all den trotteln(von denen es viele gibt... :( )einfach nicht schlau!
    ich bin auch mit spielzeug-"waffen" aufgewachsen, darum habe ich jetzt so ein verhältniss zu den waffen (ich richte keine auf menschen etc.) und bin auch im pistolen-verein, aber bei manchen läuft das wohl in die entgegengesetzte richtung, oder deren hirn sendet gar keine impulse aus! ich mag gar nicht mehr draufrummkauen!für mich hat sich der mist erledigt! SOLL SICH JEDER SELBST EINE MEINUNG BILDEN!


    mfg euer (genervter) Celica

    User wartet sehnsüchtig auf eine SIG551 Airsoft welche er mit einem EOTech 552, einem Gemtech SD, einem Harris Zweibein und einem 3Punkt Sling bestücken würde...optional ein 40mm-Granatwerfer

    :D Keine Angst, der beisst nicht...Er will doch nur spielen! WE1911er :D

  • Vielleicht sollte die Regierung mal auf die Eltern der kleinen Softair träger setzen... die sind es ja hauptsächlich die es zulassen das ihre Kurzen mit den Digern rumlaufen.... Leute die so kindisch sind mit den Dingern draussen rumzulaufen und das cool finden, sind sowieso noch nicht reif genug um alleine zuwohnen, von daher könnten die Eltern diese Menschen noch erreichen

  • charlystante
    Zwischen Dekowaffen und Modellwaffen ist aber noch ein unterschied.
    Dekowaffen sind umgebauten Orginalwaffen und fallen damit auch unters Waffengesetz.

    Joachim

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    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • also nicht das ich wüsste selbst mein kleiner Bruder könnte eine Original umgebaute Deko AK 47 bei Kotte & Zeller bestellen und der ist 12 Jahre alt

  • Meine Meinung:
    Die Eltern sollten mehr Interesse für die Hobbies ihrer Kinder zeigen.
    So können "böse Überraschungen" meistens verhindert werden.
    "Eltern haften für ihre Kinder"

    GmbH

  • Zitat

    Original von celica
    ich bin auch mit spielzeug-"waffen" aufgewachsen

    Und? Hast Du damit nie auf der Straße gespielt?

    Ich meine, wenn man auf dem Lande lebt mag es ja zu realisieren sein das die Kinder nur auf dem eigenen Grundstück mit ihren Spielzeugen verbleiben... ich bin in der Stadt aufgewachsen, unser Vorgarten hatte keine 5 Quadratmeter.

    Seltsamer Weise hört ich aber vom Lande meist ganz andere Aktionen. Eine Erbsenpistole würde da eh keinen Aufregen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • @Reefa
    Auszug aus den AGB´s von Schneider :

    Zitat

    Erwerbscheinsfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Original-Urkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, das der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft. Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstofferlaubnisscheines erworben werden.

    § 10 Gerichtsstand

    Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    Stand September 2002


    Im Gesetz steht:


    Der Gesetzgeber sieht es wohl so das man 18 Jahre sein muß für umgebaute Orginalwaffen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • "...und?Hast Du damit nie auf der Straße gespielt?..." hast du sicher auch, als ich da auf unserer nebenstrasse rummrante war "cowboy und indianer" oder "räuber und gendarme" angesagt, also mit verkleidung und anderen utensilien. ausserdem wussten alle eltern der beteiligten was ablief und jetzt kann mir keiner sagen, dass wenn ein knirps einen plastik-revolver(mit rotem schutzstöpsel drauf) auf ihn richtet und einfach "peng" ruft sich gleich in die hose sch****t! das ist ja wohl ein unterschied wenn so halbstarke meinen sie müssten sich(und/oder den andern) etwas beweisen, oder? also, sorry erklärbär, aber der war etwas lasch...

    mfg Celica

    User wartet sehnsüchtig auf eine SIG551 Airsoft welche er mit einem EOTech 552, einem Gemtech SD, einem Harris Zweibein und einem 3Punkt Sling bestücken würde...optional ein 40mm-Granatwerfer

    :D Keine Angst, der beisst nicht...Er will doch nur spielen! WE1911er :D