das sieht aus wie wenn es nachträglich aufgebracht worden wäre
Beiträge von charlystante
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ich habe den Eindruck daß sie nicht gereinigt werden.
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da hat es doch vor kurzem Ärger bei der Versteigerung eines solchen Stockes von Otto Graf Lambsdorf gegeben.
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Zitat
Original von pupsnase
Wieso Dekowaffen darfst man doch eh nicht führen.Joachim
Waffenmodelle und -nachbildungen
Definiert werden Modelle und Nachbildungen von Waffen als nicht schussfähige Gegenstände, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild scharfen Waffen gleichen. Zudem können gewisse (eingeschränkte) Funktionen z.B. des Ladehebels gegeben sein. Sie können in die Hauptbestandteile zerlegt werden, ein Umbau zum verschießen von Munition, Ladungen oder Geschosse darf mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen jedoch nicht möglich sein. Die Beschaffenheit der innen liegenden Teile unterliegt bestimmten Vorschriften. Eine Beschränkung des äußeren Erscheinungsbildes liegt nicht vor, könnten somit aktuelle Kriegswaffen (z.B. M16, G36) ebenso wie Modelle von Waffen, die vor dem 02. September 1945 (z.B. MP40, MG34) eingeführt wurden, nachgebildet werden. Nicht "umbaubare" (die Definition dazu erspare ich Euch) Modelle und Nachbildungen unterliegen nicht dem Waffengesetz. Sie sind ohne Altersbeschränkung erwerbbar und auch das Führen solcher "Waffen" in der Öffentlichkeit unterliegt keinen Beschränkungen.
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dann müssen auch die reinen Deko-Waffen, also alles was den "Anschein einer echten Waffe" hat vom öffentlichen Führen ausgenommen werden.
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hat schon jemand Antwort von Herrn Stahl (Firma Röhm) bekommen.