Hallo erstmal,
Schon lange überleg ich mir einen KWS machen zu lassen!
Aber gestern fand ich noch ein altes Waffenmagazin vom 8/2002 indem das neue Waffengesetzt vorgestellt wurde!
Und in der Tabelle die wichtigsten Änderungen fand ich dies:
ZitatDie Polizei darf die Wohnung eines Waffenbesitzers auch ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss betreten, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird eingeschränkt!
Also falls jetzt wieder irgendwelche kommen und fragen ob ich die " Suchfunktion" benutzt hab! Ja ich hab die Suchfunktion benutzt und nichts dazu gefunden!
Jetzt meine Frage:
Gilt dies nur füe Besitzer von "scharfen" Waffen , oder gilt das auch auch für Inhaber des kleinen KWS?