Waffen einlagern

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 3.715 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Februar 2002 um 21:37) ist von TPO.

  • Hallo,

    mein Waffenhändler hat mir neulich gesagt, wie man auch ohne WBK an eine scharfe Schusswaffe kommen kann. (:)
    Und zwar völlig legal!!
    Mein Waffenhändler ist Betreiber einer großen Schießsport-Anlage und lagert dort auch scharfe Waffen für diejenigen ein, die noch keine WBK haben. Das erste halbe Jahr ist kostenfrei und danach kostet es 2 Euro pro Kurzwaffe im Monat. Ich kann also ohne Probleme eine scharfe Waffe kaufen und bei ihm lagern. Wenn ich dann damit auf seiner Anlage schießen möchte, händigt er sie mir aus. Das schont den Geldbeutel (Waffe leihen ist dort teuer...) und man hat das Gefühl, mit was Eigenem zu schießen.

    Wenn ich dann die WBK bekomme, hole ich die Waffe einfach bei ihm ab (:)(:)

    Gruß

    Kallisti

    FWR-Mitgliedsnr.: 22526

    Wenn du Gezeter machst, macht Mr .44er auch Gezeter. Wenn du eine Frage stellst, wird Mr .44er sie beantworten! :n4:

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  • Nun, ich finde daß deine Überschrift wohl etwas reisserisch klingt. Das was du da erzählst, ist doch keine "Lücke" im Waffengesetz!
    Deswegen werde ich die auch etwas ändern - sonst meint man noch sonstwas, wenn man das liest.

    Harry

    Co2air - Founder
    -= 03.2000 =-

  • Zitat

    ...wie man auch ohne WBK an eine scharfe Schusswaffe kommen kann.

    Ist ja wohl nicht richtig: Wenn du Vorrauszahlungen auf eine Sache machst, über die du dann (evtl. vielleicht) mal irgendwann die tatsächliche Gewalt ausüben darfst, also besitzen - würde ich das nicht so bezeichnen.


    Harry

    Co2air - Founder
    -= 03.2000 =-

  • Kallisti,

    es wäre schön wenn du in der Lage wärst etwas offiz.zu diesem Thema zu veröffentlichen.Sei es ein Auszug aus einer Bestimmung oder ein Hinweis im Waffengesetz.
    Es wird viel erzählt,nicht nur an der Theke oder beim Friseur.Ich habe mir auch schon einige Infos aus Beamtenden Munde zum Thema Waffen eingeholt.Leider sah es dann bei der Durchführung ganz anders aus.
    Meine Frage dazu.
    Wie kann man ohne WBK eine scharfe Waffe kaufen?

    Gruß Andreas

    PS.
    Der erste und einzige Andreas in diesem Forum.
    Alle anderen die in diesem Forum sich Andreas nennen, sind leider zu spät und müssen ihren Nickname ändern.

  • Ich glaub das läuf so ab:

    Ich beauftrage diese Kerl, das er sich ne WBK ausstellen lässt, und sich dann die entsprechende Waffe kauft.
    Ein Bedürfnis hat er ja, weil er es für dieses spezielle Gewerbe (Waffe lagern, und bei Bedarf zum Schiessen aushändigen) braucht.

    Ich kann dann also bei diesem Kerl anfragen, ob ich mit der Waffe schießen will, wenn er einverstanden ist, führt er halt die Standaufsicht, und übernimmt die Verantwortung, für das was ich mit der Waffe mache...


    So stell ich mir das vor, aber was sich die Behörden dabei denken..... :cc

    Andreas weis wovon er redet....

    Hier könnte ihre Werbung stehen - Bitte melden für die Preise ;)

    Was nämlich jeder voraussieht, lange genug, dennoch geschieht es am End;
    Blödsinn, der nimmerzulöschende jetzt, Schicksal genannt; Weh uns - Weh uns - Weh uns

  • Mal eben auf die Schnelle:

    Ohne Schein kein Sein, will heissen das du zwar Eigentümer der Waffe bist die beim Schiesstandbetreiber liegt, aber nicht Besitzer (tasächliche Gewalt). Du kannst ohne WBK - bzw. fehlendem Voreintrag eine Waffe käuflich Erwerben und auch dort einlagern und jedesmal wenn Du schiessen gehst wird sie Dir auch zum schiessen auf DIESEN Schiesstand ausgeliehen, aber sie muss da bleiben.

    Nachteile???
    In Langenfeld gab es mal die Topgunschiesstandanlage, jetzt ist der zu und auch alle Waffen die nicht abholt wurden, haben jetzt einen neuen Besitzer (Kreispolizeibehörde Mettmann) - irgendwann kommen die dann in die Versteigerung für ein paar Mar -äh Euro!

  • Harry

    Ist ok, dass du die Überschrift geändert hast.
    Lücke habe ich deshalb geschrieben, weil es nicht eindeutig erlaubt oder verboten ist. Ist halt so 'ne 'schwebende' Angelegenheit.....
    Ich finde, es ist erstmal Ansichtssache, wenn man über Besitz redet. Denn wenn ich die Waffe käuflich erworben habe, bin ich der Eigentümer, egal wer sie für mich einlagert. Ob ich die Waffe nun außerhalb der Schießsport-Anlage in die Hände bekomme oder eine WBK besitze, sei mal dahingestellt.


    Andreas

    Wie man die ohne WBK kaufen kann?
    Du gehst in den Laden, sagst, welche Waffe Du gern hättest, bezahlst, und gehst wieder (natürlich ohne Waffe). Der Waffenhändler nimmt die Waffe aus seinem Laden persönlich mit zu sich auf die Anlage, und lagert die dort ein. Rechtlich bin ich jetzt der Eigentümer, ob WBK oder nicht.
    In meinem Fall verläuft das genau SO.
    Eine gesetzlich Bestimmung dazu gibt es AFAIK nicht. Man biegt sich sozusagen das WaffG etwas zurecht.

    Gruß

    Kallisti

    FWR-Mitgliedsnr.: 22526

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  • Hallo Kallisti,

    kannst Du mir sagen, ob man dort auch Sachkundeprüfungen
    ablegen kann?

    Wenn das in Hagen ist, dann wäre es für mich quasi
    ein Katzensprung bis dorthin.

  • Jo !

    Das geht aber auch anders:
    Man wird Mitglied im Schützenverein und sagt dem Vorstand, man will ne WBK.
    Um die WBK zu bekommen muss man erstmal 1/2 Jahr lang schießen, dazu braucht man natürlich eine Waffe.
    Also sagt man, man kauft sich eine Waffe, um mit ihr zu trainieren. Die Zeit bis zum tatsächlichen WBK-Besitzt bleibt die Waffen einfach im Verein (Vereinswaffe).
    Nach erhalt der WBK kann man mit der Waffe machen was man will... (oder doch nicht ? ???)

    CU
    TPO

  • Rübezahl

    Das mit der Sachkundeprüfung weiß ich leider nicht, ob das bei Waffen Becker möglich ist. Wenn das nur ein Katzensprung ist, fahr' doch einfach mal vorbei (:)

    Gruß

    FWR-Mitgliedsnr.: 22526

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  • TPO
    ich denk hier irrst Du. Wie soll das gehen. Der Verein müsste für Dich im
    Voraus und auf Verdacht, dass Du die Waffe übernimmst einen Eintrag
    in die Vereis WBK beantragen und die Waffe kaufen. Der Vorstand kauft
    auf seinen Namen die Waffe, haftet dafür, und ist sich nicht sicher ob Du
    sie in einem halben Jahr genehmigt bekommst. Du musst das Ganze ja
    nochmal beantragen. Dazu kommen noch die Eigentumsverhältnisse.
    Fremdes Eigentum (wenn du sie bezahlst) auf Vereinkarte. Mir währe das
    zu unsicher. Ich verwalte ca. 40 Vereinwaffen und mach den ganzen
    Behördenkram.

    Pellet

  • @ TPO

    Ja, sicher. Nur muß ich erstmal schauen, ob hier in
    weitem Umkreis überhaupt ein Verein ist, der groß
    genug ist, mir diese Möglichkeiten zu bieten.

  • Zitat

    Original von Kallisti
    Rübezahl

    Das mit der Sachkundeprüfung weiß ich leider nicht, ob das bei Waffen Becker möglich ist. Wenn das nur ein Katzensprung ist, fahr' doch einfach mal vorbei (:)

    Gruß

    Danke Kallisti!

    Waffen Becker ist mir bekannt. Da wollte ich eh schon mal hin.

  • Zitat

    Original von Kallisti


    Andreas

    Der Waffenhändler nimmt die Waffe aus seinem Laden persönlich mit zu sich auf die Anlage, und lagert die dort ein. Rechtlich bin ich jetzt der Eigentümer, ob WBK oder nicht.
    Gruß

    Kallisti

    Kallisti

    das habe ich jetzt verstanden.In deinem Fall ist der Händler gleichzeitig Schießstandbetreiber.
    Wenn du keine WBK hast,kannst du keine Waffe kaufen.Auf welchen Namen wird dann die Rechnung ausgestellt?

    Gruß Andreas

  • Andreas

    Das mit der Rechnung kann ich dir Montag/Dienstag genau sagen. Ein Arbeitskollege von mir hat sich mit genau diesem Verfahren am Freitag ne HK USP 9mm gekauft und lässt die einlagern. Ich frage den mal, auf welchen Namen die Rechnung lautet.

    Gruß

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  • Zitat

    Original von Andreas

    Kallisti

    das habe ich jetzt verstanden.In deinem Fall ist der Händler gleichzeitig Schießstandbetreiber.
    Wenn du keine WBK hast,kannst du keine Waffe kaufen.Auf welchen Namen wird dann die Rechnung ausgestellt?

    Gruß Andreas

    Andreas,

    doch Du kannst eine Waffe kaufen, ohne WBK. Du bist dann zwar praktisch der Eigentümer, aber die tatsächliche Gewalt darüber übst Du nicht aus. Der Händler braucht die Waffe nicht in seine WBK einzutragen, er lagert sie nur für Dich ein. Der WBK-Eintrag erfolgt ja auch nicht mit allen anderen Waffen, die er in seinem Laden anbietet. Du hast die Waffe ohne Sachkundeprüfung und WBK erworben, bist Eigentümer (Rechnung), aber hast die Waffe sofort einem berechtigten überlassen, der sie sachgemäss lagert und auf seinem Schießstand Dir unter Aufsicht übergibt. Dort erarbeitest Du Dir dann ggf. die notwendige Sachkunde.

    Genau ein solches Angebot, wie es Kallisti erhalten hat, wurde auch schon an mich herangetragen.

  • rugerclub schrieb:

    Zitat

    beim Wohnort Hagen hätte ich auch direkt auf Schöpplenberg kommen können

    Bulls Eye! Deine Vermutung ist richtig (:)(:)

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  • Andreas

    Die Rechnung wird trotzdem auf denjenigen ausgestellt, der die Waffe kauft.

    Gruß

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