Selbstbauschalldämpfer auf F Waffen doch erlaubt?

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 10.657 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Oktober 2005 um 15:48) ist von ElmarFudd.

  • Zitat


    Und wie soll ich im extremfall beweisen das der nicht selbergebaut ist , wenn nichts auf dem dämpfer steht ?

    Das schöne an unserem Rechtssystem ist:
    Wie soll im Ernstfall bewiesen werden daß DU den Schalldämpfer illegal gebaut hast?

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Dass man Schalldämpfer für :F:-Waffen nicht selbst bauen darf,
    lesen doch nur diejenigen aus dem Gesetz, die immer die schärftstmögliche Interpretation als gegeben annehmen,
    auch wenn es noch gar keine Präzedenzfälle gibt.

    Pessimist: Es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
    Optimist: Es ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.

    Ich zähle mich eher zu den Optimisten.

    [BT]Twinmaster - mein Laster, dafür geb' ich gern den Zaster[/BT]

  • Interessante Zwickmühle für den Staat:

    Obwohl klar ein Rechtsverstoß vorliegt (Selbstbauschalldämpfer), kann keine Strafverfolgung durchgeführt werden, da der Hersteller nicht ermittelbar ist!

    Der Schalldämpfer ist, da einer freien Waffe gleichgestellt, nichtbewerblich frei handelbar, wodurch eine Rückverfolgung zum Hersteller annähernd unmöglich ist.
    Es könnte sogar ein Kauf auf einem Trödel-, Wochen- oder Flohmarkt erfolgt sein, der für den Käufer ohne Konsequenz bleibt, denn lediglich das Anbieten von Waffen (und natürlich gleichgestelleten Gegenständen) ist dort verboten.

    Ist das Gesetz nun extra so verquer und auslegungsvariabel geschrieben um Rechtsunsicherheit zu schaffen oder hat irgendjemand nicht nachgedacht?

    Besonders interessant ist der Punkt der "Bearbeitung":
    Es ist klar beschrieben, was definitiv Bearbeitung ist und was nicht.
    Der Bereich dazwischen ist aber so groß, dass die meisten Fälle dahinein fallen würden.

    Ein gewisse Rechtssicherheit tut also Not!
    Nicht nur, damit wir (und in anderen Rechtsbereichen andere Personengruppen) endlich wissen, was der Staat meint und klar erlaubt, sondern auch damit sich auch die Gerichte und Ordnungsbehörden klar und rechtsverbindlich auf etwas berufen können.

    Stefan

  • Zitat

    Original von diopter
    Dass man Schalldämpfer für :F:-Waffen nicht selbst bauen darf,
    lesen doch nur diejenigen aus dem Gesetz, die immer die schärftstmögliche Interpretation als gegeben annehmen,
    auch wenn es noch gar keine Präzedenzfälle gibt.

    Pessimist: Es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
    Optimist: Es ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.

    Ich zähle mich eher zu den Optimisten.

    Genauso sehe ich das Momentan, im Gegensatz zu HWJUNKIE, auch.
    Wo bitte steht zum Beispiel, dass ein Schalldämpfer nur auf einer F Waffe verwendbar sein darf und sein Innenleben nur dafür ausgelegt sein darf. Ich habe dazu nichts gefunden.
    Ich darf eine F-Waffe frei verkaufen. (siehe E-Gun) Also darf ich auch einen Schalldämpfer frei verkaufen.
    Ein Schalli braucht kein F, da waren wir uns ja alle einig. Wenn er aber kein F braucht, dann steht er wohl in dieser Hinsicht nicht den Waffen gleich, dürfte also auch selbst herzustellen sein, da ja keine Abnahme und kein Beschuss zu erfolgen hat.

  • Ich habe bei dem sportwaffenschneider auch einen gefunden der massiv ist, d.h. auch nicht so schnell verbrennen würde. (alu)
    Ob der was bringt bleibt dahingestellt.

    Da ein Schalldämpfer ein wesentliches Teil einer Waffe ist und es nur für F-Waffen ein Schalldämpfer aus dem gleichen Grund zu erwerben gibt (ohne voreintrag, bedürfniss) darf man ihn nicht auf eine WBK-Pflichtige Waffe draufschrauben o.ä.

    Denke ich jedenfalls so

  • Muß man nun Abschnitt 2 Unterabschnitt4 §26 "Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung" auf die Herstellung von :F:-Schallis anwenden, da diese ein wesentlicher Teil der Waffe sind oder geht es hier nur um eine optische und lärmtechnische Aufwertung der Waffe.

    Der Schalldämpfer ist ja kein "Lauf" an sich sondern wird wie ein Kompensator mit ihm verbunden und ändert die Schußleistung der Waffe (hoffentlich) nicht.

    Ich kann mir gerade nicht das ganze Gesetz zu Gemüte ziehen, jedoch wäre es schön wenn jemand auf die Stelle hinweisen könnte, an der die beliebten Schallis für freie Waffen erwähnt werden.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

    Einmal editiert, zuletzt von F600 (11. August 2005 um 16:43)

  • Hallo alle miteinander...

    Also vor einiger Zeit, als das so aufkam mit den freien Schalldämpfern habe ich mich bei unserer Waffenbehörde erkundigt!

    1. Auf dem Schalldämpfer für freie Waffen muss kein "F" sein und auch kein Herstellername.

    2. Schalldämpfer für Erwerbspflichtige Waffen sind auch nicht verboten, man benötigt lediglich das entsprechende Bedürfnis und die damit verbunde ausnahmegenehmigung! Für Erwerbspflichtige Waffen ist es verboten, die Schalldämpfer selbst zu machen!!!

    3. Das selber machen von Schalldämpfern für Freie Waffen ist generell nicht untersagt.
    Zu diesem Punkt kam noch der Hinweis von meiner Behörde, dass dann ja auch die Kompensatoren nicht selbstgemacht werden dürften...
    Bei einem Schalldämpfer handelt es sich lediglich um ein Anbauteil und nicht um ein maßgebliches Teil der Waffe wie z.B. der Lauf...

    So, mehr weis ich jetzt nicht...


  • Interessante Sache das.

    Aber wie verhält es sich den dann im Ewb Bereich? Darf Ich den da Kompensatoren selberbauen um die Schußleistung meiner Waffe zu verbesseren? Und ab wann ist ein Kompensator eine Schalli oder umgekehrt?

  • Ist der Joniskeit Dämpfer nicht sogar auch aus Vollmetall ?
    @ Surfjunk : Ein Kompensator ist dann ein Schalldämpfer , wenn er dazu geeignet ist , den Mündungsknall einer Waffe zu dämpfen , würde ich jetzt sagen .

    Einmal editiert, zuletzt von plumbum (11. August 2005 um 17:01)

  • Das erste Mal heute, dass eine Aussage in sich logisch klingt.

    Edit: Habe gerade unsere Waffenbehörde mit der Frage per E-Mail angeschrieben. Bin gespannt auf das Ergebnis.

    Gruss Ralph
    ***16 Joule für alle. Europa, nicht nur auf der Autobahn.***
    Mitglied im 1.DFTC2000 e.V. FWR #30598

    Einmal editiert, zuletzt von carfanatic (11. August 2005 um 18:15)

  • Es ist Auslegungssache, klar.

    Aber, wenn ein SD (für eine :F:-Waffe) einer (:F:-)Waffe gleichgestellt ist, und ich eine (:F:-)Waffe nicht selbst herstellen (darüber sind wir uns wohl einig) darf, dann darf ich auch den SD dafür nicht herstellen.

    Falls der Staat das anders sehen sollte, bzw. es anders gemeint hat, dann bitte ich um rechtsverbindliche Klärung (die Drehbank wartet schon :)) )!


    Kompensatorenselbstbau:
    Im Unterschied zu den SDs werden Kompensatoren im WaffG nicht erwähnt.
    Da sie nicht erwähnt werden, findet das WaffG natürlich auch keine Anwendung darauf (ob sie nun Waffenanbauteile sind oder nicht).

    Stefan

  • Zitat

    Original von snoopy2k
    Zu diesem Punkt kam noch der Hinweis von meiner Behörde, dass dann ja auch die Kompensatoren nicht selbstgemacht werden dürften...


    So habe ich damals auch argumentiert, habe meinen eigenbau-SD dann aber trotzdem schweren Herzens demontiert.
    Sobald man es schwarz auf weiss hat, dass Eigenbauten nicht verboten sind, werde ich das gute Stück wieder zusammensetzen und weiter verbessern.

    Auch mein Kopf ist voller interessanter Detaillösungen =) =)

  • Zitat

    Original von plumbum
    Ist der Joniskeit Dämpfer nicht sogar auch aus Vollmetall ?
    @ Surfjunk : Ein Kompensator ist dann ein Schalldämpfer , wenn er dazu geeignet ist , den Mündungsknall einer Waffe zu dämpfen , würde ich jetzt sagen .

    Ja aber da ist die Grenze ja wohl eher schwimmend.

    Die Kompensatoren die Ich bis jetzt gebaut habe reduzieren den Mündungsknall deutlich.

    Der Orginaldämpfer der in meiner Diana 100 war, dämpfte so stark das es nur noch Pfffff machte.

    Der Orginaldämpfer von Weihrauch auf der Hw 100 ist so leise das man fast beim Wettkampf nicht hört ob der Squad Kollege schon geschossen hat oder nicht.

    Und nachgewiesen bei der HW 100 bringt der auch noch bessere Streukreise.


    Also Du siehst; Wo hört Schalli auf und fängt Kompi an und umgekehrt.

  • Zitat

    Original von diopter
    Dass man Schalldämpfer für :F:-Waffen nicht selbst bauen darf,
    lesen doch nur diejenigen aus dem Gesetz, die immer die schärftstmögliche Interpretation als gegeben annehmen,
    auch wenn es noch gar keine Präzedenzfälle gibt.

    Pessimist: Es ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
    Optimist: Es ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.

    Ich zähle mich eher zu den Optimisten.

    Da stimme voll zu.

    Und noch etwas, was ist überhaupt ein Schalldämpfer (auf einem :F: LG)?
    Was unterscheidet ihn von einem Kompensator oder einem Laufgewicht?

    Darf ein Laufgewicht den Mündungsknall reduzieren? Ist es dann ein Schalldämpfer?

    Das Laufgewicht/ der Kompensator an der Serien-HW97k reduziert den Mündungsknall, wenn die Verschlußschraube da ist, wo sie hingehört. Das funktioniert gleichermaßen an der WBK-Version der 97k. Dort wäre ein Schalldämpfer verboten. Also kann er keiner sein, obwohl er den Mündungsknall dämpft.

    Wenn ich die Präzision meines LG dadurch zu optimieren versuche, dass ich ein zusätzliches Gewicht (an einem Bindfaden) vorne am Lauf anbringe ist das sicher erlaubt, ich verändere keine wesentlichen Teile. Wenn ich das Gewicht in den Kompensator stecke, gilt das gleiche. Wenn das Gewicht innere Strukturen aufweist auch. Es darf halt nur nicht zu dem Zweck eingebracht werden, ausschließlich den Schall zu dämpfen.

    Alles natürlich nur mein unmaßgebliches Rechtsverständnis. Auch dass mir jemand nachweisen muss, dass ich beabsichtigt habe, den Schall zu dämpfen. Und dann stellt sich wieder die Eingangsfrage: Was ist eigentlich ein Schalldämpfer...in dB vorher und nachher?

    Ich glaube, die Diskussion ist müßig....auch wenn wir uns die größte Mühe geben 100% gesetzeskonform zu sein und zu bleiben., hier fehlt scheinbar die eindeutige Grundlage.

    Gruß

    Musashi

  • Zitat

    Original von Musashi
    .......hier fehlt scheinbar die eindeutige Grundlage.

    Aber wenn wir nun nach einer neuen Reform schreien, kann das auch in die Hose gehen. Ich würde es so belassen und den jetzigen Stand so annehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, das einem dadurch ein Strick gedreht wird, solange man es an :F: - Waffen verwendet. Naja, meine Meinung zählt halt nicht in einem Streitfall vor Gericht. Ihr wißt, wie das gemeint ist...


    Gruß Markus

  • Hallo,

    ich fände etwas mehr Rechtssicherheit schon wertvoll für alle Beteiligten.

    Nicht nur im Bezug auf Schallis.

    Jochen

  • Zitat

    Aber wenn wir nun nach einer neuen Reform schreien, kann das auch in die Hose gehen. Ich würde es so belassen und den jetzigen Stand so annehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, das einem dadurch ein Strick gedreht wird, solange man es an - Waffen verwendet.

    ich sehe das genauso. besser werden wird es auf keinen fall. man muss ja auch nicht alles bis ins kleinste regelmentieren. wir können uns glücklich schätzen mit der jetzigen situation und wenn man für sds wieder komplett ein bedürfnis nachweisen muss ist auch nichts gewonnen.