Selbstbauschalldämpfer auf F Waffen doch erlaubt?

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 10.746 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Oktober 2005 um 15:48) ist von ElmarFudd.

  • Hallo!
    Mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher. Seit Monaten werden bei E-Gun Selbstbauschalldämpfer ohne F-Kennzeichnung angeboten. Es gibt immer nur den Hinweis, dass diese nur auf F-Waffen montiert werden müssen. Einige zitieren hier sogar den Passus (1.3) des Waffengesetzes. Sollte das rechtswiedrig sein, wäre meiner Meinung nach der Verkauf schon lange unterbunden worden.
    Wie ist denn nun die Lage? Gibt es schon gesicherte Auffassungen, wie das Recht zu handhaben ist?

  • was bei egun da so alles an eigenbauten angeboten wird . ist imo alles illegal . die leute denken sie wären im recht . sind sie aber garnicht . den :F: waffen sowie teile die diesen waffen gleichgestellt sind dürfen nur mit waffenhandelslizenz vertrieben werden .
    aber ich erhebe kein anspruch auf richtig und vollständigkeit . über das thema ist hier im forum schon so viel geschrieben worden , daß mam kaum noch durchblickt .
    ich würde immer die finger von solchen egun angeboten lassen . außerdem sind das alles billige eigenkonstruktionen . ob die irgendwie ne wirkung zeigen kann ich mir nichtvorstellen .

    cu crossi

    Einmal editiert, zuletzt von crossbow (11. August 2005 um 21:24)

  • Wie sieht das denn mit den Schallis für LG z.B. aus England aus?
    BAR bietet da Carbondämpfer an.

  • Es scheint keine Klarheit zu geben. Mir geht es auch nicht um den Kauf eines solchen Schallis. Mir schweben da nur so einige Eigenkonstruktionen im Kopf herum. Da lasse ich aber so lange die Finger davon, bis ich mir sicher bin.
    Ein Rohr mit Scheiben darin, ist so lange kein Schallsämpfer, bis ich ihn auf eine Waffe montiere. Dann wird er der Waffe gleich gestellt. Ist es eine freie Waffe, so ist auch der Schalldämpfer frei.
    So viel zu meinem Verständnis dieses Textes:
    Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

    Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.

    Vielleicht kann Uli ja ein wenig mehr Licht in mein Dunkel bringen. Es wird doch schon gültige Auslegungern dieses Textes geben oder muss man erst wieder auf ein Grundsatzurteil warten?

    Gruss Ralph
    ***16 Joule für alle. Europa, nicht nur auf der Autobahn.***
    Mitglied im 1.DFTC2000 e.V. FWR #30598

    Einmal editiert, zuletzt von carfanatic (11. August 2005 um 12:01)

  • Hi Para,
    muß denn der Schalli gekennzeinet sein. Mit Beschußstempel usw.?
    Wenn nicht, wer kann dann sagen woher der ist und wer ihrn produziert hat.

  • Zitat

    Original von Paramags
    Waffenrelevante Teile dürfen aber wiederum nur von Berechtigten (Büchsenmacher) bearbeitet werden und nicht von Privatpersonen. Von daher kannst du dir zwar einen Kompensator bauen aber du darfst dir keinen Schalldämpfer bauen.

    Gruß
    Para

    Das ist ja gerade der Punkt. Solange das Teil nicht auf einer Waffe sitzt, ist es doch kein Schalldämpfer, sondern ein Rohr mit Scheiben(o.Ä.) darin. Das zu bauen, kann Dir ja wohl keiner verbieten.

  • Ja schon klar carfanatic, aber wenn da kein hersteller und kein stempel drauf sein muß, weis auch keiner woher der denn wirklich ist. oder?

  • So sehe ich das auch. Was ist denn, wenn ich die Rechnung für meinen Schalli verschlampe und der kein F hat. Die ersten ausgelieferten hatten übrigends kein F. Bin ich dann kriminell? Kann ja wohl nicht sein.

  • eben. wenn keinerlei kennzeichen drauf sind wer will denn nach 5-6-jahren noch wissen woher der ist ? oder der belegt ist aus einem thermodrucker dann ist nach einem halben jahr davon nix mehr zu sehen. was ist wenn ich den privat gekauft habe. ist der nun selbergebaut, importiert oder legal ?
    p.s.
    was steht denn auf den hoden schallis drauf ?

    Einmal editiert, zuletzt von HaPfco2 (11. August 2005 um 12:28)

  • Zitat

    Original von HaPfco2
    eben. wenn keinerlei kennzeichen drauf sind wer will denn nach 5-6-jahren noch wissen woher der ist ? oder der belegt ist aus einem thermodrucker dann ist nach einem halben jahr davon nix mehr zu sehen. was ist wenn ich den privat gekauft habe. ist der nun selbergebaut, importiert oder legal ?
    p.s.
    was steht denn auf den hoden schallis drauf ?

    Oha, was sagt Deine Frau dazu. Hoden Schallis *lol*
    Am Anfang lieferte Holden ohne F, heute mit F, soweit ich da informiert bin.

  • Holden hatte uns diesbezüglich mal eine bitterböse PN geschickt weil geschrieben wurde daß die SD´s ein F haben müssten und alles andere Illegal währe. SD´s müssen KEIN F tragen, das ist nunmal so.

    ralph
    Nicht ganz, da es sich hierbei um ein Teil handelt das für eine Schusswaffe bestimmt ist, ist doch das gleiche wie eine Laserhalterung für eine Waffe, da reicht schon der Besitz aus um sich Strafbar zu machen auch wenn es sich ohne waffe einfach nur um ein Plastik oder Metallteil handelt. Sonst könntest du ja auch einen Lauf selber bauen, ist ja ohne was dahinter auch nur ein Rohr mit einigen Riefen drinnen wenn du verstehst was ich meine. Selber bauen ist und bleibt VERBOTEN, auch wenn es sich nach deiner auffassung nur um ein Rohr mit scheiben handelt, nur ist dieses Teil für eine Schusswaffe bestimmt.

    Gruß
    Thomas

  • hi para,
    wenn sie kein :F: brauchen, wie soll ich dann erklären, bei auffälligkeit , was das für ein teil ist. der polizist oder wer auch immer kennt mit sicherheit nicht alle :F: schallis. muß denn der hersteller draufstehen?

  • Zitat

    muß denn der hersteller draufstehen?

    nein. schalldämpfer für :F: waffen sind durch eine gesetzeslücke jetzt erlaubt. das war vom gesetzgeber nicht beabsichtigt und wird mit sicherheit auch nicht lange so bleiben. bei der nächsten gesetzesänderung wird diese lücke ausgebessert. davon kann man jetzt schon ausgehen.

  • Wann kommt eigentlich die nächste Gesetzänderung bzw. Verschärfung ?

    Der Schütze schiesst, der Anschlag trifft !

    Einmal editiert, zuletzt von liam (11. August 2005 um 13:36)

  • wenn ich das jetzt mal zusammenfasse:
    1. es muß kein :F: zeichen drauf sein.
    2. es muß kein Hersteller drauf sein.
    3. selber bauen darf ich nicht

    wie bitte soll denn jemand einen Eigenbau von einem Hersteller Schalli unterscheiden können?
    Und wie soll ich im extremfall beweisen das der nicht selbergebaut ist , wenn nichts auf dem dämpfer steht ?