1. im DSB darf man für die diziplin KK-Sportgewehr auch mehrlader benutzen, jedoch nur 1 patrone laden (halbautomaten sind nicht zugelassen)
2. mit nem KK arfst du auch zuhause net rumballern (was anderes als ballern würdest du wehrscheinlich eh net machen), sondern nur auf dafür zugelassenen schiesständen.
3. bei uns im verein ist es so, dass wir leute, die unentschuldigt nicht so wies im waffenrechtsteht (14-tägig oder mind. 18 mal im jahr) zum schiessen kommen, an die behörde melden, wer austritt, muss nach der verordnung sowieso gemeldet werden. dann wars das mit der WBK....
Darf ich meine Waffen im Auto geladen transportieren?
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Stavi -
2. August 2005 um 10:45 -
Geschlossen
Es gibt 70 Antworten in diesem Thema, welches 27.298 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Zitat
Original von Erklärbär
Das reine erwähnen in der Sportortnung reicht beim DSB in der Regel nicht.Zudem, welche Diziplin gibt es denn im DSB für Unterhebelrepetierer? Doch nur Ordonanzgewehr, oder?
Welches Kleinkaliberunterhebelrepetiergewehr wurde denn vor dem 31.12.1963 als Ordonanzwaffe verwendet und ist heute originalgetreu zu bekommen?
Natürlich musst Du die entsprechende Disziplin der Sportordung auch schießen. Das ist aber erfüllt wenn man zum Bleistift an Rundenwettkämpfen teilnimmt.
Für die Unterhebelrepetierer wurden Unterhebel C, Unterhebel B und Unterhebel A geschaffen. Unterhebel C ist besonders interessant, weil sie auf 25m Ständen geschossen wird. 5 runde Stahlklappziele mit je 8cm Durchmesser sind in 20 Sekunden zu treffen. Bei Punktegleichheit im Stechen sind es nur 10 Sekunden. Ausserdem gilt offene Visierung und normale Straßenkleidung.
Hier im BSSB gibt es mittlerweile in fast jedem Verein mit 25m Stand Unterhebel C Schützen.Zur Zeit sind die Unterhebeldisziplinen als Rahmenprogramm einzelner Landesverbände ausgeschrieben. Ich schieße in Bayern und kenne deshalb die Sportordnung des BSSB in der es die Unterhebeldisziplinen gibt. Schau mal hier: http://foren.waffen-online.de/lofiversion/index.php/t306659.html
Gruß,
Jürgen
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hallo,
eine ganz schön angespannte situation hier.
ich hab auch mal eine frage zum klarstellen:
man darf also eine ungeladene co2-waffe im auto transportieren.
darf man das nur mit dem kleinen waffenschein oder auch ohne diesen?
und ist eine co2-waffe auch geladen, wenn nur eine co2-kapsel eingelegt ist, ohne diablos?
oder wird das auch als geladen bezeichnet?mfg
sascha -
Sorry jetzt bin ich so durcheinander... jeder schreibt hier was anderes und verbessert den andern.
ich hör einfach drauf was viper sagt
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Zitat
Original von HWJunkie
Um nochmal die Antworten auf die Ursprungsfrage zusammenzufassen, gilt jetzt nur für Rohrwaffen:SSW mit KWS: JA!
SSW ohne KWS: NEIN!Vorderlader mit Lunten- oder Funkenzündung: JA!
ALLES andere mit Waffenschein: JA!
ALLES andere ohne Waffenschein: NEIN!Auf befriedetem Privatgrund mit Erlaubnis des Eigentümers: Immer JA!
Der Begriff des Führens ist ABSOLUT unabhängig vom Ladezustand, sondern nur von der Zugriffsbereitschaft!
Stefan
Also die Frage war:
ZitatDarf ich meine Waffen im Auto geladen transportieren?
Du sagst "Vorderlader mit Lunten- oder Funkenzündung: JA!"
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Zitat
Original von Stavi
Sorry jetzt bin ich so durcheinander... jeder schreibt hier was anderes und verbessert den andern.ich hör einfach drauf was viper sagt
Frei nach Jonathan Quayle Higgins "Oh mein Gott"
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So verrückt das ist, laut WaffG ist es so:
Zitat3.
Erlaubnisfreies Führen
3.1
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
Dass man für den Erwerb und Besitz des Pulvers noch eine Erlaubnis braucht, wirkt sich nicht direkt auf das Führen aus.
Stefan
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Zitat
Frei nach Jonathan Quayle Higgins "Oh mein Gott"
Für alle die nich wissen von wem viper redet:
OH MEIN GOTT *g*
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Zitat
Original von HWJunkie
Dass man für den Erwerb und Besitz des Pulvers noch eine Erlaubnis braucht..
StefanAber spätestens wenn du die hast, ist dir klar wie gefährlich Schwarzpulver ist und dann wirst du sicherlich nicht mehr auf die Idee mit dem Führen kommen...
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Wohl war.
Aber es gibt Leute, denen ich alles zutraue!Stefan
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Gun Max
(Du lebst )Also mindestens 200 Jahre wurden die Dinger geführt.
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Zitat
Aber es gibt Leute, denen ich alles zutraue!
... stefan, denkst du an den selben wie ich?
jens
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Hi bevor ich ein neues Thema eröffne. Kurze Frage auf die ich hoffentlich eine kurze Antwort bekomme (am besten noch von viper beantwortet.)
Ich habe gehört dass man sich auf ein LG kein Nachtsichtzielfernrohr bauen darf. Wieso ist das so? Ich darf mir doch auch ein Nachtsichtfernglas so frei im Laden kaufen...?!
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Auch wenn ich nicht ViperM bin, die Antwort bleibt wohl die gleiche:
Weil es im WaffG verboten ist:
ZitatAnlage 2
(zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1 - Verbotene WaffenDer Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
Über den Sinn und Unsinn kann man streiten.
Wahrscheinlich wegen der Möglichkeit, auch in der Nacht noch munter wildern zu können.
Es gibt auch welche, die mal sich wie eine Brille aufsetzen kann.
Die sind natürlich nicht verboten.Stefan
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okay danke!
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[quote]Original von Stavi
[oder auch weil sie dir ein Gefühl von Sicherheit geben?Mir geben sie ab und zu ein Gefühl der Unsicherheit, dann schrecke ich nachts hoch und denke:"Hab ich wirklich alle Teile geölt?".
Aber ernsthaft, auf wen denkst du übst du denn Macht aus, auf die Zielscheibe? Ich denke mit Macht- und Sicherheitsgefühlen mit einer Waffe umzugehen ist der falsche Weg, wenn du vorhast in einen Verein einzutreten solltest du sie als Sportgerät betrachten.
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Was ist hier nur los?
"Führen vs. trasnportieren" hatten wir doch schon x-mal als Thema,
ebenso Waffenlampen, etc.An alle Newbies:
Einfach mal die Suchen-Funktion benutzen. Da gibt es viel zu entdecken und zu lesen. Einfach mal alle Beiträge von Anfang an durchlesen...
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Hallo
da hier viel Waffenrecht zu tage kommt habe ich auch mal eine Frage,
Es gab früher 600m oder 1000m Schießen die ja heute magels Bahnen sehr selten sind und dann nach 3 Jahren die erneute bedürfnisprüfung kommt, kann man ja kein schießen mehr nachweisen, wird die Waffe dann einfach eingezogen oder was ?
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Es gibt keine härtere Disziplin als KK - Sportgewehr, da muss er erst mal durch einen Dreistellungskampf durch ! ( mit brauchbarem Ergebnis ) ---- Er sieht dann bald, wie weit das lockere Geballere im Fernsehen, welches auf den unwissenden Zuschauer so leicht und geschmeidig wirkt, der Wahrheit entspricht.
Ausserdem: Nach einiger Zeit wird KK für manche Leute sehr eintönig und fade, erwarte bloß nicht den BIG BANG aus der Mündung, man merkt kaum dass man geschossen hat ( zumindest bei schwereren Gewehren ab 5 kilogramm ).
Stell also keine zu hohen Erwartungen an KK ,wenn du ausser zum Sportschiessen aus irgendeinem sonstigen Grund ( Faszination am Knall bzw. Mündungsfeuer )schiessen willst
( anders bei Sportpistolen / Standardpistolen in 22 lfb, welche schon etwas lauter knallen und vor allem indoor ein deutliches Mündungsfeuer aufweisen, ist wohl abhängig von der Lauflänge )
Gruß, Sepp
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Zitat
Original von Stavi
Hi bevor ich ein neues Thema eröffne. Kurze Frage auf die ich hoffentlich eine kurze Antwort bekomme (am besten noch von viper beantwortet.)Ich habe gehört dass man sich auf ein LG kein Nachtsichtzielfernrohr bauen darf. Wieso ist das so? Ich darf mir doch auch ein Nachtsichtfernglas so frei im Laden kaufen...?!
OK, Viper meldet sich nochmal, aber bitte benutze auch die Suchen Funktion und Google auch mal.
HWJunkie kannst du übrigends genau so glauben, er ist kein "Böser" nur weil er Moderator ist. Genau wie fast alle hier es nur gut meinen.
Wenn du Interresse hast kannst du hier viel lernen.
Auch über unser W-affen-Gesetz.
Nur ein Beispiel (und frag nicht wieder warum, Gesetz is Gesetz)
Taschenlampe darfst du kaufen Lupi auch, darfst beides nicht verbinden aber zusammen benutzen. -