Darf ich meine Waffen im Auto geladen transportieren?

Es gibt 70 Antworten in diesem Thema, welches 27.278 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. August 2005 um 02:25) ist von Erklärbär.

  • Moin Leutz!

    Ich besitze eine Schreckschusswaffe (Walther P22), eine CO2 Waffe (Walther Night Hawk) und ein Luftgewehr (177).

    Diese Waffen durfte ich alle ohne Waffenschein legal kaufen.

    Ich weiß dass ich einen kleinen Waffenschein brauche um meine Schreckschusswaffe auch geladen im Auto transportieren zu dürfen.

    Wie sieht das mit der CO2 Waffe und dem Luftgewehr aus?

    Ich besitze bereits den kleine Waffenschein, den ich mir für 50 euro beantragt habe.

    Darf ich diese Waffen nun geladen mit bei mir ihm Auto führern?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

    MfG Stavi

  • Zitat

    Darf ich diese Waffen nun geladen mit bei mir ihm Auto führern?

    kurz und hart:

    NEIN!

    du bräuchtest dafür einen richtigen waffenschein und der wird niemals für das führen von luftdruckwaffen ausgestellt! du darfst genannte waffen TRANSPORTIEREN, aber das schließt einen geladenen und zugriffsbereiten zustand völlig aus.

    jens

  • bei der schreckschuss bin ich mir aber ziemlich sicher dass ich das darf... kann es sein dass du dich da vllt nicht vertust?


  • Nur die Schreckschusswaffe mit KWS.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Okay danke!

    Eine letzte Frage. Ich trete jetzt mit einem Kumpel zusammen in den Schützenverein ein. Also Schießverein. Da hat man so weit ich weiß die Chance einen Waffenschein zu machen. Dann darf man sich auch KK Waffen im Geschäft kaufen. Darf ich mit diesem Waffenschein dann auch mein Luftgewehr mit mir führen?

    Einmal editiert, zuletzt von Stavi (2. August 2005 um 11:05)

  • Die Mitgliedschaft im Schützenverein (mind. 1 Jahr) ist Voraussetzung für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, da damit auch ein Bedürfnis (Sportschießen) begründet wird.

    Eine WBK berechtigt dich aber nicht zum freien Führen der Waffen! Dazu benötigst du einen Waffenschein - Waffenschein und WBK sind zwei völlig verschiedene Dinge! Waffenscheine wiederum werden in der Praxis von den deutschen Behörden im Grunde überhaupt nicht erteilt. Voraussetzung ist eine überdurchschnittliche Gefährdungslage der eigenen Person, die durch das Führen einer Waffe deutlich gemindert werden könnte. Das allerdings glaubhaft zu machen ist IMHO ziemlich unmöglich, gerade wo die derzeitige Politik so wenige Waffen wie möglich unterm Volk haben will.

    Du wirst dich damit begnügen müssen, dass du die entsprechenden Waffen nur ungeladen und nicht zugriffsbereit transportieren darfst. Die erlaubnispflichtigen Waffen dann auch nur von Ort zu Ort bei einem vom Bedürfnis umfaßten Zweck (z.B. von zu Hause zum Schießstand oder zum Büchsenmacher bzw. umgekehrt).

    Da du aber eh erst mit frühestens 21 Jahren (und MPU bis 25!) eine WBK erhalten kannst, brauchst du dich damit gar nicht groß zu befassen. Denn wer weiß, wie das Waffengesetz in 3 Jahren schon wieder aussieht!

    2 Mal editiert, zuletzt von freedom (2. August 2005 um 11:18)

  • Toll...
    Ich darf mir die Waffen kaufen aber sie nicht transportieren.
    Ein Kumpel von mir wohnt 8 km weit weg von mir. Dort haben wir viel Platz und Ruhe. WIr haben uns einen kleinen Schießstand aufgebaut. Jetzt darf ich nichtmal die 8 km mit Auto zu ihm fahren wenn ich das Gewehr im Kofferraum habe??? Was soll das denn?

    Noch eine Frage wenn ich 1 Jahr im Schießverein war und meinen Waffenschein bekomme darf ich mir dann KK kaufen und zu hause auf privatem Grundstück damit schießen?

  • Zitat

    Ich darf mir die Waffen kaufen aber sie nicht transportieren.

    Doch, sie darf halt nur nicht geladen sein!

    Zitat

    Noch eine Frage wenn ich 1 Jahr im Schießverein war und meinen Waffenschein bekomme darf ich mir dann KK kaufen und zu hause auf privatem Grundstück damit schießen?

    Nein!

    Und du bekommst keinen Waffenschein sondern eine WBK (Waffenbesitzkarte)!

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Transportieren (getrennt von munition, NICHT geladen) darfst du deinen co2- oder druckluftwaffen.
    Wie sollte das sonst gehen.
    Du darfst sie NICHT geladen führen (damit rumlaufen) oder auch transportieren.
    Sollte aber kein Problem sein.

    P.S.: einer ist immer schneller ;)

    Einmal editiert, zuletzt von triggerhappy (2. August 2005 um 11:34)

  • Stavi:

    Aber mal so rein Interesse halber, was ist denn der Nutzen seine Waffen geladen im Auto zu haben? Ich kann mir da keinen sinnvollen Grund vorstellen. Und interessant wäre auch zu wissen, warum du/ihr einem Schützenverein beitretet. Ich hoffe ja mal nicht, dass ihr da nur eure Zeit mit der Luftpistole oder dem Luftgewehr verbringt, nur um später ein Bedürfnis für eine WBK bescheinigt zu bekommen. Welche Disziplin schiesst ihr denn da? Gab ja leider schon oft genug den Fall, dass, sobald der Schütze hatte, was er wollte, er nicht mehr zum Training kam. :kotz:

  • Ich war noch nich einmal da. Haben uns auch noch nicht angemeldet. Wollen das diese Woche aber tun. Ja hast Recht es gibt eigentlich keinen Grund dafür, dass ich dich Waffe im Auto geladen neben mir liegen haben will...
    Ich möchte trotzdem gerne ein KK zu hause haben dürfen. Und deswegen will ich auch in den Schießverein eintreten. Aber ich denke ich werde auch länger drin bleiben auch wenn ich die WBK bekommen kann.

    darko: jemand der mich versteht *lol*
    ninja: nenn es ein Gefühl von macht ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Stavi (2. August 2005 um 11:53)

  • Zitat

    Original von darko
    Nyna


    jemand reisst dir an der ampel die tür auf und bedroht dich mit einem messer... was dann?


    MfG
    darko

    Das war ja jetzt wohl hoffentlich nur ein schlechter Witz..... :bash:


    Zitat

    Original von Stavi
    .........
    Ich möchte trotzdem gerne ein KK zu hause haben dürfen. Und deswegen will ich auch in den Schießverein eintreten. Aber ich denke ich werde auch länger drin bleiben auch wenn ich die WBK bekommen kann.

    ninja: nenn es ein Gefühl von macht ;)


    Wieder die gleiche Frage: Warum möchtest du ein KK zu hause haben dürfen. Gefühl von Macht? Schwachsinn. Solltest du wirklich mit solchen Gefühlen dem Thema (freie) Waffen gegenüber stehen, hast du, so denke ich, das Thema völlig verfehlt. Waffen haben nichts mit Macht zu tun. Warum ich gerne LuPi schiesse? Weil man zum Einen herllich dabei abschalten kann und zum Andern wirklich lernt seinen Körper konzentriert zu nutzen. Klingt komisch; ist (bei mir) aber so...

    Einmal editiert, zuletzt von Nyna (2. August 2005 um 11:56)

  • Zitat

    Original von darko
    Nyna


    jemand reisst dir an der ampel die tür auf und bedroht dich mit einem messer... was dann?


    MfG
    darko

    Dann wird er unerlaubterweise mit einer CO2-Lupi erschossen. :nuts: :laugh:


    Kann hier mal einer die Tür zu machen.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von freedom
    Da du aber eh erst mit frühestens 21 Jahren (und MPU bis 25!) eine WBK erhalten kannst, brauchst du dich damit gar nicht groß zu befassen.

    Eine WBK für eine Kleinkaliberwaffe gibt es auch jetzt noch ab 18 und ohne MPU. Der Rest stimme aber.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von ViperM
    Kann hier mal einer die Tür zu machen.

    Wo muss ich unterschreiben? :deal: Der Threadansatz war schon übel. Aber das was sich hierraus noch entwickeln kann.... Denke auch das hier gehört geschlossen.

  • ich weiß nich was dein problem ist. das sind halt nun mal meine anfängerfragen. und ich schreibe die auch ins richtige themenbereich...