Schiessen mit Licht

Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 11.077 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Juli 2005 um 19:24) ist von edbru.

  • 5-atü

    wie das miles nun genau funktioniert, wusste ich nicht mehr ganz genau. das mit den sensoren ist klar.

    vor ein paar jahren hab ich mir mal infrarotpistölchen gekauft gehabt. laut werbung eine art gotcha-ersatz. ok, die dinger waren schrott, aber vom prinzip ähnlich solcher manövergeräte.

    Zitat

    Bei den Lasern von denen hier die Rede ist, wird sicher nicht der Anschein erweckt eine Kriegswaffe zu sein. Die meisten versuchen eher Matchwaffen nachzuahmen, oder sind sogar an solchen befestigt.

    ABER: irgendein hersteller/importeur wird bestimmt auf die idee kommen, solche gänzlich freien "waffen" als repliken von sturmgewehren usw auf den markt zu bringen, wie die oben von mir erwähnten dinger, nur eben etwas verfeinert, um sie der umsatzstarken zielgruppe "pupertierende jugendliche" schmackhafter zu machen.
    und schwupps, wären die wälder wieder von kleinen "elitesoldaten". :(

    mag sein dass ich das dramatisiere, aber der gedanke kam mir halt. in verbindung mit einem dem rücken entlangkriechenden, eisigen schauer...

    Bezüglich der allem Existenten immanenten Kernsphäre wäre zu konstatieren, dass bilateral-symmetrisch Wirbelloses impliziert werden kann.

    Zu deutsch: da ist der Wurm drin...

    Bei Egun: Streetsurfer

  • FooFighter das kommt garantiert !!!!!!

    Spätestens in 5 Jahren rennen die Kids mit sowas herum.
    Wer von euch hätte den je gedacht, dass der Anscheinwaffenparagraph wegfällt ? Und wer hätte es sich träumen lassen ( noch vor 5 Jahren ), das Selbige mal mit G 36 Lookalikes ( detailgetreu bis in den letzen Winkel ) herumfetzen.?

    Im Übrigen: Kennt Ihr "Moorhuhnjagd" ? Das Spiel mein ich.

  • Zitat

    Original von FooFighter
    [...]
    ABER: irgendein hersteller/importeur wird bestimmt auf die idee kommen, solche gänzlich freien "waffen" als repliken von sturmgewehren usw auf den markt zu bringen, wie die oben von mir erwähnten dinger, nur eben etwas verfeinert, um sie der umsatzstarken zielgruppe "pupertierende jugendliche" schmackhafter zu machen.
    und schwupps, wären die wälder wieder von kleinen "elitesoldaten". :(

    mag sein dass ich das dramatisiere, aber der gedanke kam mir halt. in verbindung mit einem dem rücken entlangkriechenden, eisigen schauer...y


    ???
    Ja und? Da wär das Skirmen ja noch ein Spur harmloser: man könnte damit weder Passantan, noch sich selbst gefährden.
    Schon klar, dass das dem Ansehen der (vernünftigeren) Waffenliebhaber, auch nicht hilft.

    Aber ich meine, da sollte man die Kirche mal im Dorf lassen und nicht jetzt schon "Horror-Visionen" ausmalen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Mal zurück zu den Trainingssystemen. Wer kann den so
    (am besten aus eigener Erfahrung) berichten, wie diese
    funktionieren. Es gibt ja Systeme mit Mikrofonen mit IR Laser,
    mit Laserblitz etc. Wie werden die ausgewertet, dass ein
    Schuss auf der Scheibe so genau lokalisiert werden kann?

    Und wieder meine schon zigfach gestellte Frage... Ist es nicht
    möglich, ein solches System abgespeckt auf das notwendigste,
    selbst herzustellen? Wer kenn sich denn mit Sensortechnik in
    Verbindung mit PC etc aus? Einen Sender IR Laser, der per
    Erschütterung vom Hammer ein Signal aussendet, kann ich mir
    noch gut vorstellen, aber wie wird dieser Impuls im Ziel
    zweidimensional ausgewertet? Nur mal so rumgesponnen...
    Wenn ich zB eine optische Maus nehmen könnte und die Distanz
    zwischen Maus und Mauspad erweitern könnte, hätt ich ja schon
    eine prima Basis.

    Überblick

    Gruß Klaus

  • Eigentlich läuft es im einfachsten Fall doch ganz simpel auf eine Zielscheibe und eine einfache Digitalkamera hinaus, die die Zielscheibe in dem Moment fotografiert, wenn man den Abzug durchzieht.... :crazy2:

    Dazu dann eine Laserdiode in einer unsichtbaren Nah-Infrarot-Wellenlänge, z.B. 810nm - von CCD-Kameras werden diese Wellenlängen nämlich gesehen. Allerdings sind diese Laser auch wieder nicht völlig ungefährlich -- wenn man da länger reinschaut, kann man sich ggf. Augenverletzungen holen, ohne es überhaupt zu merken.

    Zum Einstellen des Lasers kann man entweder die Kamera benutzen, oder es gibt auch Spezialfolien, die das NIR-Licht sichtbar machen.

    Marcus

  • Damit könnte man einen Zielvorgang komplett
    aufzeichnen und analysieren. Kann man aufgenommene
    Videobilder übereinanderlagern und stehen lassen, so
    dass man die Zielbewegung sieht?

    Und wie verträgt sich das mit dem Gesetz. Die Profigeräte
    müssen ja auch ständig das Ziel anstrahlen, wenn eine
    Zielbewegung aufgezeichnet wird.

  • Zitat

    Original von Pellet
    Und wie verträgt sich das mit dem Gesetz. Die Profigeräte
    müssen ja auch ständig das Ziel anstrahlen, wenn eine
    Zielbewegung aufgezeichnet wird.

    Das Waffengesetz sagt in Anlage 2 Abschnitt 1 Verbotene Waffen:

    4.1
    Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren),

    Anstrahlen an sich ist somit nicht verboten. Nur markieren oder beleuchten, und beides ist nicht gegeben.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Diese Lichtgewehre sind keine Waffen im waffenrechtlichen Sinn, von daher dürften sie unproblematisch sein.
    Das Anschütz in unserem Verein:

    - Nussschaft ( etwas kurz ! )

    - viel leichter als vergleichbares Matchgewehr ( so um die 3 kg )

    - Laufmündung von vorne zwar offen, aber nicht im Originaldurchmesser
    ( vergleichbar mit einer Flinte im Kaliber 20 )

    - Ausfräsung für Kammerstengel vorhanden, es muss sich also um
    einen Originalschaft handeln

    - Das Diopter ist etwas "einfach" geraten, macht aber nix, man trifft damit

    MfG AnschützSepp

  • Das ist für mich als jungschütze gerade zu genial für zu Hause zum üben.Das einzige Problem ist das man das Infrarot Gerät direkt an der waffe montieren muss.Brauche ich also eine Luftpistole und noch dieses Gerät???

  • Zitat

    Original von 1324...Brauche ich also eine Luftpistole und noch dieses Gerät

    Hallo 1234

    Wenn ich das richtig verstanden habe testet Ulrich Eichstädt gerade eine Auswahl entsprechender Waffen. Ist sicher die optimale Infoquelle wenn das nächste (oder übernächste?) VISIER herauskommt!

    Wenn ich das richtig verstehe sind momentan nur Kompletteinheiten lieferbar. Anschütz schreibt über das Vereinseigene Gewehr das vom Hersteller mit Serienschaft und System umgebaut auf Lichtschiessen geliefert wird.

    Gruss
    Alfred

  • Zitat

    Original von AnschützSepp
    Diese Lichtgewehre sind keine Waffen im waffenrechtlichen Sinn, von daher dürften sie unproblematisch sein.

    Das ist sehr unterschiedlich. Wir haben im Verein ein System das an die normale Matchwaffe angebracht wird, und sogar das Verhalten bei "scharfen" Schüssen (zumindest bei LG/LP, KK soll glaube ich auch gehen, das hat sich aber bei uns noch keiner getraut) aufzeichnen kann.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Ich liebäugle schon lange mit so einem Trainingssystem. Am besten gefällt mir bisher das System von Noptel weil es mit passiven Folienreflektoren neben oder um das Ziel herum auskommt während die meisten anderen Systeme entweder aktive Sensoren oder Sender oder am Ziel benötigen. Leider ist das Noptel-Ding für mich nicht bezahlbar. Preis-/Leistungsmäßig ist mein derzeitiger Favorit das Beamhit System von Röhm. Das gibt es für etwas über 300 Euro in einem Köfferchen in dem die Scheibe und die Sensorik untergebracht sind und mit einem Laser zum Anklemmen an die Waffe im Paket.

    Ich bin schon sehr neugierig auf Ulis Testbericht in der Visier.

    Gruß,

    Jürgen

  • Das Beamhit-System, welches von Röhm vertrieben wird,
    arbeitet mit einer stinknormalen Webcam.
    Ich bin zur Zeit dabei, eine eigene Software zur Treffererkennung zu
    schreiben, die ich nach Fertigstellung hier im Forum auch kostenlos zur Verfügung stellen werde (dauert aber noch).
    Dann braucht man nur noch das Lasermodul von Röhm (75,-€) ,
    einen Adapter (Kaliberdorn) für 4,5mm (13,90€) und hat dann
    (PC+Webcam vorausgesetzt) auch schon sein eigenes Laser-Shot-System.

    [BT]Twinmaster - mein Laster, dafür geb' ich gern den Zaster[/BT]

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    Das Waffengesetz sagt in Anlage 2 Abschnitt 1 Verbotene Waffen:

    4.1
    Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren),

    Anstrahlen an sich ist somit nicht verboten. Nur markieren oder beleuchten, und beides ist nicht gegeben.

    zudem, kann ich von dem der MEC-SCATT Anlage aus unserem Verein berichten, dass das Ziel garnicht angestrahlt wird!
    An der Scheibenhalterung befinden sich die Lichtquellen, die dann von der Kamera, die unter dem Lauf befestigt wird, registriert werden.
    Also kein Verstoß gegen das Waffg.
    Allerdings ist das SCATT System auch nicht Optimal.
    Wir haben bei uns 3 Anlagen und eine 4. vom Kreis ausgeliehen, hierbei kann man aber die Software die Kameras und die Auswertmodule untereinander nicht beliebig tauschen, alles muss zueinander passen.
    Und um die Kamera befestigen zu können muss man einen Metallstreifen um den Lauf spannen. Ohne Tape geht d anichts, es sei denn, man will sich den Lauf verkratzen.
    Justiert wird die Ganze geschichte entweder zur groben Justierung an der Kamera, wo sich ähnliche Imbusschrauben wie am Diopter befinden (bei hoch/tief/rechts/links), oder später zu feinverstellung, kann man den Treffer auf dem Bildschirm einfach an die Stelle ziehen, wo man ihn gesehen hat. Fertig.

    Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen: die Schwerkraft und der Papierkrieg. Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden. (Wernher Freiherr von Braun)

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Das Waffengesetz sagt in Anlage 2 Abschnitt 1 Verbotene Waffen:

    4.1
    Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren),

    Anstrahlen an sich ist somit nicht verboten. Nur markieren oder beleuchten, und beides ist nicht gegeben.

    Nana, das eine recht gefährliche und bereits in zig Gerichtsurteilen widerlegte Sichtweise - wie willst du denn anstrahlen, markieren und beleuchten auseinanderhalten? Sichtbare Laserstrahlen, sichtbare gebündelte Taschenlampenstrahlen (!!) sind alle tabu, da hilft auch keine Wortklauberei.

    MEC SCATT arbeitet mit Infrarotstrahlen. Die Nicht-Austauschbarkeit der Module ist im übrigen keine Schikane, sondern Absicht. Du wirst auch die Visierungen der einzelnen Gewehre im Training nicht beliebig austauschen...

    Und schließlich: die Röhm-Teile sehen zwar wie Beamhit-Ziele aus, sind aber laut Firma Eigenentwicklungen. Nur das große Analysesystem wurde, da selbst nicht vorhanden, von Beamhit ins Programm genommen. Ob die Röhm-Lösung genauer ist, wird der Test zeigen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Wenn es nur auf die "Sichtbarkeit" der Strahlen ankommt, wären dann Laser im IR-Bereich erlaubt? Weil sowas wird ja teilweise von Spezialeinhaiten benutzt, dass "die Bösen" den Punkt des Lasers nicht sehen, die Einheit mit IR-Brillen allerdings schon.

    Klar hat nicht wirklich was mit dem Thema zu tun, fänd ich aber ganz interessant ob IR-Strahlung auch als anleuchten/markieren des Ziels gilt.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt

    Nana, das eine recht gefährliche und bereits in zig Gerichtsurteilen widerlegte Sichtweise - wie willst du denn anstrahlen, markieren und beleuchten auseinanderhalten? Sichtbare Laserstrahlen, sichtbare gebündelte Taschenlampenstrahlen (!!) sind alle tabu, da hilft auch keine Wortklauberei.

    Habe nie was anders behauptet. Strahlen tut aber vieles, und vieles (das meiste) davon Unsichtbar.

    Es ging ja auch nicht um die Legalität irgendwelcher Softair-Bastler-Lösung, sondern um die, diverser Trainingsgeräte nennenswerter Hersteller.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Strahlen im nichtsichtbaren Bereich (auch Laser) sind erlaubt. Es ging bei der Passage im Waffengesetz (früher § 37e ) sowohl um die Drohwirkung, die so ein leuchtender Fleck auf dem Pulli eines Angezielten ausübt wie um eine Erhöhung der Treffsicherheit. Wobei letzteres ziemlich dämlich ist, denn ein guter Schütze trifft eben auch ohne Hilfen, und ein schlechter mit Anstrahlung nicht unbedingt...

    @Erklärbar.
    Aha. Da muß ich deinen Satz "Anstrahlen an sich ist somit nicht verboten. Nur markieren oder beleuchten, und beides ist nicht gegeben." ja völlig falsch interpretiert haben... (dazu fällt mir nicht einmal ein passender Smiley ein)

    Sprachlich würde ich mal behaupten, daß ein aktives, gerichtetes, vielleicht auch sichtbares Strahlen eher "an-strahlen" und ein passives, ungerichtetes Strahlen (etwa Radioaktivität) eher "abstrahlen" wäre.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hmmm.
    Das heisst doch theoretisch (ich habs nicht vor) das ich an meine Waffe einen IR-Laser Basteln darf und dann mit ner Nachtsicht-/IR-Brille schießen darf.

    Ich sehe da jetzt keinen praktischen Nutzen drin, aber es würde mich schomma Interessieren ob es legal wäre.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
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