Hallo,
nur um ganz sicher zu gehen: Stimmt es, dass
1) ein WAFFENSCHEIN nur auf Schusswaffen ausgestellt werden kann und
2) es infolgedessen für Messer* keinen Waffenschein gibt?
* wer kann, darf unterscheiden zwischen verbotenen Messern (Butterflys...), Kampfmessern und Messern als Werkzeugen.
Hintergrund der Frage ist vorallem §10 Abs. 4 WaffG, aber auch das WaffG im allgemeinen.