Waffenschein & Messer, WaffG

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 8.723 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. August 2005 um 11:02) ist von robur.

  • Das sind sowas wie Faustmesser, bestimmte Springmesser und Butterflies.

    Aber hast du mal auf das Datum des letzten Eintrags geschaut?

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von OG Blattschuß
    was sind denn messer die unter punkt 3 fallen?

    Gibt da zum Teil auch Ausnahmen, aber im Prinzip vor allem:

    -Springmesser
    -Fallmesser
    -Butterflymesser
    -Faustmesser
    -Als gebrauchsgegenstand getarnte Messer (Klinge im Stock und ähnliches)

    €: Ups, hatte die zweite Seite übersehen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (21. August 2005 um 01:19)

  • Zitat

    Original von OG Blattschuß
    nö? hätte ich das tun sollen? :p:

    Naja, der Thread litt ja bereits unter fortgeschrittener Verwesung, deswegen der Kommentar.
    Welche Messer verboten und welche erlaubt sind beschreibt das WaffG ziemlich eindeutig.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Zumindest Faustmesser darf ich als Jäger benutzen und auch besitzen.

    Die braucht man allerdings nicht. Also hab ich auch keines. ;)