Messer,Gesetz,Darf ich dieses Messer bei mir tragen, usw..........

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 9.560 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Februar 2005 um 22:38) ist von OnkelFelix.

  • Ergänzend kann man noch erwähnen, dass die sogenannten Semiautomatik-Messer laut BKA ebenfalls frei sind.

    Semi-Automatik-Messer sind Klappmesser deren Klinge zunächst ganz normal per Daumen über den Öffnungspin bewegt werden, dann aber durch einen Federmechanismus von selbst aufspringen und arretieren.

    Von Springmessern unterscheiden sie sich eben dadurch, dass man KEINEN Knopf o.ä. betätigen kann und die Klinge dann von selbst aufspringt, sondern dass der Springmechanismus sozusagen erst durch das manuelle Öffnen der Klinge "aktiviert" werden muss.

    Der große Vorteil gegenüber normalen Springmessern ist, dass die Semis keine Beschränkungen der Klingenlänge haben, weil sie rechtlich als Klappmesser eingestuft werden.

    Diese Semi-Automatic-Folder sind eine ganz feine Sache, ich habe seit gestern ein SOG Flash II... macht wirklich Spaß damit rumzuspielen.

    Im Übrigen können wir froh sein, dass unser Messerrecht noch sehr liberal ist, im europäischen Ausland geht es teilweise viel strenger zu.

    Lucky

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)