ZitatOriginal von ich_bins
das ist bei ner armbrust auch so ... aber die hintergrundgefährung ist um ganze potenzen höher und wo darf man nach dem neuen recht schon noch legal armbrustschiessen .... im umkreis von 50 km um meinen wohnort jedenfalls nicht.
Auf jedem befriedeten Grundstück mit Einverständnis des Eigentümmers. Steinbrüche bieten viel Raum sind oft so angelgt das von 3 Seiten niemand ran kommt und somit sich immer von hinten nähern muss und somit nicht im Gefahrenbereich rumläuft. Meist sind die Wände auch hoch genug das man sehr sicher sein kann das Bolzen das Gelände nicht verläßt. klar, Provozieren kann man alles.