ZitatOriginal von rec
Auch wenn das mit den 0,5J stimmt, Fire... das mit den Befestigungen nicht! Ein MP5-Handguard mit Lampenhalterung zB ist illegal!
Skirmen verboten!?!??!?!?!
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MuMu4all -
30. November 2004 um 18:37 -
Geschlossen
Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 10.502 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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fiRe:
Ich weiss ja nicht, was ihr in Eurem Kindergartenforum zusammenphantasiert, aber mit dem WaffG hat das alles nichts zu tun.
Zuerst mal die Spielzeugsache:
Ja, eine Softair unter 0,5 Joule ist nichts andeeres, als ein SIKU-Auto. Es ist ein Spielzeug, das WaffG gilt dafuer nicht mehr, an darf es frei erwerben, besitzen, damit spielen, etc...Aber ebensowenig, wie man einem Passanten ein Spielzeugauto an den kopf werfen darf, darf man ihn mit einer Spielzeugsoftair beharken. Doch das hat eben NICHTS mit dem WaffG zu tun, sondern mit anderen Gesetzen.Und nun zur Combatschiesslegende, die hier ja immer wieder auftaucht und durch ihre dauernde Wiederholung auch nicht wahrer wird.
Also schauen wir doch mal ins Gesetz (und die Verordnung) und wir finden folgendes:
Bisher konnte ich die Sache mit dem "kampfmaessigen" Schiessen im § 15 und § 27 finden.Dort heisst es:
[ZITAT]§ 15
Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
...
(6) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig. [/ZITAT]§15 bezieht sich also schon mal AUSSCHLIESSLICH auf Sportschuetzen und deren Verbaende und das SPORTLICHE Schiessen. Das betrifft UNS erst mal nicht.
Kommen wir zu §27
[ZITAT]
§ 27Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
...
(7) Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie von sonstigen Gefahren oder erheblichen Nachteilen für die Benutzer einer Schießstätte, die Bewohner des Grundstücks, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit ...[/ZITAT]
Demnach ist kampfmaessiges Schiessen auch nur auf Sportstaetten unzulaessig.
Unser Keller oder unser Speicher ist aber normalerweise KEINE Schiesstaette.
Ergo betrifft uns auch §27 NICHT.Nur gehen wir zur AWaffVO, vielleicht findet sich da noch was:
Ja, und zwar §7, § 9 und §22.
§7 bezieht sich aber wieder explizit auf das sportliche Schiessen und §9 auf Schiesstaetten. §22 regelt die AUSBILDUNG.
(Ich spar mir die Zitate, man kanns ja hier nachlesen)Wieder sind WIR mit unseren freien Waffen und unseren Wohnungen NICHT betroffen.
Ergo koennen wir mit unsern Das 'F' -Waffen und Softairs legal auf alles schiessen, was sich an Einrichtungsgegenstaenden, Bildern und Spielwaren in unseren Wohnungen befindet. Wir koennen uns dabei bewegen, uns hinlegen, auf einem Bein huepfen. Ob es Sinn macht und wie es mit der moralischen Seite aussieht, muss jeder selber entscheiden, illegal ists jedenfalls nicht.Und nochmal zu den Taclights.
Ein VERBOTENER GEGENSTAND (Schau doch verdammtnochmal ins Gesetz https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl2) ist und bleibt ein verbotener Gegenstand, auch wenn man ihn an eine Barbiepuppe klebt.
Das ist so, als wenn Du einen Schlagring (Auch verb. Gegenst.) an eine Hemanfigur haegst. Er ist verboten. Aus seiner Eigenschaft als verboteter Gegenstand heraus
Deswegen und nur deswegen sind Taclights an softair auch unter 0,5 Joule VERBOTENE GEGENSTAENDE.Ist das wirklich sooo schwer zu verstehen?
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Klare Worte, die eigentlich diese Diskussion endlich beenden sollten. Danke!
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Muss ich das jetzt wirklich ausführen ?
Taclights sind KEINE verbotenen Gegenstände. Warum sonst werden die frei in Deutschland verkauft ? BTW, Bei BB.de gab es gerade im Logo-Wettbewerb einen zu gewinnen...
http://6millimeter.de/forum/viewtopic.php?t=4043
http://www.6millimeter.de/forum/viewtopi…ighlight=urteil
http://6millimeter.de/forum/viewtopic.php?t=3567
http://6millimeter.de/forum/viewtopic.php?t=2863 (der Post von DocS)
http://6millimeter.de/forum/viewtopic.php?t=2956
http://6millimeter.de/forum/viewtopic.php?t=2593
http://6millimeter.de/forum/viewtopic.php?t=2606
http://www.blowback.de/forum/viewtopi…hlight=taclight
http://www.blowback.de/forum/viewtopi…hlight=taclight
("Die Montage der Lampe an eine Waffe ist illegal. ")BTW: Ein Laserpointer ist auch kein verbotener Gegenstand - an einer Waffe jeglicher Art schon.
DA werden ALLE Fragen geklärt....
Und bitte lesen und nicht unkonstruktiv über "Kiddie-Foren" lästern....
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Promillo hat zu 100% recht.
Was natürlich nichts daran ändert, dass das Rumfuchteln mit realistisch aussehenden Softairs im Wald oder auf sonstigem frei zugänglichen Gelände sich von selbst verbieten sollte. Nicht umsonst sind die gleichen Modelle in anderen Ländern an der Mündung verpflichtend rot markiert.
Und die Gewerkschaft der Polizei fordert jetzt schon das Verbot des Führens dieser Spielzeuge.
Marcus
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Zitat
Ich weiss ja nicht, was ihr in Eurem Kindergartenforum zusammenphantasiert
Sonst gehts noch, ja?!
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Nein hat er nicht.
Im Punkt mit den taclights schonmal nicht, erst deren Montage ist verboten.
Und im zweiten Punkt auch nicht, >0,5 J gilt als (freie) Waffe und damit gilt der Combat-Schiessen-Paragraph. Bitte lest doch meine LinksHöchstens mit <0,5 J wäre erlaubt, aber wie bereits erwähnt mögl. Ordnungswiedrigkeit.
Ich seh gerade
ZitatErgo koennen wir mit unsern Das 'F' -Waffen und Softairs legal auf alles schiessen, was sich an Einrichtungsgegenstaenden, Bildern und Spielwaren in unseren Wohnungen befindet. Wir koennen uns dabei bewegen, uns hinlegen, auf einem Bein huepfen. Ob es Sinn macht und wie es mit der moralischen Seite aussieht, muss jeder selber entscheiden, illegal ists jedenfalls nicht..
Aber du weisst schon, was Combat-Schiessen bedeutet ?
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Zitat
Original von rec
Auch wenn das mit den 0,5J stimmt, Fire... das mit den Befestigungen nicht! Ein MP5-Handguard mit Lampenhalterung zB ist illegal!bei dir gehts auch noch?
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War ungeschickt von Promillo formuliert ! Taclights mit Montage sind verbotene Gegenstände. Egal ob montiert oder nicht ! Ansonsten gebe ich ihm aber uneingeschränkt Recht
Und das mit dem Combatschießen stimmt auch! Illegal ist es nur auf Schießstätten. Und da ist es egal was andere in irgendwelchen Foren dazu schreiben. Das Waffengesetz ist da eindeutig ! Aber kann eben nicht von jedem richtig gelesen werden.
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Zitat
Original von hpchen
[quote]Original von rec
Auch wenn das mit den 0,5J stimmt, Fire... das mit den Befestigungen nicht! Ein MP5-Handguard mit Lampenhalterung zB ist illegal!warum kauft ihr euch nicht alle ne stirnleuchte? erhellt ungemein geist und seele?!
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Zitat
Original von Mr. Lomax
War ungeschickt von Promillo formuliert ! Taclights mit Montage sind verbotene Gegenstände. Egal ob montiert oder nicht ! Ansonsten gebe ich ihm aber uneingeschränkt RechtAh ok.
Ich stelle mir bei dem Begriff Taclight typischerweise ne sehr gute "taschenlampe" mit Kabelschalter aber OHNE Montage vor. Die kommt nämlich extra und dann isses verboten. Die Benutzung eines taclights als Taschenlampe ist voll legal (solange keine Montage dran ist ) -
Zitat
bei dir gehts auch noch?
Zitatwarum kauft ihr euch nicht alle ne stirnleuchte? erhellt ungemein geist und seele?!
Hm... einmal Gratis-Ban für grundlose Beleidigung...?
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Zitat
Original von promillo
[ZITAT]§ 15
Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
...
(6) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig. [/ZITAT]§15 bezieht sich also schon mal AUSSCHLIESSLICH auf Sportschuetzen und deren Verbaende und das SPORTLICHE Schiessen. Das betrifft UNS erst mal nicht.
Und ich versteh das ganz anders. Ein sportliches Schiessen ist für mich ein erlaubtes Schiessen, also auch mit scharfen Waffen.
Ein kampfmässiges Schiessen ist, wie sehr schön erklärt, das Schiessen auf menschenähnliche Ziele und damit Menschen selbst.
Das wiederum ist dann illegal.
sportliches Schiessen - legal
kampfmässiges Schiessen - illegalkorrigiert mich, wenn ich falsch liege....
EDIT: Nochwas, scheinbar ist das mit dem combat-schiessen icht so klar definiert. Es gibt dann nämlich scheinbar noch eine Unterteilung in "Tötungssimulation", was auch zum Verbot von diesen laserdrome-Games geführt hat... und DAS ist ja im Gegensatz zu skirmen noch harmlos^^
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fiRe: sagmal, kanst du lesen?
Promillo hat vollkommen richtig geschrieben das Taclights, die an Airsoft montiert sind illegale gegenstände /einen Verbot gegen das Waffg. darstellen und du kommst an und erklärst uns das Taclights keine illegalen Gegenstände sind. Prima!
Edit./ ah ich sehe ihr habt ihn schon zurechtgewiesenSagen wir das ganze mal so:
Ich kenne einige Leute, die proffessionell im Ausland skirmen und auch dort ihre Waffen lagern. Dort werden auch Sachen ausprobiert an die hier in Deutschland so keiner herankommen würde. Leider ist das oftmals nicht der Normalfall. Viele Leute kaufen sich illegale AEG`s (noch vor 2 Wochen habe ich eine FA ICS-Mp5 bei E-Gun gesehen) und wundern sich dann, wenn man über sie lästert/herzieht/spottet.Wer erinnert sich nicht imemrnoch an das gute alte FoN-Board, wo viele meinten, das sie völlig im Recht stehen würden, wenn ihre AEGs auch hier in Deutschland FA schießen würden, weil "die Deutschen Gesetzte eh alle scheiße sind"...
Und wenn solche Leute auf einmal auf die Idee kommen, sich mit ihren Knarren hier in DE zu treffen und dann von der Polizei angehalten werden, ist es nur eine Frage der Zeit bis die nächste Schlagzeile in irgendeiner Zeitung lautet "Hobbysoldaten schießen mit Waffenrepliken auf Passanten" oder etwas Ähnliches, dann schädigt es den Ruf von Airsoft überall, egal ob das, was im Artikel geschrieben ist wahr oder falsch ist.Letztens ist in einem Nachbarort (laut Angaben eines gut informierten Freundes) das SEK an einer Gesamtschule gewesen, nur weil irgendwelche Kiddies ihre Airsofts nicht zuhause lassen konnten.
Wenn diese Kiddies dann auch noch Sturmmasken und Tarnsachen getragen hätten, dann hätte es fatale Folgen haben können.
Wer legal im Ausland skirmt hat von mir seine volle zustimmung, wer aber meint hier in DE mal "ein Match mit Kollegen" starten zu müssen (siehe diverse Kiddie-team Homepages) dann tut es leid.
Grüße
DonChullio -
Hallo Fire,
nein, nur das schiessen in Schiessportvereinen auf Papp Menschen ist verboten.... was du Privat machst ist egal.Gruß, David
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Zitat
Original von DonChullio
fiRe: sagmal, kanst du lesen?
Promillo hat vollkommen richtig geschrieben das Taclights, die an Airsoft montiert sind illegale gegenstände /einen Verbot gegen das Waffg. darstellen und du kommst an und erklärst uns das Taclights keine illegalen Gegenstände sind. Prima!
Edit./ ah ich sehe ihr habt ihn schon zurechtgewiesenEr hat geschrieben:
ZitatDas Lampenverbot hat andere Gruende, ein verbotener Gegenstand wird nun mal nicht deswegen legal, weil man ihn an ein Spielzeug montiert.
D.h. für mich dass einTaclight ein verbotener Gegenstand wie Schlagring etc. sei.
Da ich davon ausgehe, dass sich an einem taclight KEINE Montage befindet wäre das falsch. Ein Taclight mit Montage ist natürlich illegal, das Montieren an einer Waffe sowieso.
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Zitat
Original von Fire
Ein sportliches Schiessen ist für mich ein erlaubtes Schiessen, also auch mit scharfen Waffen.
Ein kampfmässiges Schiessen ist, wie sehr schön erklärt, das Schiessen auf menschenähnliche Ziele und damit Menschen selbst.Nö.
Ich schieße aus Spaß. Ich trainiere nicht, ich mache keine Wettkämpfe. Also ist es nicht "sportlich".
Meine Pappscheiben (mit Ringen oder "Bösen Buben", egal) schießen nicht zurück und rennen auch nicht davon. Ebenso liege ich nicht in der Deckung. Also auch nicht kampfmässig.
Wie paßt das in Deine Definition ? -
Anscheinend ist der Begriff Taclight nichtz ganz eindeutig.
Im Gesetz steht folgendes unter verbotenen Gegenstaenden:
"1.2.4für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
"Wenn dies fuer Dein Taclight zutrifft, ist es verboten. Ansonsten ists nur eine Taschenlampe mit coolem Namen.
Und zum "Combatshooting". Lies doch bitte endlich mal die zitierten §§, dann wirst auch Du einsehen muessen, dass es privat und ausserhalb sportlicher Schiesstaetten eben NICHT verboten ist.
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Zitat
Original von rec
[Hm... einmal Gratis-Ban für grundlose Beleidigung...?wenns spass machen sollte, warum nicht.
hab leider ab und an mit dem thema legalillegalscheissegal zu tun und finds für die überwiegende mehrheit hier, die sich an gesetze und verordnungen halten will, nicht gerade förderlich und dienlich, besonders nicht auf eine eh (mal wieder) bevorstehende
verschärfung der waffenrechts (egal welche partei/en mal wieder regieren) werden. -
..und was haben ich oder BB.de damit zu tun...?!
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