Skirmen verboten!?!??!?!?!

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 10.442 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Dezember 2004 um 14:38) ist von Ulrich Eichstädt.

  • ... eine Schiessstätte muß bestimmte Kriterien erfüllen, bei der Behörde angemeldet, genehmigt, als solche abgenommen und regelmäßig überprüft werden, eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus ist definitiv etwas anderes.

    Also wenn ihr keine Genehmigung für eine Schiesstätte beantragt habt (z.B. weil ihr GK oder laufender Keiler o.ä. schiessen wollt) ist es wenn ihr mit "Spielzeug" < 0,5 J spielt eine Splplatz oder ein Spielzimmer.

    Macht die Sache einfach nicht komplizierter als sie es ist ... *lol* ;) :laugh:

  • @Barb
    Klar kenn ich die Mags zum oben draufstecken noch, lies mal mein Posting, da hab och da genau beschrieben. Überfliegst Du meine Antworten nur?
    Hey stimmt Dein Geburtsdatum im Profil eigentlich? Skirmst Du in dem Alter noch? Wie ich schon öfters gesagt habe, störts mich nicht, wenn z.B. das eine Team eine Polizeispezialeinheit nachstellt und das andere Terroristen, aber wenn dann jemand auf Vietnam-Krieger macht, dann hat er nen Schaden, das ist dann nämlich nichtmehr Räuber und Gendarm, sondern Ami und Vietnamese und das ist merh als verwerflich.

    Gruß
    Wesker

  • Zitat

    Original von Fire
    Was ist eine "Schiessstätte" ? Ich bin nämlich da auch der Ansicht, dass ALLES, wo ich schiesse zur Schiessstätte wird, sei es der Wald oder mein Zimmer. Neko sieht das ähnlich.

    Ich bin es jetzt langsam leid hier, ihr dreht euch hier argumentativ im Kreis und verbraucht zuviel Strom beim Posten. Ob Du und Neko der Ansicht seid oder in China der berühmte Reissack umfällt, das bleibt sich gleich. Auch was eine Schießstätte ist und was nicht, ist wie bereits gesagt in § 27 WaffG geregelt und auch durch zig weitere Entscheidungen definiert, egal wie ihr das jetzt auslegt oder gern herauslesen wollt. Die Straßenbahn wird auch nicht zur Kirche, nur weil der Fahrer mal ein Stoßgebet im Feierabendverkehr losläßt.

    Grundlage aller momentanen Entscheidungen ist das seit April 2003 geltende Waffengesetz und dazu die Allgemeine Waffenverordnung - entsprechende Verwaltungsvorschriften (die aber stets dem Gesetzes- und Verordnungstext untergeordnet sind) sind erst für Frühjahr 2005 angekündigt.

    Wir führen hier weder eine kostenlose Juristen-Ausbildung durch noch bieten wir konkrete Rechtshilfe an (wird sind keine Rechtsanwälte, die einzigen, die das dürfen. Das wird im Eifer des Gefechts oft vergessen),

    Es ist alles gesagt worden, wenn auch nicht von allen. Aber das warten wir jetzt auch nicht mehr ab. Also schließen wir das Thema hier.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...