Skirmen verboten!?!??!?!?!

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 10.447 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Dezember 2004 um 14:38) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hi Leute, ich wollte nun einmal genau wissen ob "skirmen" wirklich 100% verboten ist oder ob das niemand so genau weiss!?

    Kann mir jemand mit 100% Sicherheit Auskunft darüber geben?

    Mir fällt irgedwie keine plausible Erklärung ein warum es verboten ist, schließlich ist Paintball auch erlaubt.

    Also irgendwie verwirrt mich das deustche Rechtssystem falls es wirklich verboten ist.

    Oder was wären die Voraussetzungen damit es legal ist!?

    Gruss Alex

    Meins(Softair/Airsoft): AEG: ICS M4 A1 Carbine, ICS MP5SD6, TM UZI SMG; Gas: TM Hi Capa 5.1, TM Hardballer NBB, KJW MK1 Carbine; KWC Sigma GBB; CO2: KWC Sigma 40F; Feder: HFC USP, HFC Glock, HFC MP5A3, KWC Sig P226, KWC Colt Delta Elite, TM G3A3, TM Spas 12;

  • Es ist in Deutschland verboten, finde dich damit ab.
    Und wenn jetzt jemand mit Argumenten ala "unter0,5 J ist Spielzeug" kommt, bitte ignorieren, die Spaziergänger, die vorbeigehen können nicht sehen, ob ihr 0,5 J Knarren habt oder nicht, das kann erst das SEK, was dann anrollt. Soetwas will ich jedem ersparen.
    Und mit Paintball kann man das icht vergelcihen. Fertig.

    Achja, mir fällt auch keine "plausible Erklärung" ein, warum ich nicht schneller fahren darf als erlaubt :))

    Einmal editiert, zuletzt von Fire (30. November 2004 um 18:52)

  • Also dein Vergleich hinkt leider ein wenig, aber ok.
    Und warum ist es so anders als Paintball?
    Ich wollte es ja nicht gerade in einem öffentlichen Wald spielen, ich meinte eher ein Privatgelände auf dem z.B. "geladene Gäste" und ich sind und niemand anderes was zu suchen hat.

    Gruss Alex

    Meins(Softair/Airsoft): AEG: ICS M4 A1 Carbine, ICS MP5SD6, TM UZI SMG; Gas: TM Hi Capa 5.1, TM Hardballer NBB, KJW MK1 Carbine; KWC Sigma GBB; CO2: KWC Sigma 40F; Feder: HFC USP, HFC Glock, HFC MP5A3, KWC Sig P226, KWC Colt Delta Elite, TM G3A3, TM Spas 12;

  • Legal wäre es, wenn es auf einem umfriedetem Grundstück oder in einer Halle
    stattfände, sofern garantiert ist, daß kein Kügelchen das Grundstück verlassen kann,
    und der Besitzer des Grundstücks sein Einverständnis dazu gibt.
    Außerdem müssen alle beteiligten volljährig sein.

    In den 60ern hätte man vermutlich nur darüber gelächelt, wenn ein paar Kinder
    im Wald mit High-End-Erbsenpistolen Räuber und Gendarme gespielt hätten,
    aber heute ist das halt kein Späßchen mehr.

    Aber das wirklich üble daran wäre die Umweltverschmutzung durch die Kugeln,
    und das evtl. Aufscheuchen von Wildtieren.
    Heutzutage sieht man halt vieles "etwas anders".

  • Nein, es ist NICHT verboten, zum Seth nochmal.-
    Es ist unter folgenden Voraussetzungen nicht verboten.
    :evil:
    1.Die Waffe ist keine Waffe, sondern Spielzeug mit einer Muendungsenergie von weniger als 0,5 Joule. Dann ists nicht mehr im Bereich des WaffG erfasst, sondern max wegen Erregung oeffentlichen Aergernisses problematisch, wenn man damit wirklichen Unsinn anstellt. Solange das im Rahmen bleibt, oder in dem eigenen Garten, kann einem keiner was.

    2. Man ist 18 und skirmt im eigenen befriedeten Besitz, bzw mit Erlaubnis des Besitzers. Dann duerfen die Geschosse das Grundstueck nicht verlassen.

    Ich weiss echt nicht, wer dauernd dieses bloedsinnige Gerucht in die Welt hustet, dass skirmen verboten sei. Das ist es nun mal NICHT, solange das obige eingehalten wird. :evil: :evil: :evil:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Fire> Auf was stützt du deine Behauptung?

    Meines Wissens nach ist Skirmen, wie auch Paintball, wie auch anderer Schiesssport mit :F: Waffen auf befriedetem Besitztum erlaubt. Da die Geschosse aber das Grundstück nicht verlassen können dürfen wird es schwer, ein entsprechendes Gelände zu finden. In einer alten Lagerhalle zum Beispiel könnt ihr euch eigendlich, solange es der Eigentümer erlaubt, die Erbsen um die Ohren schiessen bis ihr grau werdet. Also Schiessen einfach irgendwo im Wald = Verboten, auf befriedetem Besitztum unter der oben genannten Bedingung = erlaubt.

    Wenn die Rechtslage doch etwas anderes aussagt belehrt mich!

    [Edit: Da war ma wieder einer schneller]

    Leuts! Versauft nicht euer ganzes Geld, kauft lieber Bier davon! :n12:
    -FWR Nr. 27447- http://www.party-san.de [GLOW=orangered]Hell is here! [/GLOW]

    Einmal editiert, zuletzt von Jubei (30. November 2004 um 19:01)

  • Zu Deiner Entwirrung Mumu: Deutschland ist für alle Weltkriege verantwortlich, die es je gegeben hat, da wird das Nachspielen von Krieg nunmal nicht gerne gesehen. Is daran irgendetwas nicht 100%tig plausibel, weil Du sagst daß unser Rechtssystem komisch wäre?

    Gruß
    Wesker

  • Zitat

    Deutschland ist für alle Weltkriege verantwortlich....


    Aha, und wer Schießsport betreibt, oder gar scrimmt plant den nächsten Weltkrieg? :confused2:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von Jubei
    Fire> Auf was stützt du deine Behauptung?

    Meines Wissens nach ist Skirmen, wie auch Paintball, wie auch anderer Schiesssport mit :F: Waffen auf befriedetem Besitztum erlaubt. Da die Geschosse aber das Grundstück nicht verlassen können dürfen wird es schwer, ein entsprechendes Gelände zu finden. In einer alten Lagerhalle zum Beispiel könnt ihr euch eigendlich, solange es der Eigentümer erlaubt, die Erbsen um die Ohren schiessen bis ihr grau werdet. Also Schiessen einfach irgendwo im Wald = Verboten, auf befriedetem Besitztum unter der oben genannten Bedingung = erlaubt.

    Wenn die Rechtslage doch etwas anderes aussagt belehrt mich!

    [Edit: Da war ma wieder einer schneller]

    Nein. F = (freie) Waffe. Da gibt es den Paragraphen, Combat Schiessen. Der gilt bei PB nicht, wegen der non-realistischen Form der Markierer und der buten Anzüge der Leuten.
    Und achja, Recht ahebn heisst nicht Recht bekommen (was schon einige Jugendliche erfahren durften, die AS gespielt haben und das SEK kam...)

    Und warum ich das hier schreibe ???
    DAmit VERDAMMT nochmal keine CS-Kiddies im Wald "Tötungssimulationen" betreiben. Selbst wenn es legal ist, wenn sowas in die Presse kommt, dann ist finito. Und die Zeitung ist insbesondere in dem Bereich nicht so das fachpersonal....
    Skirmen ja = im Ausland.
    Manmanman, wann kapiert das endlich wer....Deshalb, diese 0,5 J Regelung ohne Kennzeichnung ala rote Laufmündung ist totaler quatsch gewesen...wenn JETZT was passiert ist die Wahrscheinlichkeit nicht niedrig, dass AS ganz verboten wird.

    BTW, @Spielzeug: Auch wenn es "Spielzeug" heisst, so ist dies ein spezieller Fall, in dem das Spielzeug als Waffe zu betrachten ist, deshalb der Verbot von taclights an <0,5 J. Deshalb nin ich mir nicht sicher, ob der Combat-Schiessen paragraph da nicht auch greift... :))

  • promillo

    § 183a
    Erregung öffentlichen Ärgernisses
    Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

    Will gar nicht wissen, wie Du skirmst, wenn Du damit ein öffentliches Ärgernis i.S.d § 183a StGB darstellst.

    MuMu4all

    Wie meine Vorredner schon sagten, ist es auf befriedetem Besitztum und Volljährigkeit aller Beteiligten kein Problem, insofern die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

    Mit Softairs unter 0,5 J kann sogar überall gespielt werden und man muss nicht 18 Jahre alt sein. Jedoch kann es Ärger mit der Polizei geben, da ein Rumrennen im Wald mit Waffenrepliken idR gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Was es aber dann maximal seitens der Polizei gibt, ist ein Platzverweis. Verstöße gegen die öffentliche Ordnung sind nicht strafbar!

    Strafbar wirds aber wieder, wenn es zu Verletzungen durch Softairschüsse bei den Beteiligten kommt. Dann kann bei der fahrlässigen Körperverletzung angefangen alles bis zur schweren Körperverletzung (bspw. Verlust des Auges) in Betracht kommen.

    Also von daher immer geeignete Schutzkleidung tragen !

    Gruß
    Mr. Lomax

  • Fazit, Scrimmen da wo es keiner sieht und keinen stört und erlaubt ist.
    Denkt dabei daran, daß unser aller Hobby darunter leiden kann. :new16:

    Und auch mit wenn es erlaubt ist, mit "Spielzeug" im Wald rumzulaufen, besorgte Passanten und das SEK wurden ja schon genannt, aber möchte einer von euch einem erschrockenen Jäger mal in seine 12-76 schaun. :cc

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Fire> Bitte genaue Stellen im Waffengesetz oder wo das deiner Meinung nach sonst noch steht. Das "kampfmäßige" Schiessen ist meines Wissens nur bei scharfen Schusswaffen reglementiert, wenn es um Mannscheiben und solche Sachen geht.
    Ob solche Sachen wie Paintball und in dem Fall auch Softair-Spielchen "erlaubt" sind hängt erst mal davon ab, ob die Matches öffentlich sind oder nicht. Sind sie öffentlich, kann die Gemeinde das ganze untersagen, spielt man aber z.b. mit ein paar Freunden in der eigenen Lagerhalle kann man wenn es einem Spass macht mit taktischer Weste, Helm und vollkommen in Camo durch den Staub robben. Also wie gesagt, belege deine Behauptungen mit treffenden Stellen aus den betroffenen Gesetzen, und man wird dir glauben.
    (Und nur weil die Presse möglicherweise etwas aufputscht oder fälschlicherweise die Polizei benachrichtigt wird ist das auch noch lange kein Grund, hier Behauptungen aufzustellen...)

    Leuts! Versauft nicht euer ganzes Geld, kauft lieber Bier davon! :n12:
    -FWR Nr. 27447- http://www.party-san.de [GLOW=orangered]Hell is here! [/GLOW]

    Einmal editiert, zuletzt von Jubei (30. November 2004 um 19:48)

  • herrwildschwein

    Zitat

    Ne, aber kostenpflichtig, und zwar im schlimmsten Fall mit echt Schmackes!

    Nein, es kost auch nix. Oder wer soll da was von wem woraus verlangen ? Wenn die Polizei angerufen wird und vorbeischaut, so ist das idR umsonst.

  • Fire:

    Das Combatschiessverbot gilt nur fuer Sportschuetzen und fuer zugelassene Schiesstaende.
    Freizeitschuetzen mit :F:-Waffen sind in befriedetem Besitz (kein Schiesstend) NICHT betroffen.
    Die koennen schiessen, wie sie wollen, solang das Geschos nicht aus dem Grundst. rauskommt.

    Das Lampenverbot hat andere Gruende, ein verbotener Gegenstand wird nun mal nicht deswegen legal, weil man ihn an ein Spielzeug montiert.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Naja selbst wenn es legal ist,mit unter 0,5 Joule-Flitschen,dann vergesst nicht,das es je nach den Vorfällen,die sich häufen irgendwann verboten wird.

    Softairs,die früher unter das Kriegswaffenkontrollgesetz gefallen wären sind den Behörden ohnehinn ein Dorn im Auge,das ist nun mal so.


    Aber auf jeden Fall sind Tötungssimulationen und Übungen in diese Richtung verboten.IPSC und Paintballspieler kämpfen schließlich schon ewig gegen ein Verbot ihres Sportes ,das sich aus diesem Verbot
    ableiten könnte.
    Versucht wurde es ja schon oft genug ,diese Spiele gesetzlich zu verbieten.

  • Zitat

    Original von Jubei
    Fire> Bitte genaue Stellen im Waffengesetz oder wo das deiner Meinung nach sonst noch steht. Das "kampfmäßige" Schiessen ist meines Wissens nur bei scharfen Schusswaffen reglementiert, wenn es um Mannscheiben und solche Sachen geht.
    Ob solche Sachen wie Paintball und in dem Fall auch Softair-Spielchen "erlaubt" sind hängt erst mal davon ab, ob die Matches öffentlich sind oder nicht. Sind sie öffentlich, kann die Gemeinde das ganze untersagen, spielt man aber z.b. mit ein paar Freunden in der eigenen Lagerhalle kann man wenn es einem Spass macht mit taktischer Weste, Helm und vollkommen in Camo durch den Staub robben. Also wie gesagt, belege deine Behauptungen mit treffenden Stellen aus den betroffenen Gesetzen, und man wird dir glauben.
    (Und nur weil die Presse möglicherweise etwas aufputscht oder fälschlicherweise die Polizei benachrichtigt wird ist das auch noch lange kein Grund, hier Behauptungen aufzustellen...)

    und @ promillo

    Ich werde das jetzt ganz sicher nicht noch alles hier erklären.
    Das findet sich bei BB.de in hunderten von Threads, und es ist definitiv so. Eine Softair mit >0,5 J ist eine WAFFE und wird nach dem WAFENGESETZ gehandhabt. Fertig. Ob scharf oder wie auch immer, Waffe.
    Wenn ihr bei eurem "Skirm" im befriedeten Besitztum etc. auf Zielscheiben schiesst ok, aber auf Menschen ist und bleibt verboten.
    Und nein, unter 0,5 J ist zwar Spielzeug, jedoch nicht wie ein Siku-Auto. Ich glaube es heisst "Waffe zum spielen bestimmt" oder so, findet ihr auch bei BB.de mit der Sufu. Deshalb ist es auch verboten taclights an <0,5 J anzubauen, obwohl ich das an mein Siku-Auto (auch "Spielzeug") darf.
    Verdammt, das wurde hundertmal durchgekaut.

    EDIT: BTW, den gleichen Quatsch von wegen "Schiesstätten" hat gerade jemand bei BB.de oder 6mm auch erzählt.... totaler Quatsch :crazy2:

    Einmal editiert, zuletzt von Fire (30. November 2004 um 20:30)

  • Zitat

    Original von promillo

    Das Lampenverbot hat andere Gruende, ein verbotener Gegenstand wird nun mal nicht deswegen legal, weil man ihn an ein Spielzeug montiert.

    Wieder falsch. Ein Taclight an sich ist erlaubt. Vollkommen legal. Auch die Befestigung zu besitzen ist legal. Baust du die BEfestigung jedoch an die Waffe bzw. Airsoft ist es verboten. Klebeband und Maclights sind auch nicht verboten, an einer Waffe jeglicher Art jedoch schon. Taclights ahben nichts mit verbotenen Gegenständen zu tun.

  • Auch wenn das mit den 0,5J stimmt, Fire... das mit den Befestigungen nicht! Ein MP5-Handguard mit Lampenhalterung zB ist illegal!

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.