So...
wie ich ja neulich schon mal geschrieben habe, hab ich halt des öfteren mal beim BKA angefragt was den nun in der Frage der Laser/Lampen an Spielzeug so passiert.
Jetzt bekam ich dann eine Antwort das meine Frage bei der entsprechenden Stelle am BKA vorliegt und die nette Dame mit der ich kommuniziert habe schreibt das sie nochmals um schnelle Beantwortung seitens der zuständigen Abteilung gebeten hat.
Das ist doch nun schon mal was.
Ich hoffe also das wir nun bald definitiv und hoffentlich rechtlich gesichert wissen was nun Sache ist.
Ich halte euch auf dem Laufenden...
EDIT:
Und schon Antwort vom BKA bekommen:
Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,
ihre Frage, ob für das Zubehör von Softair-Waffen die Regelungen des
WaffG anzuwenden sind, ist zu bejahen.
Die von Ihnen vorgetragene Rechtsauffassung wird hier nicht geteilt.
Die Softair-Waffen sind zweifelsfrei Schusswaffen, da hier Geschosse
durch den Lauf getrieben werden (Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG,
Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 1.1).
Bei der Beurteilung von verbotenen Gegenständen i.S. Anlage 2
Abschnitt 1 Nr. 1.2.4 folgende ist zu beachten, dass die
Verbotsvorschrift von "für Schusswaffen bestimmte" Vorrichtungen
spricht.
Bei der Einstufung von solchen Vorrichtungen wird keine Einschränkung
gemacht, dass es sich um Schusswaffen handeln muss, die nicht vom
WaffG ausgenommen sind.
Daher handelt es sich bei den an solchen Waffen montierten
Vorrichtungen um einen Laser i.S. der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG,
Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 4.1. Da es sich hierbei um eine für
Schusswaffen bestimmte Vorrichtung handelt, fällt diese unter das
Verbot der Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 WaffG (Waffenliste), Abschnitt 1,
Nr. 1.2.4.
Bei der Beurteilung dieser Gegenstände kommt es nicht auf die
Einstufung der Schusswaffe an!
Jetzt haben wir es also als definitive Aussage vom BKA...
Lampen, Laser usw. sind und bleiben verboten!
Schöne Grüße
CP