Laser, Lampen usw. an Softairs... Antwort vom BKA eingetroffen

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 18.817 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Oktober 2004 um 18:17) ist von full.house.

  • Folgendes ist Fakt:

    Die an den Softairs angebrachten Pointer oder Lampen dürfen aufgrund der Tatsache, daß sie an scharfe Waffen passen, nicht benutzt oder erworben werden. Diese Art von Zielhilfen sind und bleiben nur den Behörden und dem Militär vorbehalten.

    FWR-Mitglied 29365

  • Was gibt es da bitte noch zu diskutieren??

    Solange sich an der Tatsache, daß Laser auf Schußwaffen / Laser, die für Schußwaffen bestimmt sind, besteht, sind diese illegal.

    Und zwar nicht nur die montierte Version, sondern der Besitz reicht aus!

    Bevor nun der nächste auf die Idee kommt, sich irgendwas mit nem freiverkäuflichen Laserpointer zu überlegen, oder eine Frage in der Richtung hier stellt, möge er diese am besten gleich dem BKA stellen.

    Solange es auf dem Gebiet keine Änderung / neue Aussagen des BKA gibt, erübrigen sich weitere diesbezüglichen Fragen!

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...