ZitatOriginal von Flammpanzer
halte ich für eine frechheit. dass täter zu opfern gemacht werden
Wo machte ich hier den Täter zum Opfer?
Zitatsicher waren sie unvorsichtig, aber der TÄTER/ABZOCKER (wenn er denn einer ist) ist schuld und nicht die, die von ihm betrogen wurden. ich glaube, du bringst ein wenig was durcheinander.
1. Wer trotz eigenem Verstands solch einen Deal macht
Junker für 70EUR, Angebot aus einer Spam-Mail, Vorkasse etc.
2. Wer trotz mehrfacher Warnung solch einen Deal macht
ist in meinen Augen kein unschuldiges Opfer übler Machenschaften sondern ist wissentlich und absichtlich dieses Risiko eingegangen!
Wir leben nicht in einer Vollkaskogesellschaft wo niemand für sein Handeln Verantwortung übernehmen muss.
Wer also zwielichtige Geschäfte abschliesst, wo der Betrugsverdacht offensichtlich ist und zig Warnungen in den Wind schiesst, ist selber Schuld!
Als Richter würde ich den Geschädigten eine grobe Fahrlässigkeit und sogar Begünstigung einer Straftat durch Verhalten vorwerfen*!
*Analog Fahrzeugbesitzer die ihr Auto nicht verschliessen oder Fenster offenlassen. Solche Fahrzeuge dürfen zum Beispiel von der Polizei abgeschleppt werden. Rechtsgrundlage ist die öffentlich-rechtliche GOA, Geschäftsführung ohne Auftrag.
Da der Fahrzeugbesitzer durch das z.Bsp. offene Fenster eine Straftat begünstigt kann die Polizei in seinem, angenommenen, Auftrag das Fahrzeug sicherstellen.
Die Kosten darf der Fahrzeugbesitzer tragen.
Beim Diebstahl kann die Teilkasko die Zahlung verweigern da grob Fahrlässig!
Und genau das sehe ich in diesem Fall! Eine grobe Fahrlässigkeit die die Schuld des Täters erheblich mindert!