Moin,
ich bin mir fast sicher, dass ich das Thema schon mal irgendwo gelesen habe. Konnte es jedoch nicht finden....
Deshalb:
Darf(!) ich mit einem kleinen Waffenschein eine Schreckschusswaffe deutlich sichtbar in der Öffentlichkeit führen???
Ich frage nicht, ob es Sinn macht oder vielleicht dazu führt, dass beim Betreten einer Fußgängerzone ein Großalarm mit anschließendem Polizeieinsatz und weinenden Müttern ausgelöst wird, sondern ob ich es darf!
Gruß
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