Kleiner Waffenschein

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 24.692 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Juli 2004 um 19:34) ist von Mr. Lomax.

  • Bei mir hat's nur 4 1/2 Wochen gedauert, und ich hab noch 1 1/2 Wochen gebraucht ihn zu holen... Ausnahmsweise gings mal schnell in LDK....

    Gruß
    Lars

    ---
    Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont.
    (Konrad Adenauer, dt. Bundeskanzler 1876-1967)
    ---

  • naja, bei mir lags wohl daran, dass sich die gemeinde ziemlich viel zeit gelassen hat. erst haben sie den antrag nicht gleich ans LRA geschickt, und dann noch zwei wochen gewartet, als sie ihn scho unterm tresen liegen hatten.
    aber jetzt hab ich ihn ja...... mein schatz! :ngrins:

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Ich war so Anfang November letzten Jahres bei der Stadt und hab gesagt, dass ich den KWS zu Sylvester haben muss, da ansonsten kein Interesse besteht. Der überaus freundliche Herr dort sagte, er will sehen was sich da machen lässt, meinte aber das es klappen sollte. Und siehe da, 4 Tage vor Sylvester war er dann da. Schließlich wollten die doch die 50 € verdienen :crazy2:

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax
    Ich war so Anfang November letzten Jahres bei der Stadt und hab gesagt, dass ich den KWS zu Sylvester haben muss, da ansonsten kein Interesse besteht. Der überaus freundliche Herr dort sagte, er will sehen was sich da machen lässt, meinte aber das es klappen sollte. Und siehe da, 4 Tage vor Sylvester war er dann da. Schließlich wollten die doch die 50 € verdienen :crazy2:

    Hallo erst mal - Ja... ich bin neu, ...
    aber dazu hab ich auch noch eine kleine ungeöffnete Tube Senf in der Tasche.

    Zitat aus dem "Merkblatt zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz"
    "....
    Bitte beachten Sie auch, dass es verboten ist,

    - Ihre erlaubnisfreie Waffe Personen unter 18 Jahren zu überlassen.

    - Ausserhalb von Schießstätten und außerhalb der Wohnung, der
    Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums zu schießen. Dieses Verbot
    gilt im Übrigen auch am Silvesterfeiertag!

    Nur in Fällen der Notwehr oder des Notstandes (§§ 32 ff. StGB) darf von der
    Waffe Gebrauch gemacht werden.

    ..."

    Soviel zum Thema Silvesterknallerei - in diesem Sinne: Viel Spass (:)

  • Zitat

    Original von Böser Bob
    Dieses Verbot
    gilt im Übrigen auch am Silvesterfeiertag!

    Soviel zum Thema Silvesterknallerei - in diesem Sinne: Viel Spass (:)

    Das war schon immer so, schon vor dem KWS. Die Sylvesterschießerei mit SSW wird aber meistens geduldet, das heißt nicht strafrechtlich verfolgt.

    Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen.

    Hätte PacMan das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und Elektronische Musik hören!

    Kristian Wilson 1989 (Nintendo Inc.)

  • hm :)) lies dich mal um hier, dann wirst du merken, dass diese sylvester geschichte oft/meist von den behörden tolleriert wird. so ähnlich wie das fahradfahren auf gehsteigen. hat was mit "brauchtum" zu tun... auch wenn ich persönlich nicht der meinung bin, dass eine P99 was mit sylvester zu tun hat, aber es geht ja um das "bumm" :ngrins:

    EDIT: Jimmy war schneller.... :bash::crazy3:

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

    Einmal editiert, zuletzt von SchakalX (12. Juli 2004 um 18:52)

  • Böser Bob

    Hab ich geschrieben, dass ich auf der Straße schieße ? Oder dass mein befriedetes Besitztum nicht groß genug wäre für pyrotechnische Munition ? Oder ich überhaupt an Sylvester mit einer SSW schieße ? Was Du da so in mein Posting hineininterpretierst ist ja allerhand ! :evil:

  • Mr. Lomax

    was soll man denn denken, wenn Du schreibst, daß Du den KWS bis Silvester brauchst?
    Und innerhalb Deines riesigen Besitztums darfst Du die Waffe auch ohne KWS führen.
    Was also regst Du Dich auf.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax
    Böser Bob

    Hab ich geschrieben, dass ich auf der Straße schieße ? Oder dass mein befriedetes Besitztum nicht groß genug wäre für pyrotechnische Munition ? Oder ich überhaupt an Sylvester mit einer SSW schieße ? Was Du da so in mein Posting hineininterpretierst ist ja allerhand ! :evil:

    Hehe ...

    So eine nette Begrüssung, da fühlt man sich ja gleich ganz wie zuhause ;)
    Tja - tut mir leid, bei 1+1 muss ich immer automatisch an 2 denken - weiss auch nicht woher das kommt *lol* ... aber um da erst gar keine Zweifel aufkommen zu lassen : ICH tu's trotzdem (die SSW ggf. zur SigPi machen an Sylvester - falls jemand worauf ich mich jetzt beziehe) - nur sollte man doch wissen, wie das Glatteis beschaffen ist, auf dem man tanzt *gr*

  • @ Mr. Lomax

    Zitat

    War auch mehr ironisch von mir gemeint als böse !

    @ Böser Bob

    Zitat

    So eine nette Begrüssung, da fühlt man sich ja gleich ganz wie zuhause ;)

    Der Ton macht die Musik....und der scheint im Moment recht schräg zu sein :new16:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Hallo. Ich bins nochmal. Was darf ich jetzt eigentlich alles mit meiner PAK machen?
    Auto (Handschuhfach??, Doorboard Fahrerseite??)

    Danke für eure Antworten.

    " De Dosis mocht`s, va`stehst`s Wonnst da a Überdosis Leb`n gibst,
    va`reckst. Und wonn`st da z`wenig gibst, va`reckst a. Du muaßt genau
    des Mittelmaß da`wischn und dann muaßt as genießen, genau wia des Leb`n " Hans Söllner

  • Mit KWS kannst Du sie Dir jetzt durchgeladen und entsichert in die Unterhose stecken. Gibt jetzt keine Beschränkungen beim Führen für Dich, insofern der KWS diesbezüglich keine Auflagen hat. Kannst Sie Dir also getrost auch ins Auto packen. Ich würd halt nur drauf achten, dass sie nicht zu sehen ist. Könnte bei einer Verkehrskontrolle zu nervösen Beamten führen. Und im Fall des Falles würde ich die Beamten auch darauf hinweisen, dass da eine SSW im Auto ist.

  • nur auf öffentliche veranstaltungen wie volksfeste, sportveranstaltungen, messen etc. darfst die waffe nicht minehmen ansonsten wie gesagt überall....

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Okay, laut Gesetz (sinngemäß:) muss man die Freien Waffen, insbesondere SSW "nur" ordentlich verwahren. Anfragen des Amtes "wie und wo verwahren Sie Ihre Waffen?" sind also nichtig und nicht ausfüll-pflichtig.

    Aber habt Ihr Euch mal ernsthaft über SICHERE Verwahrung Gedanken gemacht?

    Vor anderen geschützt sind die Dinger ja eigentlich schon durch die Wohnungstür.
    Macht es einen Unterschied, ob ich dei SSW nun unter dem Kopfkissen aufbewahre oder im (einfachen) Stahlschrank im Keller?

    Eigentlich nicht - oder?

    Und wie verwahre ich die Dinger wirklich sicher, wenn die eigenen Kinder in der Blüte ihrer Pubertät sehr großes Interesse an Vaters Waffen haben könnten?
    Reicht da die abschließbare Schublade im Schreibtisch oder muss es auch da ein Klasse "B"-Schrank sein?

    Was passiert also, wenn Sohnemann den Schreibtisch aufbricht, sich die SSW greift und damit wild fuchteldn durch die Innenstadt geht und von der Polizei gefasst wird?

    Verliert man damit seinen Kl.WS?

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Was passiert also, wenn Sohnemann den Schreibtisch aufbricht, sich die SSW greift und damit wild fuchteldn durch die Innenstadt geht und von der Polizei gefasst wird?

    Verliert man damit seinen Kl.WS?

    tja, wenn nix passiert reicht die Aufbewahrung unterm Kopfkissen.
    In Deinem geschilderten Szenario wird sich garantiert die Presse so darauf stürzen, daß Du der verrückte Waffennarr bist, der die Pistolen und Revolver Deinen Kindern zugänglich gemacht hast.
    Erst weiter unten wird vielleicht stehen, daß es sich um Signalwaffen handelt.
    Gesetzlich ist das ja so formuliert, daß Du so oder so Schuld bist wenn etwas passiert.
    Kommen Unbefugte ran, so hast Du nicht sicher genug verwahrt.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    durchgeladen und entsichert in die Unterhose stecken


    das überleg ich mir besser nochmal.
    :confused: Autsch!!:confused:
    Aber ansonsten seht ihr keine Probleme im Auto, das beruhigt mich.
    danke für eure antworten!!

    " De Dosis mocht`s, va`stehst`s Wonnst da a Überdosis Leb`n gibst,
    va`reckst. Und wonn`st da z`wenig gibst, va`reckst a. Du muaßt genau
    des Mittelmaß da`wischn und dann muaßt as genießen, genau wia des Leb`n " Hans Söllner

  • @ PASCAL_THE_B:
    Aber im Auto (Türfach, Handschuhfach, etc.) darfst Du die SSW an sich auch nur mit Kleinem Waffenschein aufbewahren - denn das würde als "Führen" betrachtet werden.

    Fördermitglied des VDB.

  • Er hat doch jetzt nen KWS. Daher alles kein Problem !
    Vielleicht ist noch anzumerken, dass der KWS dann auch mit im Auto sein sollte und auch der Perso dabei geführt werden muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (26. Juli 2004 um 19:35)