Bei mir hat's nur 4 1/2 Wochen gedauert, und ich hab noch 1 1/2 Wochen gebraucht ihn zu holen... Ausnahmsweise gings mal schnell in LDK....
Gruß
Lars
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Bei mir hat's nur 4 1/2 Wochen gedauert, und ich hab noch 1 1/2 Wochen gebraucht ihn zu holen... Ausnahmsweise gings mal schnell in LDK....
Gruß
Lars
naja, bei mir lags wohl daran, dass sich die gemeinde ziemlich viel zeit gelassen hat. erst haben sie den antrag nicht gleich ans LRA geschickt, und dann noch zwei wochen gewartet, als sie ihn scho unterm tresen liegen hatten.
aber jetzt hab ich ihn ja...... mein schatz!
Ich war so Anfang November letzten Jahres bei der Stadt und hab gesagt, dass ich den KWS zu Sylvester haben muss, da ansonsten kein Interesse besteht. Der überaus freundliche Herr dort sagte, er will sehen was sich da machen lässt, meinte aber das es klappen sollte. Und siehe da, 4 Tage vor Sylvester war er dann da. Schließlich wollten die doch die 50 € verdienen
hey da hab ich wohl den rekord... genau 12 arbeitstage
ZitatOriginal von Mr. Lomax
Ich war so Anfang November letzten Jahres bei der Stadt und hab gesagt, dass ich den KWS zu Sylvester haben muss, da ansonsten kein Interesse besteht. Der überaus freundliche Herr dort sagte, er will sehen was sich da machen lässt, meinte aber das es klappen sollte. Und siehe da, 4 Tage vor Sylvester war er dann da. Schließlich wollten die doch die 50 € verdienen
Hallo erst mal - Ja... ich bin neu, ...
aber dazu hab ich auch noch eine kleine ungeöffnete Tube Senf in der Tasche.
Zitat aus dem "Merkblatt zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz"
"....
Bitte beachten Sie auch, dass es verboten ist,
- Ihre erlaubnisfreie Waffe Personen unter 18 Jahren zu überlassen.
- Ausserhalb von Schießstätten und außerhalb der Wohnung, der
Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums zu schießen. Dieses Verbot
gilt im Übrigen auch am Silvesterfeiertag!
Nur in Fällen der Notwehr oder des Notstandes (§§ 32 ff. StGB) darf von der
Waffe Gebrauch gemacht werden.
..."
Soviel zum Thema Silvesterknallerei - in diesem Sinne: Viel Spass
ZitatOriginal von Böser Bob
Dieses Verbot
gilt im Übrigen auch am Silvesterfeiertag!
Soviel zum Thema Silvesterknallerei - in diesem Sinne: Viel Spass
Das war schon immer so, schon vor dem KWS. Die Sylvesterschießerei mit SSW wird aber meistens geduldet, das heißt nicht strafrechtlich verfolgt.
hm lies dich mal um hier, dann wirst du merken, dass diese sylvester geschichte oft/meist von den behörden tolleriert wird. so ähnlich wie das fahradfahren auf gehsteigen. hat was mit "brauchtum" zu tun... auch wenn ich persönlich nicht der meinung bin, dass eine P99 was mit sylvester zu tun hat, aber es geht ja um das "bumm"
EDIT: Jimmy war schneller....
Hab ich geschrieben, dass ich auf der Straße schieße ? Oder dass mein befriedetes Besitztum nicht groß genug wäre für pyrotechnische Munition ? Oder ich überhaupt an Sylvester mit einer SSW schieße ? Was Du da so in mein Posting hineininterpretierst ist ja allerhand !
was soll man denn denken, wenn Du schreibst, daß Du den KWS bis Silvester brauchst?
Und innerhalb Deines riesigen Besitztums darfst Du die Waffe auch ohne KWS führen.
Was also regst Du Dich auf.
Eddi
ZitatOriginal von Mr. Lomax
Böser BobHab ich geschrieben, dass ich auf der Straße schieße ? Oder dass mein befriedetes Besitztum nicht groß genug wäre für pyrotechnische Munition ? Oder ich überhaupt an Sylvester mit einer SSW schieße ? Was Du da so in mein Posting hineininterpretierst ist ja allerhand !
Hehe ...
So eine nette Begrüssung, da fühlt man sich ja gleich ganz wie zuhause
Tja - tut mir leid, bei 1+1 muss ich immer automatisch an 2 denken - weiss auch nicht woher das kommt ... aber um da erst gar keine Zweifel aufkommen zu lassen : ICH tu's trotzdem (die SSW ggf. zur SigPi machen an Sylvester - falls jemand worauf ich mich jetzt beziehe) - nur sollte man doch wissen, wie das Glatteis beschaffen ist, auf dem man tanzt
War auch mehr ironisch von mir gemeint als böse !
@ Mr. Lomax
ZitatWar auch mehr ironisch von mir gemeint als böse !
@ Böser Bob
ZitatSo eine nette Begrüssung, da fühlt man sich ja gleich ganz wie zuhause
Der Ton macht die Musik....und der scheint im Moment recht schräg zu sein
Hallo. Ich bins nochmal. Was darf ich jetzt eigentlich alles mit meiner PAK machen?
Auto (Handschuhfach??, Doorboard Fahrerseite??)
Danke für eure Antworten.
Mit KWS kannst Du sie Dir jetzt durchgeladen und entsichert in die Unterhose stecken. Gibt jetzt keine Beschränkungen beim Führen für Dich, insofern der KWS diesbezüglich keine Auflagen hat. Kannst Sie Dir also getrost auch ins Auto packen. Ich würd halt nur drauf achten, dass sie nicht zu sehen ist. Könnte bei einer Verkehrskontrolle zu nervösen Beamten führen. Und im Fall des Falles würde ich die Beamten auch darauf hinweisen, dass da eine SSW im Auto ist.
nur auf öffentliche veranstaltungen wie volksfeste, sportveranstaltungen, messen etc. darfst die waffe nicht minehmen ansonsten wie gesagt überall....
Okay, laut Gesetz (sinngemäß:) muss man die Freien Waffen, insbesondere SSW "nur" ordentlich verwahren. Anfragen des Amtes "wie und wo verwahren Sie Ihre Waffen?" sind also nichtig und nicht ausfüll-pflichtig.
Aber habt Ihr Euch mal ernsthaft über SICHERE Verwahrung Gedanken gemacht?
Vor anderen geschützt sind die Dinger ja eigentlich schon durch die Wohnungstür.
Macht es einen Unterschied, ob ich dei SSW nun unter dem Kopfkissen aufbewahre oder im (einfachen) Stahlschrank im Keller?
Eigentlich nicht - oder?
Und wie verwahre ich die Dinger wirklich sicher, wenn die eigenen Kinder in der Blüte ihrer Pubertät sehr großes Interesse an Vaters Waffen haben könnten?
Reicht da die abschließbare Schublade im Schreibtisch oder muss es auch da ein Klasse "B"-Schrank sein?
Was passiert also, wenn Sohnemann den Schreibtisch aufbricht, sich die SSW greift und damit wild fuchteldn durch die Innenstadt geht und von der Polizei gefasst wird?
Verliert man damit seinen Kl.WS?
ZitatOriginal von 5-atü
Was passiert also, wenn Sohnemann den Schreibtisch aufbricht, sich die SSW greift und damit wild fuchteldn durch die Innenstadt geht und von der Polizei gefasst wird?Verliert man damit seinen Kl.WS?
tja, wenn nix passiert reicht die Aufbewahrung unterm Kopfkissen.
In Deinem geschilderten Szenario wird sich garantiert die Presse so darauf stürzen, daß Du der verrückte Waffennarr bist, der die Pistolen und Revolver Deinen Kindern zugänglich gemacht hast.
Erst weiter unten wird vielleicht stehen, daß es sich um Signalwaffen handelt.
Gesetzlich ist das ja so formuliert, daß Du so oder so Schuld bist wenn etwas passiert.
Kommen Unbefugte ran, so hast Du nicht sicher genug verwahrt.
Eddi
Zitatdurchgeladen und entsichert in die Unterhose stecken
das überleg ich mir besser nochmal.
Autsch!!
Aber ansonsten seht ihr keine Probleme im Auto, das beruhigt mich.
danke für eure antworten!!
@ PASCAL_THE_B:
Aber im Auto (Türfach, Handschuhfach, etc.) darfst Du die SSW an sich auch nur mit Kleinem Waffenschein aufbewahren - denn das würde als "Führen" betrachtet werden.
Er hat doch jetzt nen KWS. Daher alles kein Problem !
Vielleicht ist noch anzumerken, dass der KWS dann auch mit im Auto sein sollte und auch der Perso dabei geführt werden muss.