Welches Pfefferspray

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 9.613 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Februar 2004 um 14:12) ist von Astanase.

  • Hallo

    Ich suche ein Gutes Pfefferspray. Ich möchte aber nicht das was so die meisten Frauen in der Tasche haben,welches so sprüht wie ein Deo. Ich suche ehr etwas was die Polizei hat mit einem Strahl. Ich habe mich mal was Umgeguckt und die 2 haben mir Gefallen:

    Pro Secur - Wolke [Konischer Strahl]

    Pro Secur - Strahl [Balistischen Strahl]

    So nun 2 Fragen sind die Beiden zu Empfehlen? und wo ist der Unterschied zwischen den beiden?

    Danke

  • Pro Secur von Walther scheint von vielen Händlern empfohlen zu werden.
    Allgemein:
    Diese Pfeffersprays dienen in DE und in der privaten Hand, der agressiv angreifenden Tierabwehr und sind nicht für ängstliche Frauen und gegen den Menschen gedacht. So ist die hiesige gesetzliche Situation.

    (Hier mal was allgemeines zu Pfefferspray.)

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Ballistischer Strahl - ähnlich Strahl aus dem Gartenschlauch,
    Konischer Strahl - Wolke beim Deospray.
    Stefan

    Ballistischer Strahl ist stark gebündelt, wie beim dienstlich eingesetzten RZSG ca. 3 - 5 cm Durchmesser auf 5 mtr. Entfernung.

    Konischer Strahl "öffnet" sich im Durchmesser von der Sprühdüse aus gesehen, je nach Düsenauslegung und Fertigungstechnischen Schwankungen, projeziert der Strahl bereits nach 3 mtr. einen Durchmesser von 30 - 70 cm. Trotzdem nicht mit der Verneblerdüse eines Deo`s zu vergleichen.

    Auf jeden Fall ist der konzentrierte, "ballistische" Strahl wirksamer, vorrausgesetzt der Benutzer hat in "Krisensituationen" eine ruhige Hand, dann lässt sich ein Angriff (in D natürlich nur von gefährlichen, aggressiven Tieren) bereits auf Distanz abwehren.

    Gruss
    Alfred

  • Ich lach immer noch...

    Zitat

    Auf jeden Fall ist der konzentrierte, "ballistische" Strahl wirksamer, vorrausgesetzt der Benutzer hat in "Krisensituationen" eine ruhige Hand, dann lässt sich ein Angriff (in D natürlich nur von gefährlichen, aggressiven Tieren) bereits auf Distanz abwehren.


    ...Ich möchte die Person sehen,die sich Pfefferspray zur Abwehr von gefährlichen Tieren angeschaft hat....und in einer bedrohlichen Situation ohne zittern das böse,aggressive Tier genau in die Augen trifft......das "Ziel" hält in diesen Moment natürlich still :laugh:

    Das deutsche WffG ist sowas von zum  :kotz:

    ...und wenn man dann noch in den Nachrichten hört das da einer aus Rachegelüste mal eben vier Menschen ersticht,richtig gelesen :ersticht! Nun werden alle Küchenmesser in den Bann von § 38 kommen!!!
    Da kommen auf unsere Hausfrauen böse Zeiten zu... :laugh:
    Wenn das nicht so traurig wäre könnte ich :new16:

    Schön Abend noch... :ngrins:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Hallo Leuchtturm,

    ich stimme Dir grösstenteils zu, aber auch wenn das Waffg nicht sehr zeitgemäss klingt ist es zu beachten!
    Ich verstehe z.B. auch nicht warum OC (Pfefferspray) zum dienstlichen Gebrauch von der Executive gegen Menschen eingesetzt werden darf, von Privatpersonen jedoch nur gegen Tiere.

    Wäre wünschenswert wenn Richter und Staatsanwälte bei realer Notwehr, Nothilfe nach Verwendung von Pfefferspray durch Privatpersonen, von einer strafrechtlichen Verfolgung b.w. Bewertung absehen würden!

    Zum Pfefferspray selbst: wirkt auf allen unbedeckten Hautpartien, nicht nur in den Augen wie von Dir ("....genau in die Augen ...") vermutet.

    Ebenfalls einen schönen Abend
    Alfred

  • Zitat

    Original von Leuchtturm
    ... Nun werden alle Küchenmesser in den Bann von § 38 kommen!!![/I]

    § 38 BGB oder KWG oder was? Denn § 38 WaffG wird es ja nicht sein können.

  • Zitat

    Ich verstehe z.B. auch nicht warum OC (Pfefferspray) zum dienstlichen Gebrauch von der Executive gegen Menschen eingesetzt werden darf, von Privatpersonen jedoch nur gegen Tiere.

    .. Ich hab mal bei der Polizei angerufen. Die meinten folgendes:

    Um den Einsatz von OC gegen Menschen für Privatpersonen zu urlauben, müssen Tierversuche durchgeführt werden. Die derzeitige Gesetzeslage lässt solche Tierversuche aber nicht zu. Somit keine Freigabe.
    :crazy3:

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • @ ALFAH

    Zitat

    Zum Pfefferspray selbst: wirkt auf allen unbedeckten Hautpartien, nicht nur in den Augen wie von Dir ("....genau in die Augen ...") vermutet.


    ...DAS erzähle bitte dem Angreifer ! (Tier oder Mensch)
    Theorie und Praxis...ich glaube darüber ist mehr als genug
    geschrieben worden :new16:

    ...und unbedeckte Hautpartien...spielen wir das Szenario im Sommer...oder im Winter?
    Und sind nicht diese Shirt's mit Kapuze so beliebt,die die Identifikation des Täters fast unmöglich macht, in Mode?
    Fragen über Fragen...

    Schön Abend noch... :new16:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • @ Astanase

    Zitat

    § 38 BGB oder KWG oder was? Denn § 38 WaffG wird es ja nicht sein können.

    ...da wäre ich nicht so sicher,wo der Gesetzgeber wieder eine Lücke findet :( :new16:
    ...genug gewarnt sind wir in den letzten Jahren doch ...oder ???

    Schön Abend noch... :marder:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von Leuchtturm
    Ich lach immer noch...


    ...Ich möchte die Person sehen,die sich Pfefferspray zur Abwehr von gefährlichen Tieren angeschaft hat....und in einer bedrohlichen Situation ohne zittern das böse,aggressive Tier genau in die Augen trifft......das "Ziel" hält in diesen Moment natürlich still :laugh:

    mein dackel macht so 15m/s ich möchte sehen wie man den abwehrt.
    ich meine so ein spray zu haben ist doch oft nur gefährliche selbstberuhigung!!!

  • Zitat

    Original von Leuchtturm
    @ steffirn
    ??? ??? ??? ??? ..hä ?


    Schön Abend noch... :new16:

    na fühlst du dich mit einer waffe in der hand sicherer?
    ich war heute bei einem waffenhändler. da hat eine frau zur abwehr eines möglichen überfalls ein spray gekauft. sie will das in einer arztpraxis einsetzen. hauptsache die frau fühlt sich mit dem fläschen in der hand besser. ich würde es da nicht benutzen

  • Nunja, eine alte Dame die einen bösen bösen Täter eine Ladung OC ins Gesicht sprüht weil er sie vergewaltigen oder berauben wollte, wird von der Staatsanwaltschaft wohl kaum belangt. Mal abgesehen davon, dass wenn sie in Notwehr handelt (§32 StGB) und zufällig (weil sie schlechte Erfahrungen mit dieser "Kampfhund Debatte" gemacht hat) dieses Tierabwehr-Spray mit sich führt, während des Angriffs in ihre Tasche greift und nichts anderes zum Abwehren findet, nicht belangt werden darf!

    1. §33 StGB, Überschreitung der Notwehr
    Überschreiter der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    2. §34 StGB, Rechtfertigender Notstand
    (1) Wer in einer gegenwärtig, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht , um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der wiederstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinsträchtigte wesentlich überwiegt.

    Dann kämen noch §35, Entschuldigender Notstand evtl in Frage, allerdings habe ich gerade keine Lust das aufzuschreiben.

    Aber was ich damit sagen will ist, sie darf das Spray nicht einsetzen, tut es aber trotzdem und begeht damit eine Straftat. Dann wird geprüft ob die Straftat vorsätzlich und ob es nötig war bzw. die verhältnismässigkeit der Mittel gegeben war.
    Auf gut deutsch wird einem nichts passieren, wenn man ein Tierabwehrspray aus Notwehr(!!!!) gegen einen Angreifer einsetzt vor dem man nicht weglaufen kann oder der einen mit einer Waffe bedroht etc.

    Von daher, vielen Dank für das neue WaffG es hat mal wieder mehr Lücken als ein schweizer Käse.... Mahlzeit!!! :laugh:


    Euer Mortis, der eigentlich immer still mitliest und sogut wie nie etwas postet! :new11:

  • @ steffirn

    Zitat

    na fühlst du dich mit einer waffe in der hand sicherer?


    Eindeutig : JA!
    Hast du schon mal die Power einer 9 mm P.A.K. ins Gesicht geblasen bekommen ?
    Nein ?
    Lass es...da brauchst kein CS mehr .
    ...und ein Hund hat ein hunderfach sensibeleres Gehör als ein Mensch :))

    Schön Abend noch... :marder:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

    Einmal editiert, zuletzt von Leuchtturm (22. Februar 2004 um 01:44)

  • bekommen nein, gesehen ja. der hat direkt einen handstand rückwärts gemacht. das mit dem sensibel bei dem hund stimmt zwar aber das hält den noch lange nicht davon ab den schall schlichtweg zu ignorieren. und wehe der wird richtig böse.(ich spreche jetzt einfach mal von meinem hund) wenn die keine lust hat zu hören schläft die einfach weiter und das auch bei 120db. ich finde das erstaunlich. aber ich habs beobachtet.

  • Mortis

    schöne Theorie, die Du da vorzeigst.

    Die hat aber leider nix und überhauptnix mit der Praxis was zu tun.
    Das sind alles nur Fallbeispiele, die das eine oder auch andere belegen wollen.

    Das sind KEINE Beispiele.

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • oh je, ich war hier falsch.
    Sowas kann mann hier nicht disskutieren.
    Sorry noch mal.

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)