Limitierung der Geschoßenergie

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 2.532 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2024 um 22:39) ist von lupischreck.

  • Der Bestandsschutz von alten, noch etwas stärkeren Luftgewehren ist eines der letzten Privilegien, die uns das WaffG. noch gibt.

    Der Besitz ist noch erlaubt. Zu Hause schießen ist es schon nicht mehr.

    Deshalb sind viele Nutzer bei neuen Usern, deren erste Frage direkt auf die mögliche Schussenergie abzielt ersteinmal skeptisch, da es oft nur darauf hinaus läuft wie man möglichst einfach und schnell an ein möglichst starkes Luftgewehr kommt.

    Häufen sich jedoch die Vorfälle mit solchen, oder gar illegal getunten Waffen (ob durch Unwissenheit oder nicht), ist dies vom Gesetzgeber her auch ganz schnell vorbei... .

    Ein gutes Beispiel sind hier die Pfeilabschussgeräte, welche breit in gewissen Kreisen unter konsequenter Umgehung des WaffG. propagiert und in diesem Zuge direkt vom Gesetzgeber restriktiv reguliert wurden.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von Bad.Boy (27. Januar 2024 um 10:22)

  • Grob gesagt durch eine schlappere Feder, bei anderen durch schmalere Öffnungen im System. Kommt eben immer drauf an, wie es technisch am billigsten zu lösen ist.
    Bei manchen ist es auch gar nicht nötig, weil sie einfach sowieso drunter liegen, meist bei älteren Gewehren. Damals gab es noch keine 7,5 Joule Grenze, und somit mußte man sich verkaufstechnisch auch nicht an die herantasten.
    Der Bestandsschutz gilt übrigens meines Wissens nur für unveränderte Originalwaffen, wenn man also eine Exportfeder in ein altes Luftgewehr einbaut, ist es auch schon vorbei mit Bestandsschutz. Die sind auch nicht völlig blöd im Beschussamt.

    Wen es interessiert, das mit den 7,5 Joule steht in der Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Ziffer 1.1, und das mit mit dem Altbestand aus BRD oder DDR eine Zeile tiefer unter Ziffer 1.2.
    Wie es im Einzelfall gemessen wird, steht in der Anlage VI - Beschussverordnung, Ziffer 2. Interessant dabei die Toleranz nach oben.
    Nicht, daß ich so schlau wäre, sondern weisere Menschen als ich haben mir das im Laufe der Zeit erklärt. ;)

    --
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.

  • Häufen sich jedoch die Vorfälle mit solchen, oder gar illegal getunten Waffen (ob durch Unwissenheit oder nicht), ist dies vom Gesetzgeber her auch ganz schnell vorbei... .

    Mir erschließt sich der Zusammenhang nicht. Mit alten Luftgewehren über 7,5J zuhause zu schießen ist verboten, die Energie bei F-Waffen zu erhöhen ist verboten, da das "F" für die Bauart gilt, die nicht verändert werden darf - selbst wenn man nicht über 7,5J kommt. Es gibt hier also nichts, was verboten werden kann, weil es das eh schon ist. (entsprechend sinnfrei ist auch das Beispiel mit den Pfeilabschussgeräten, weil es nicht passt)

    Wenn ein Neuling mit seinem ersten Beitrag direkt soetwas fragt, bin ich in Sachen Skepsis aber bei dir. Vielleicht sollten die Admins bei Neulingen die ersten 10 Beiträge moderierbar machen.

  • Das war nur, um den Hintergrund zu erklären, bevor er unfreundlich darauf hingewiesen wird.

    Bin da etwas abgeschweift. Sorry.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

    2 Mal editiert, zuletzt von Bad.Boy (27. Januar 2024 um 20:27)

  • Wen es interessiert, das mit den 7,5 Joule steht in der Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Ziffer 1.1, und das mit mit dem Altbestand aus BRD oder DDR eine Zeile tiefer unter Ziffer 1.2.

    Die (Ex-)DDR wird da zwar explizit erwähnt, von BRD steht da aber nichts. Da steht lediglich "die vor dem 1. Januar 1970" ... "hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind"

  • Rein theoretisch nur wenn du sicherstellen kannst dass die unter 7,5j haben.

    In der Praxis interessiert das aber kaum Jemanden.

    Dann dürfe ich ja theoretisch auch nicht mit einer PAB im Keller schieben, da ja Armbrüste Schusswaffen gleichgestellt sind

    Schwer zu sehen, in ständiger Bewegung die Zukunft ist.

  • Gute Frage, nach dem Gesetzestext wäre es wirklich so, ob es da für Armbrüste eine Ausnahmeregelung gibt, weiß ich nicht.

    Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG:
    Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den
    Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit
    Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule
    (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

  • Das wäre mal eine interessante juristische Frage. Gilt das Limit für zu Hause von 7,5 J für LG de facto oder gilt "Wird die Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse von Amts wegen an einem Einzelstück durchgeführt, so gilt der Wert von 7,5 J als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert Ē10 nicht über 8,0 J..."?

    Um festzustellen, daß die 7,5 J überschritten wurden, müßte man ja amtlich messen, aber wenn gemessen wird... siehe oben. ^^
    Und überhaupt, wie viele Engel können auf einem Stecknadelkopf tanzen? ;)

    --
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.

  • Die 7,5j sind Vorgabe, eine gewisse Tollertanz wird es da sicherlich geben, bei einer Leistung von 7,8j wird da wahrscheinlich nicht gemeckert werden, bei 16j aber schon.

    Die wenigsten Besitzer von alt nicht F Waffen werden aber wissen wie viel Joule ihre Waffe hat und dass man die wenn sie über 7,5j hat, Zuhause nicht schießen darf.

    Selbst alte Match Luftgewehre haben gelegentlich deutlich über 7,5j.

    Und so lange man mit solchen Waffen keinen "Mist" baut, gilt wohl auch meistens, wo kein Kläger da kein Richter.

    Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, läßt man die Waffe überprüfen und läßt ein F Einschlagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (29. Januar 2024 um 01:11)

  • Mir erschließt sich der Zusammenhang nicht. Mit alten Luftgewehren über 7,5J zuhause zu schießen ist verboten, die Energie bei F-Waffen zu erhöhen ist verboten, da das "F" für die Bauart gilt, die nicht verändert werden darf - selbst wenn man nicht über 7,5J kommt. Es gibt hier also nichts, was verboten werden kann, weil es das eh schon ist. (entsprechend sinnfrei ist auch das Beispiel mit den Pfeilabschussgeräten, weil es nicht passt)enn ein Neuling mit seinem ersten Beitrag direkt soetwas fragt, bin ich in Sachen Skepsis aber bei dir. Vielleicht sollten die Admins bei Neulingen die ersten 10 Beiträge moderierbar machen.

    Offenbar haben hier einige eine Schere im Kopf, was technische Details angeht.

    Da mich aber hauptsächlich die Technik interessiert, und nicht was wer wo verschießt und

    wie lang seiner ist, verabschiede ich mich. Tut mir leid für die Störung. Ciao, Rom4n.

  • Grob gesagt durch eine schlappere Feder, bei anderen durch schmalere Öffnungen im System. Kommt eben immer drauf an, wie es technisch am billigsten zu lösen ist.
    [snip]

    Denkst du an einen Spalt aus dem Druck entweichen kann?

    Schwächere Feder könnte sein. Da besteht natürlich die Gefahr, daß die einfach

    ersetzt wird - sofern man keine 3 linken Hände hat.

    Ich dachte, daß vielleicht das Rohr minimalst verändert wird. Da genügen einige

    wenige hundertstel mm enger oder weiter und schon wird das Geschoß gebremst

    oder nicht mehr 100%ig mitgenommen.

    @Old_Shurehand: Hast ja recht. Ist halt wie in (fast) jedem Forum

  • Schwächere Feder könnte sein. Da besteht natürlich die Gefahr, daß die einfach

    ersetzt wird - sofern man keine 3 linken Hände hat.

    Deshalb gibt es z.B. stärkere Originalfedern und die sogenannten Exportfedern oder die normalen 7,5J Federn. Ja man kann sie kaufen. Die stärkeren Federn dürfen zumindest nicht in DE selbst in Waffen mit F eingebaut werden. Nur von einem Büchsenmacher. Dies nur zur rechtlichen Lage um zu vermeiden dass jemand behauptet das wäre im Forum anders geschrieben gewesen. Niemand persönlich gemeint.

    Ob man in eine Waffe vor 1970 eine stärkere Feder einbauen darf weiß ich nicht. Ein Büchsenmacher darf das schon.


    Bei CO2 Waffen wird die CO2 Menge auf verschiedene Arten begrenzt. Zur Verfügung gestellt e CO2 Menge reduziert, beim Schuss teilweise ablassen oder z.B. Druchflußmenge verringert. Auch hier wieder die rechtliche Anmerkung, zur Sicherheit für Forum und mich, Änderungen diesbezüglich sind nicht zulässig.

    Bei den mit Drucktank kenne ich mich nicht aus.

  • Ich dachte, daß vielleicht das Rohr minimalst verändert wird. Da genügen einige

    wenige hundertstel mm enger oder weiter und schon wird das Geschoß gebremst

    Ich vermute mal du meinst den Lauf. Nein der wird nicht verengt. Die Läufe sind natürlich nicht 100% gleich aber die Beil-Diabolos passen sich an. Gibt ja es ja auch in unterschiedlichen Größen. 4,5mm, 4,51 4,52 z.B. Soll die Präzision verbessern und tut es auch.

    Bei Stahl BBs sind die "Murmeln" eh deutlich kleiner wie der Lauf. Musst die mal nachmessen. Immer unter 4,5mm. Die können sich halt nicht anpassen.

  • Bei Federgewehren gibt es verschiedene Drosselungsarten.

    Andere Feder, Entfall des Federvorspannungsstücks, Größenänderung (Verengung) des Transferports, Entlastungsbohrung im Kolben, Kolben mit kürzerem Hub.