Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 4.209 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. November 2023 um 10:52) ist von oldspike333.

  • Das mit dem "Besitzstand" ist durchaus schwankend. Bei den "Nicht F" Luftgewehren (vor 1970 bzw. 1991) blieb der Besitzstand gewahrt. Bei den Deko-Vollautomaten zuletzt auch. Auch bei den LEP-"Umbauten" hat man zumeist (nicht immer) WBKs ausgestellt, aufgrund des "wirtschaftlichen Bedürnisses". Bei den "F"-4mm Waffen hat man sich sogar für eine bedürfnisfreie WBK entschieden. Bei den Pfeilgewehren und bei den Salut-Umbauten war das dagegen nicht so, hier mussten die meisten Besitzer die Waffen abgeben.

    Die Besitzstandwahrung mit bedürfnisfreier WBK ist dabei eigentlich die viel bessere Variante, weil diese Waffen dann mehrheitlich registriert werden. Andernfalls gehen die meisten Waffen in die Illegalität und entziehen sich jeder Kontrolle. Dann würden - um beim Beispiel der "Big Bore" Waffen zu bleiben - die Waffen natürlich ALLESAMT "geöffnet" werden, da sie ja so oder so illegal sind. WBK-Besitzer dagegen werden schön aufpassen und die Waffen unverändert im Tresor lagern.

    Ich schätze mal: Die allermeisten Pfeilgewehre und Salut-Waffen wurden NICHT abgegeben. Darauf lassen auch die vielen "Deals" kurz vor Toresschluss (eGun etc.) schließen.

  • ...übrigens geht der ganze Spökes wie bei der HP Max jetzt auch mit der FX Dreamline in dem Blödsinnskaliber los.

    Allein gerade sind drei Stück in einschlägigen Börsen gebraucht zu kaufen. Der Grinsemann macht weiter Kasse. Die Blöden sterben nicht aus.

    Und irgendwann kommt irgendwer daher und vernagelt uns unser Hobby komplett, weil dieser Mensch die wirrsten Dinge öffentlich in seinen Videos faselt. Schlimm...

    Fördermitglied im VDB Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.

  • Das mit dem "Besitzstand" ist durchaus schwankend.

    Ich hatte 2006 rechtmäßig einen 22 lfb geerbt. Nach der Novelle 2008 kam Post vom Amt mit Fragen zum Bedürfnis und Aufbewahrung. In diesem Fall kein Besitzstand unter Angabe eines Urteils. Also hieß es, versehen mit einer Frist:

    • Zertifizierte Erbblockierung. (80-250€ :huh: )
    • Verkauf an Berechtigte.
    • Abgabe zur Vernichtung.

    Logisch, hätte mein Vater sich nie eine WBK geholt (ursprünglich irgendwann in den 70er freie Waffe), wäre das Gewehr nicht aufgefallen.

    Alleine vom Job her, schließt sich illegaler Waffenbesitz absolut aus.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • oh wow es gibt hausdurchsuchungen weil sie vermutet haben das er sie hochgeschraubt hat?

    Vermutlich gesehen das er ein exportkit dazu bestellt hat.

    Diese Mähr wird gerne verbreitet, ist aber Unsinn. Vermutlich haben Nachbarn was gesehen, das ihnen nicht gefallen hat und die Behörden informiert. Leider steht dann immer gleich ein SEK vor der Tür, anstatt dass eine Streife einfach erstmal höfflich und gewaltfrei nach dem Rechten schaut. Ist aber wohl der Zeit geschuldet, in der wir leben. War früher alles mal komplett anders.

    Keiner weiß, wer wo ein Export-Kit bestellt. Wie auch? Es gibt sicher ein paar Verschwörungstheoretiker, die das anders sehen, aber Online-Shops werden nicht überwacht. Wäre rechtlich auch höchst illegal und technisch kaum möglich, da für die Bestellabwicklung auch noch irgendwo ein Warenwirtschaftssystem angebunden ist, das lokal in der jeweiligen Firma läuft und erst dort die Auftragsbestätigung etc. stattfindet. Rechtlich ist eine Bestellung in einem Online-Shop erstmal nur eine "Interessensbekundung". Daraus ergibt sich gar nichts, insbesondere keine Rechtfertigung für eine Hausdurchsuchung. Erst durch eine Auftragsbestätigung durch den Shop entsteht der Kaufvertrag. Also wie sonst? Der Shop-Betreiber meldet die Käufer? Darf er nicht, da keine Straftat vorliegt und solche Käufe nicht meldepflichtig sind. Er würde gegen die DSGVO verstoßen.

    Insofern... vielleicht sind die Käufer einfach nur saudumm und prahlen damit, ein Export-Kit zu besitzen. Wobei, "vielleicht" kann man streichen. Einfach mal ins GoGun-Forum schauen, da wimmelt es von solchen Genies...

  • Einfach mal ab Seite 25 lesen

  • Diese Mähr wird gerne verbreitet, ist aber Unsinn.

    Leider nicht. Händler werden durch gerichtlichen

    Beschluß gezwungen Ihre Daten herauszugeben.

    So geschehen bei Naunin. Alle Käufer bekamen

    unerwünschten Besuch :(

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ist ja hier völlig anders.

    Bei Naunin betraf es die mit diesem Kit.

    Vielleicht 100.

    Die nur die Hatsan hatten blieben verschont.

    Hier haben aber alle das Kit.

    Allein die AEA Eger 4-5 Tausend.

    Da kommt keiner.

    Der Haushalt ist blockiert.

    Wer soll das bezahlen.

    :D PSE EVO NTN 33 Nockon John Dudley

  • So stellt er sich gerne dar.

    Das hat mit der Realität wenig zu tun.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Und dabei sieht er alles meist Stückchen kritischer als die Forenblase. Da muss die Realität aber mittlerweile nahezu Doomsday-like sein :/

    Ich schreib dir sobald ich selbst etwas über solche gehört habe ;)

  • Er schreibt sehr viel weniger Unsinn als

    viele Andere, das stimmt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es scheint beides wichtig zu sein die tatsächlichen 7,5Joule und das F Symbol was versichert das der Hersteller dieses geprüft hat.

    jedoch gibt es viele Luftgewehre die dieses F symbol nicht haben.

    Ich hab keinen Paragraph gefunden der besagt das die Luftgewehre mit einem F symbol gekennzeichnet werden müssen.

    Jedoch halt das wenn sie über 7,5Joule haben, WBK eintragungspflichtig sind.

    So also was ist jetzt? Legal? Illegal? Grau Zone?

    Selbst prüfen und ein F symbol reindrücken?

  • § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht

    dort steht drinn das die 7,5Joule und dass das F im Fünfeck , pflicht sind für diese Luftgewehre ab 0,5j bis 7,5j.

    Also sind diese alle nicht erlaubt in DE.

    Mich wunderts das dies nicht so klar ist und direkt mehrfach gesagt wird.

    Dann macht es auch sinn warum man diese hier nicht kaufen kann und warum der nicht so helle Herr Sprave diese F versionen anbietet.

    Mich wundert es nicht das es Hausdurchsungen gibt.

  • ich bin mir nun sicher und hab selbst hier im Forum was gefunden.

    F im Fünfeck und 7,5Joule geprüft sind pflicht...

    Ich hab keine Ahnung gehabt, jedoch wundert es mich das man zu beginn über export kits spricht die natürlich auch bei benutzung illegal sind.

    Das die Luftgewehre so wie sie sind ohne F symbol vorab schon nicht erlaubt sind wurde nicht erwähnt. Bin ein bisschen überrascht das dieses nicht erwähnt wurde.

    Dann spricht man von Hausdurchsungen, die natürlich passieren können wenn man eine nicht erlaubte PCP kauft.

    Also das wars für mich mit dem Luftgewehr.

    Ich werde keine ohne F symbol kaufen.

    Per se sind diese 7,5 Joule irrelevant.

    Man sollte lieber mehr über das F im Fünfeck sprechen weil dieses ja auch die 7,5 Joule bezeugt. Oder vllt auch direkt PCP ohne F symbol als illegal betrachten und diese themen über PCP ohne F im Forum verbieten? Zumindest in der Kaufberatungs abteilung.

  • Als Verbraucher (Endnutzer) ist ein Druckluftgewehr dann erlaubnisfrei zu besitzen (ab 18 Jahren), wenn es SOWOHL das F-Zeichen trägt als auch maximal 7,5 Joule leistet. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer (z.B. Händler, Importeur oder Hersteller) das F-Zeichen illegalerweise OHNE ein durchlaufenes PTB-Anzeigeverfahren angebracht hat.

    Als "Inverkehrbringer" (also Händler, Importeur, Hersteller etc.) MUSS ich das PTB-Anzeigeverfahren durchlaufen, bevor ich mit der Auslieferung der Waffen beginne. Sonst verstoße ich gegen das Waffengesetz und das Beschussgesetz.

    Also:

    Besitzt man ein Druckluftgewehr OHNE F-Zeichen, dann ist es IN JEDEM FALL erlaubnispflichtig, es sei denn es hat weniger als 0,5 Joule ODER es handelt sich um eine "alte" Waffe aus der Zeit vor 1970 (BRD) bzw. vor dem 2.4.1991 (DDR).

    Besitzt man ein Druckluftgewehr MIT F-Zeichen, das aber mehr als 7,5 Joule hat (warum auch immer), dann benötigt man dafür eine Erlaubnis (WBK). Ausnahmen sind WIEDER die "alten" Exemplare.

    Besitzt man ein Druckluftgewehr MIT F-Zeichen, das maximal 7,5 Joule hat, dann ist es erlaubnisfrei. Es ist egal, ob man dafür ein "Exportkit" besitzt und es ist auch egal, wie einfach der Einbau ist. Solange man ihn nicht durchführt. Ausnahme: Hat die Waffe mehr als 0,5 Joule, dann darf sie NICHT vollautomatisch sein, sonst handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand. Natürlich dürfen auch keine Zielbeleuchtungen (Laser, Lampe etc.) montiert sein.


    Wie immer ist unser Waffenrecht auch hier extrem kompliziert und in weiten Teilen wenig nachvollziehbar. Das ganze Anzeigeverfahren ist eigentlich Makulatur. Eine Selbstzertifizierung der Hersteller bzw. Importeure würde völlig ausreichen. So wird es zum Beispiel in den UK gehandhabt, was ohne Probleme funktioniert. Überflüssige Bürokratie, typisch für Deutschland.