AEA Terminator Max

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 4.134 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. November 2023 um 10:52) ist von oldspike333.

  • JMBFan

    zu

    Besitzt man ein Druckluftgewehr MIT F-Zeichen, das aber mehr als 7,5 Joule hat (warum auch immer), dann benötigt man dafür eine Erlaubnis (WBK). Ausnahmen sind WIEDER die "alten" Exemplare.

    bezglich Ausnahme alte Exemplare: bist Du das sicher? Beispiel: eine Weihrauch HW 35 von vor 1970:

    -ohne F Zeichen darf die die originale Leistung von ca. 12 bis 13 Joule haben.

    -Hat jemand nachträglich trotzdem ein F aufgestempelt bringt doch in diesem Fall das vor 1970 nichts mehr, Waffe darf nur noch max. 7,5 Joule haben?

    So ist zumindest mein Kenntnisstand

  • -ohne F Zeichen darf die

    Leistung beliebig hoch sein. Es gibt keine

    Regelung zum Maximum von alten LGs.

    Ein F darf man draufstempeln, es hat keine

    Wirkung. Man kann es auch auf einem Auto

    anbringen, beides völlig egal.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • mhh, ich hab schon mehrfach gelesen, dass bei vor 1970 + ohne F die orig. Leistung nicht überschritten werden darf.

    Ich nehme die HW 35 gerne als Beispiel, da die orig. Feder auch heute noch so produziert wird.

    Diese orig. Feder darf in so ein altes vor 1970 HW 35 ohne F eingebaut werden, eine Drittanbieter Feder die über dieser Leistung liegt, also z.B. 16 J wiederum nicht, da das die orig. Leistung steigert.

    Korrigiert mich bitte gerne wenn ich falsch liege.

    Und zum nachträglichen aufstempeln eines F. wirklich sicher, dass dann die Leistung auch noch offen sein darf?

    Hat man doch schon öfter in den Foren gelesen, dass Büchsenmacher ohne nachzufragen bei den vor 1970 Luftgewehren

    ein F angebracht haben und sich die Leute dann über den Wertverlust beschwert haben, da dann eben die Leistung nicht mehr offen sein darf.

    Ich kann es fast nicht glauben,

    aber lasse mich auch da gerne eines Besseren belehren, wäre echt interessant zu wissen, wie hier die Rechtslage dazu ist

  • mhh, ich hab schon mehrfach gelesen, dass bei vor 1970 + ohne F die orig. Leistung nicht überschritten werden darf.

    Das wir häufig so proklamiert, es gibt dafür aber

    keine gesetzliche Grundlage.

    Und das F ist für Waffen vor 1970 schlicht irrelevant.

    Sie benötigen es nicht, es macht die Waffe nicht

    jünger und die Legalität nicht anders.

    Der Wert aus der Sicht eines Sammlers sinkt aber.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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