Schlechte Neuigkeiten für "Altbesitzer" von gekorenen LEP-Umbauten (auch wenn die in einer WBK stehen)!

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 8.290 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. September 2023 um 13:11) ist von NC9210.

  • Hallo Gemeinde!

    Ich habe schlechte Neuigleiten für all die jenigen hier im Forum, die auf noch gekorene LEP-Umbauten besitzen - die rechgtzeitig ordnungsgemäß angemeldet wurden und natürlich in Ihrer GRÜNEN WBK eingetragen sind.


    Ich führ das mal aus, was hier offensichtlich gerade erst "anfängt" - hier die Geschichte:

    Ein Bekannter von mir hat ein paar LEP-Umbauten - alle eingetragen in seiner grünen Karte, also offiziell in seinem Besitz sind. Er hat diese seinerzeit, als die gesetzlich verpönt wurden, ordnungsgemäß angemeldet - sie wurden in eine GRÜNE eingetragen.

    Soweit so gut, jetzt, nach um die 15 Jahren sieht es so aus, dass das Amt verlangt, dass er für den weiteren Besitz dieser Umbauten für jede der LEPs ein Bedürfnis nachweisen soll - ein Bedürfnis, dass es nicht gibt - nachdem das Amt "wirtschaftliche Interessen" NICHT mehr anerkennt, muss er sich nun dieser Waffen quasi "zwangs-entledigen".

    Nebenbei ist mein Bekannter auch Sportschütze - so zählt das Amt diese LEP-Umbauten auch noch zu seinem "Bestand an Sportwaffen".

    Hier mal der Text, den mein Bekannter vom AMT zurück bekam, als er versuchte, die LEP weiter zu behalten - auf der Basis des damaligen Eintrags in die GRÜNE WBK - das besondere Wirtschaftliche Interesse:

    " ... Der Nachweis eines Bedürfnisses im Sinne von § 8 WaffG ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen und die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen und Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind. Ein besonderes persönliches Interesse konnten Sie bisher nicht geltend machen. Stattdessen haben Sie mitgeteilt, dass die Ihnen entstandenen Kosten für den Erwerb der Waffen ein wirtschaftliches Bedürfnis begründen würden.

    Das VG Berlin hat in seinem Urteil vom 5. Juli 2010 (1 K 747/09) allerdings ausdrücklich allerdings dargelegt, dass die vormals zum Erwerb der Waffen getätigten Aufwendungen kein besonderes wirtschaftliches Interesse nach § 8 WaffG darstellen. Andernfalls würde der Altbesitz derartiger LEP-Waffen stets das Bedürfnis für den weiteren Besitz darstellen und somit ein Automatismus vorliegen, den der Gesetzgeber in dieser Form nicht wollte.

    Auch das OVG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2012 (OVG 11 N 20/11) in einem vergleichbaren Fall dargelegt, dass der bloße Altbesitz an LEP-Waffen kein besonders wirtschaftliches Bedürfnis begründet. Somit liegt auch in Ihrem Fall kein besonderes anzuerkennendes wirtschaftliches Bedürfnis vor. ..."

    Das Ganze startet gerade nach BERLIN auch in BW - daher, ... - könnte u.U. jetzt jeder, der die LEP-Umbauten seinerzeit ordnungsgemäß angemeldet hat und auf einer GRÜNEN KARTE hat - zumindest in BW bald "Post bekommen".

    Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber - ich weiß nicht, ob das 2008 so von unserem Gesetzgeber genau so gemeint war - (denke aber insgeheim schon, ...???) - man enteignet unterschwellig nicht sofort, sondern wartet ein paar Jahre, bis sich die Wogen geglättet haben - dann kann man das Werk ungezwungen abschließen.

    Bin jetzt auf eure Antworten oder Erlebnisse gespannt.

    PS: Klar war mein Bekannter auch bei einer Rechtsberatung, aber da würde er "das gute Geld dem Schlechten hinterherwerfen", war der O-Ton - denn die Verfahrenskosten, stehen in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Ergebnis, ...!!! auch falls er "gewinnen" würde.

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    2 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (9. September 2023 um 19:15)

  • Was der Staat nicht weis das macht ihn nicht heiß.

    Wer brav und gesetzestreu war der ist jetzt der Dumme der abgeben darf.

  • Mich wuerde die Rechtsquelle interessieren, auf die sich das Amt stuetzt.

    Die Begruendung "wirtschaftliches Interesse" des WBK-Inabers war m.E. etwas uebereilt. Nur dazu fuehrt die Behoerde aus. Scheint nicht tragbar zu sein.

    Es sind Luftdruckwaffen < 7,5 J. Diese sind unzweifelhaft beduerfnisfrei. Insoweit ist die Argumentation der Behoerde

    unrichtig. Das Erfordernis der gruenen WBK bezog sich auf die Eigenschaft gekorene Umbauten, nicht auf Luftdruckwaffen an sich.

    Wieder ein Fall, der die Verbaende -auch wenn es deren Meinung nach weder eine Disziplin noch ein Beduerfnis geben sollte- zu Aktivitaeten veranlassen sollte.

  • Soweit mir bekannt, darf man mit LEP Waffen Zuhause schießen, da unter 7,5j.

    Alleine das ist schon ein Bedürfnis (Üben).

    Und für Waffen unter 7,5J ist normalerweise sowieso kein Bedürfnis nachzuweisen.

  • Also, die Rechtsquelle OVG Berlin 25. Oktober 2012 (OVG 11 N 20/11) steht doch oben drin - da gibt es dieses "Urteil" und nochmal, es geht hier nicht um Waffen, die im Original im LEP hergestellt werden/wurden sog, geborene LEP - sondern um Originalwaffen, die von ca. 1995 bis 2008 in LEP umgebaut wurden (sog. gekorene LEP) einen F-Stempel im Fünfeck besaßen und mit dem Waff.-Gesetz von 2008 plötzlich nicht mehr FREI ab 18 Jahren waren.

    Nebenbei ist/war diese Vorgehensweise - da kommt auch das Urteil her, da hat schon jemand in Berlin geklagt - in Berlin offenbar Gang und Gebe - und in BW hat man das so offensichtlich übernommen.

    Ja, nun "schau mer mal" ob das nicht sehr schnell Schule hierzulande macht - will ja nicht den Teufel an die Wand hängen, aber, ... das wäre der Beweis, dass man da mal wieder was hinterhältig und sehr clever eingefädelt hätte. Zuerst erkennt man MANCHMAL - nach Vorgaben des Innenministeriums u.U. ein wirtschalftliches Interesse an ( doch selbst das war von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ....) und trägt die Teile in eine WBK ein - und ein paar Jahre später, ... - sind die Dingens zwar auf der Karte, aber halt - schwupps, dann doch quasi enteignet.

    Man beachte, das Urteil ist bereits von 2012!!!!

    Toll gemacht, bravo - Respekt!!!

    PS:

    Wer die Originalumbauten in LEP nicht kenne, der lese sich dazu mal das Waffg. durch, ... jeglicher Umbau von Originalwaffen in eine andere Waffenkategorie verbleibt auch nach dem Umbau in der Kategorie, die die Waffe vor dem Umbau besaß!!!

    Da hilft das F und die kleiner 7,5 Joule leider nix, das is Fakt.

  • Verstaendlich, leider falsch: er hat den "Fehler" gemacht, seine Auffassung mit dem wirtschaftlichen Interesse zu begruenden.

    Ein gefundenes Fressen fuer die Behoerde! Das kann sie einfach widerlegen.

    Richtig waere, auf die Beduerfnisfreiheit zu verweisen. Und darauf, dass die Umbauten weder auf das Sportwaffenkontingent angerechnet noch als Sportwaffen behandelt werden duerfen (m.W.n. gibt es dafuer auch keine Disziplin).

    Wie gesagt, war die gruene WBK lediglich weil es sich um gekorene Umbauten handelt, erforderlich.

    Auf jeden Fall wuerde ich einen rechtsmittelfaehigen Bescheid verlangen. Hier duerfte sich die Behoerde mit der Begruendung schwer tun.

    Je nach Begruendung kann man ueber die weitere Vorgehensweise entscheiden.

    Als Sportschuetze muss der Bekannte Mitglied in einem Schiesssportverband sein. Dort sollte er den Fall vortragen und um Beratung bitten. Dort wird man sich mangels Disziplin/Interesse vermutlich nicht sehr einsetzen, aber den Versuch ist es wert.

  • Umbauten sind nicht bedürfnisfrei!

    Zitat

    Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

    Das schließt die Bedürfnispflicht ein.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich erlebe derzeit jenseits jeglicher Waffen einen Bürokratismus deutscher Behörden, den ich bisher für unvorstellbar gehalten habe.

    Eigentlich sollten ja Behörden und Behördenmitarbeiter, die ja aus unseren Steuergeldern bezahlt werden, Dienstleister für den Bürger sein.

    In meiner Situation ist leider das Gegenteil der Fall.

    - Telefonisch erreichen kann man niemanden, und wenn, ist er nicht zuständig. Die Weiterleitung endet im Nirvana oder zu einem weiteren Mitarbeiter, der nicht zuständig ist. usw.

    - Briefe, die man erhält, fordern absurde schriftliche Nachweise per Post ( die nicht funktioniert). Per UPS kann man nichts versenden, wenn nur ein Postfach angegeben ist. Einschreiben per Rückschein funktionieren nicht. Rückantworten per Mail oder Brief erhält man nicht. Und so endlos weiter.

    - Für jede Kleinigkeit wird ein amtlich beglaubigter Nachweis gefordert. Und Konsequenzen angedroht, falls man diesen nicht fristgerecht einreicht. Eine Bestätigung über den Eingang der Bescheinigung erhält man nicht. Dafür aber die Aufforderung, den Nachweis erneut einzureichen.

    - Behörden scheinen nicht für den Bürger da zu sein, sondern gegen ihn. Sie wollen nicht unterstützen sondern verbieten und schikanieren.

    Es tut mir leid, das so hier sagen zu müssen, aber ich erlebe es jede Woche erneut und schweige jetzt vorsichtshalber.

    Ich finde es unglaublich, dass einem LEP Besitzer mit zudem ordentlich eingetragener Waffe solche Probleme bereitet werden.

    Und es stimmt schon: Ist ja so einfach jemanden zu attackieren, der offiziell erfasst ist. Mit einer F-Waffe.

    Soviel schwieriger jemanden zu finden, der illegal eine Kalaschnikow unter dem Bett versteckt hat oder gerade über irgendeine Ostgrenze versteckt einführt.

    Gruß

    Musashi

  • Passierschein A38, meine Mutter sagte immer wenn Sie etwas mit den Ämtern klären musste, "das Haus das Verrückte macht" und wir wohnten sehr ländlich. Das war schon seit ich denken kann so, Behördenunfähigkeit ob beim Kinder oder Tierschutz, da kenne ich Fälle aber lassen wir das.

    Was machen die Besitzer denn damit wenn die gekorenen LEP Waffen "illegal" werden? Verramschen ins Ausland? Wie würde da der Austrag aus der WBK aussehen?

    Auch als nicht Betroffener find ich das wirklich mies, wieder eine Scheibe Salami?

    Luftdruck: CP99, Perfecta 47, Zoraki HP-01, SSW: Röhm RG3, Airsoft: KWC SP2022 Federdruck, P99 AEG, 2X Umarex MP7 AEG, Umarex G36C, Franchi SAS 12 Federdruck, Armbrust: Umarex CF 118

  • Was machen die Besitzer denn damit wenn die gekorenen LEP Waffen "illegal" werden? Verramschen ins Ausland? Wie würde da der Austrag aus der WBK aussehen?

    Dazu benötigt man einen Passierschein (Verbringungserlaubnis).

    Die gibt es nur wenn die ausl. Behörde den Import genehmigt.

    Das tun die aber nur für dort erlaubnispflichtige Waffen.

    Es läuft daher auf Verschrottung hinaus (oder ein Sammler der

    eine rote WBK für LEPs hat).

    Im nächsten Schritt wir Die dann kassiert weil es seit Jahren keinen

    Neuzugang zur Sammlung gab :evil:

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Jaja, wenn man sich seinerzeit das ganze Theater überlegt, dann kommt man doch auf die Idee, dass dieser clevere Gesetzestext mit "verbleiben in der Kategorie der Ursprungswaffe, ..." bzgl. der LEP-Umbauten und die damit zwangsgebundene Eintragung in eine WBK eine prima Aktion waren, Besitzer dieser Dinger, die nicht in die Illegalität abrutschen wollten - zunächst zu erfassen - und letztendlich über das Bedürfniswesen - nach Ablauf etlicher Jahre doch noch komplett zu enteignen.

    (Wobei ich hier nach wie vor nicht wissen möchte, wieviele "Altbesitzer" dieser LEP-Umbauten den Trubel damals gar nicht mitbekommen haben, weil diese Teile ja über 10 Jahre frei ab 18 verkauft wurden, ... und jetzt illegale Waffenbesitzer sind???)

    Denn wenn die Umbauten damals in eine WBK überhaupt eingetragen wurden, falls man diese rechtzeitig ordnungsgemäß angemeldet hat, dann zumeist in eine GRÜNE - und, nachdem man für diese Dinger bereits 2008 kein Bedürfnis nachweisen konnte, geschah dies - auf, ich nenn es mal "Anraten/Vorgabe des Bundesinnenministeriums - auf der Basis des "wirtschaftlichen Interesses".

    Doch manche Bundesländer "interessierte" bereits früher schon dieses "Anraten des Innenministeriums" offensichtlich gar nicht - bzw. wurde in einigen Bundesländern oder Behörden der Eintrag zeitnah angemeldeter Umbauten verweigert, Besitzer versuchten, die LEPs anzumelden, der Versuch endete in der Abgabe der Dinger.

    Was machen die Besitzer denn damit wenn die gekorenen LEP Waffen "illegal" werden? Verramschen ins Ausland? Wie würde da der Austrag aus der WBK aussehen?

    Was meinst du mit "illegal" werden?

    Wer die Dinger seinerzeit im April 2008 nicht angemeldet hat, die aber trotzdem noch hat, der hat seitdem illegale Schusswaffen - da beißt die Maus keinen Faden ab - und wer die Dinger damals angemeldet und eingetragen bekam, der ist doch eh amtlich erfasst, die Waffe ist eingetragen, und wenn das Amt den Besitz nicht mehr "duldet", weil plötzlich im Nachhinein ein Bedürfnis gefordert wird, das kein normaler Mensch erbringen kann, dann muss er die Dinger innerhalb einer gesetzten Frist entweder an einen Berechtigten verkaufen, beim Amt zur Verschrottung abgeben oder selber über einen Berechtigten verschrotten lassen. Das Amt fordert die WBK zurück, ENDE is. Verkaufen ins Ausland is nicht.

    @ NC9210

    Du hast es komplett erkannt.

    So, jetzt können wir uns zurücklehnen und abwarten, ob und bis wann diese Beispiele "bei anderen SB oder Behörden" Schule machen!

    Ich sag nur, das wurde damals clever eingefädelt - man enteignet die ordnungsgemäßen Besitzer dieser Teile nicht sofort, aber hinterhältig langsam und lautlos, und es schlägt erst nach Jahren zu, wenn sich die "Wogen gelegt haben" - das ist keine "Salamitaktik" mehr, das ist nur noch, ... erbärmlich!

    Und dann warten wir weiter ab, was denn mit den Personen passieren wird, die ihre Originalwaffen die in DEKO/SALUT umgebaut wurden - und die diese Besitzer natürlich offiziell bei den Behörden angemeldet haben, passieren wird, denn die Voraussetzungen für den Weiterbesitz nach der Gesetzesänderung - glaube war 2016?? - waren mit den Voraussetzungen bei den LEP-Umbauten irgendwie quasi identisch - der dahihnterstehende Gesetzestext ist es jedenfalls.

    Mir wird schon wieder schlecht, ich könnte :kotz:

    Und im gleichen Zug kann man sich denken was passieren wird, wenn man seine SSW mit PTB-Nummer irgendwann in der nahen Zukunft "ordnungsgemäß bei den Behörden anmgeldet hat", weil diese Dinger "über Nacht durch einen cleveren Gesetzestext" WBK-pflichtig geworden sind.

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    Einmal editiert, zuletzt von harryumpf (10. September 2023 um 11:22)

  • Das war leider zu erwarten und basiert auf der veränderten Rechtsauffassung des "wirtschaftlichen Bedürfnisses". Seinerzeit hatte der Bundesinnenminister die Waffenbehörden gebeten, das wirtschaftliche Bedürfnis auf Basis des Kaufpreises anzuerkennen. Anordnen konnte der BMI das nicht, denn die Waffenbehörden unterstehen dem BMI nicht. Trotzdem haben viele Behörden dieser Bitte Folge geleistet und WBKs ausgestellt. Einige Behörden haben nicht mitgezogen und vor Gericht Recht bekommen.

    Bei den Pfeilabschussgeräten ist nun genau das Gegenteil eingetreten: Das jetzige BMI (Frau Faeser) will sich als Hardlinerin in Sachen Waffenrecht positionieren und bekanntermaßen weitere Verschärfungen durchsetzen. Auch ihr Vorgänger, Herr Seehofer, sah das genauso. Man hat diesmal KEINE Empfehlung zur Anerkenntnis des wirtschaftlichen Bedürfnisses ausgesprochen. Einige Fälle sind bereits vor Gericht gelandet und allesamt sind negativ ausgegangen, für die betroffenen Besitzer. Selbst Inhaber von Jagdscheinen wurde der Eintrag verweigert, obwohl das eigentlich gar nicht möglich ist bei Langwaffen. Für Langwaffen benötigt ein Jäger bekanntermaßen KEINEN Voreintrag und somit muss er auch nicht die Eignung einer Langwaffe für die Jagd beweisen.

    Also: Früher war der Kaufpreis ausreichend als Begründung für ein wirtschaftliches Bedürfnis, heute sieht man das anders. Enteignungen sind traurigerweise mittlerweile KEIN Tabu mehr für unsere Politiker.

    Aber auch hier wird es von der jeweiligen Waffenbehörde abhängen, ob man nun erteilte WBKs einzieht oder nicht. Immerhin muss das Bedürfnis mit der Gefahr für die öffentliche Sicherheit abgewogen werden. Waffen, deren Energie unter 7,5 Joule liegt, mit denen in nunmehr 14 Jahren nichts passiert ist, sind offenkundig KEINE große Gefahr für die Öffentlichkeit. Anders sieht es aus mit den vielen gekorenen LEPs, die NICHT angemeldet wurden. Ich möchte nicht wissen, wieviele davon mittlerweile wieder scharf sind und in dunklen Kreisen kursieren. Mit den Pfeilgewehren ist es nicht anders.

    Wann begreift die Politik endlich, dass UNREGISTRIERTE, also illegale Waffen das Problem sind?

    Dreifachseufz.

  • Verkaufen ins Ausland is nicht.

    Doch, es geht; macht aber einigen Aufwand.

    In den Niederlanden gibt es einen Anscheinsparagraphen,

    da geht es praktisch nicht (nur an Waffenhändler).

    Immerhin ist der niederländische Zoll behilflich und stellt

    erforderliche Dokumente aus (sogar kostenfrei).

    In Östereich wären die Teile legal, der Zoll fühlt sich aber

    nicht zuständig ("freie Waffen kontrollieren wir nicht").

    Man muss das mit der jeweilig zuständigenen Waffenbehörde

    des Empfängers ausmachen. Das geht sehr unterschiedlich

    aus; der Passierschein A38 ist leichter erhältlich.

    Zu anderen Ländern habe ich noch keine Erfahrungen aber

    Frankreich soll stressfrei gehen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Egal, ich finde das Ganze nur noch richtig erbärmlich und zum erbrechen, da leider offensichtlich diese "sehr enteignende Vorgehensweise" nicht nur die "phösen Waffenbesitzer" betrifft, sondern sich auch in der gesammten Gesetzgebung als "legales Verfahren zur vertuschten, kalten Enteignung" durchgesetzt hat, das JEDEN (Hausbesitzer, Heizungsbesitzer, ...) betreffen kann - nur hat diesen "Doppelwumms" offenbar bis jetzt keiner gehört?

  • Es trifft ja nur wenige, da gibt es keinen Aufstand.

    Erinnert mich sehr an Martin Niemöller...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es trifft ja nur wenige, da gibt es keinen Aufstand.

    Jepp, was die LEP´s / Waffen allgemein betrifft, da mag das mal stimmen, ... aber es gibt mehr als "Peng-Pengs" (wie meine Frau allgemein jede Art von Waffen nennt) - diese andere Art von "gesetzlicher, gatarnter Enteignung" betrifft andere Personenarten, ... eben keine Waffenbesitzer oder Waffeninteressierte, sondern normale Menschen - und die ist genauso "heimtückisch eingefädelt" - man konnte/kann ja jahrelang an den "bösen Waffennarren" üben, wie man es macht!

    Die Leute werden zunächst mit einer falschen Sicherheit befriedigt, dann "schnappt" die Gesetzesfalle, wenn sich die ersten Wogen geglättet haben und niemand mehr weiß, was abgelaufen ist, viele Jahre später mit voller Härte zu.

    Das Leben ist "schrecklich und gemein" und kein Ponyhof, wenn aber noch "gesetzliche Heimtücke" dazu kommt, dann fällt mir dazu nix mehr ein!

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    4 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (10. September 2023 um 12:44)

  • Ich bin voll bei dir.

    Das Prinzip ist alt, aber funktioniert immer noch.

    Und gerade LWBs gehen sich lieber gegenseitig

    an die Gurgel als zusammen gegen Gungrabber

    und andere Ideologen zu arbeiten.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das ist das Problem. Man schweigt lieber. Sicherlich ist ein Forum, dessen Regel es ist den politischen Kram draussen zu lassen kein richtiger Ort. Aber man schweigt eben auch draussen. Man lässt es sich gefallen. Stück für Stück. Und die Amtswillkür ist ja schon bei anderen Themen bekannt.