Hallo Gemeinde!
Ich habe schlechte Neuigleiten für all die jenigen hier im Forum, die auf noch gekorene LEP-Umbauten besitzen - die rechgtzeitig ordnungsgemäß angemeldet wurden und natürlich in Ihrer GRÜNEN WBK eingetragen sind.
Ich führ das mal aus, was hier offensichtlich gerade erst "anfängt" - hier die Geschichte:
Ein Bekannter von mir hat ein paar LEP-Umbauten - alle eingetragen in seiner grünen Karte, also offiziell in seinem Besitz sind. Er hat diese seinerzeit, als die gesetzlich verpönt wurden, ordnungsgemäß angemeldet - sie wurden in eine GRÜNE eingetragen.
Soweit so gut, jetzt, nach um die 15 Jahren sieht es so aus, dass das Amt verlangt, dass er für den weiteren Besitz dieser Umbauten für jede der LEPs ein Bedürfnis nachweisen soll - ein Bedürfnis, dass es nicht gibt - nachdem das Amt "wirtschaftliche Interessen" NICHT mehr anerkennt, muss er sich nun dieser Waffen quasi "zwangs-entledigen".
Nebenbei ist mein Bekannter auch Sportschütze - so zählt das Amt diese LEP-Umbauten auch noch zu seinem "Bestand an Sportwaffen".
Hier mal der Text, den mein Bekannter vom AMT zurück bekam, als er versuchte, die LEP weiter zu behalten - auf der Basis des damaligen Eintrags in die GRÜNE WBK - das besondere Wirtschaftliche Interesse:
" ... Der Nachweis eines Bedürfnisses im Sinne von § 8 WaffG ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen und die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen und Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind. Ein besonderes persönliches Interesse konnten Sie bisher nicht geltend machen. Stattdessen haben Sie mitgeteilt, dass die Ihnen entstandenen Kosten für den Erwerb der Waffen ein wirtschaftliches Bedürfnis begründen würden.
Das VG Berlin hat in seinem Urteil vom 5. Juli 2010 (1 K 747/09) allerdings ausdrücklich allerdings dargelegt, dass die vormals zum Erwerb der Waffen getätigten Aufwendungen kein besonderes wirtschaftliches Interesse nach § 8 WaffG darstellen. Andernfalls würde der Altbesitz derartiger LEP-Waffen stets das Bedürfnis für den weiteren Besitz darstellen und somit ein Automatismus vorliegen, den der Gesetzgeber in dieser Form nicht wollte.
Auch das OVG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2012 (OVG 11 N 20/11) in einem vergleichbaren Fall dargelegt, dass der bloße Altbesitz an LEP-Waffen kein besonders wirtschaftliches Bedürfnis begründet. Somit liegt auch in Ihrem Fall kein besonderes anzuerkennendes wirtschaftliches Bedürfnis vor. ..."
Das Ganze startet gerade nach BERLIN auch in BW - daher, ... - könnte u.U. jetzt jeder, der die LEP-Umbauten seinerzeit ordnungsgemäß angemeldet hat und auf einer GRÜNEN KARTE hat - zumindest in BW bald "Post bekommen".
Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber - ich weiß nicht, ob das 2008 so von unserem Gesetzgeber genau so gemeint war - (denke aber insgeheim schon, ...???) - man enteignet unterschwellig nicht sofort, sondern wartet ein paar Jahre, bis sich die Wogen geglättet haben - dann kann man das Werk ungezwungen abschließen.
Bin jetzt auf eure Antworten oder Erlebnisse gespannt.
PS: Klar war mein Bekannter auch bei einer Rechtsberatung, aber da würde er "das gute Geld dem Schlechten hinterherwerfen", war der O-Ton - denn die Verfahrenskosten, stehen in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Ergebnis, ...!!! auch falls er "gewinnen" würde.