Hallo zusammen,
ist jemandem ein Anbieter für 4,5mm BB Läufe (Innenlauf) bekannt? 6mm Airsoft bekommt man in allen Variationen aber für 4,5mm bzw. .177find ich rein gar nichts.
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Hallo zusammen,
ist jemandem ein Anbieter für 4,5mm BB Läufe (Innenlauf) bekannt? 6mm Airsoft bekommt man in allen Variationen aber für 4,5mm bzw. .177find ich rein gar nichts.
5,5x4,5x250 mm wenn es das ist was du suchst. Größe auswählen
Danke gleich mal, Messing und Alu-Röhrchen bekommt man natürlich (das verlinkte ist nur 250mm lang, ich sollte erwähnen dass ich es für ein Gewehr benötige). Hier auch, das wurde sogar für BB empfohlen obwohl Alu: https://www.mcmaster.com/9056K612/
Ich hatte gehofft, dass man Stahlläufe in guter Qualität bekommt, die auch für das BB-Schießen gebaut wurden.
Also die M1 Carabine hat einen Messinglauf. Ok natürlich länger und stabiler/dicker.
Mal hier anfragen, vielleicht bieten die ja auch nicht gezogene Läufe an: https://www.lothar-walther.de/de/laufrohling…isionsstahlrohr
Hallo,
ja, das machen die, aber
Lorhar-Walther verkauft nicht an privat !
VG
Dampf
Ansonsten könntest du noch dort nachfragen: https://www.brownells-deutschland.de/Buechsenmacher…e-und-Werkzeuge
Notfalls bei zB. Egun nen runtergerocktes, altes günstiges Gewehr kaufen und sich dann den Lauf auf ner Drehbank in die gewünschte Form bringen.
Darf ich kurz etwas bremsen?
Die Bearbeitung von Läufen ist erlaubnispflichtig!
Das gilt zwar nicht für Softair unter 0,5 Joule,
aber ganz sicher für alte Gewehre und gezogene
Rohlinge.
Ich glaube nicht dass da jemand was sagen würde wenn man sich ein altes, defektes BB oder Glattlauf Luftgewehr als Teilespender kauft und den Lauf zum Einbau in ein anderes BB Gewehr etwas modifiziert.
Klar gibt es die allgemeine Vorschrift mit den wesentlichen Waffenteilen, die gibt es aber hauptsächlich wegen der Heißgaser, und ein BB Lauf hat ja nicht Mal ein Patronenlager, ist damit eigentlich nur ein Stück Rohr und braucht auch keinen Beschuss.
Und so lange das Ergebnis unter 7,5J bleibt, sollte es da normalerweise keine Probleme geben.
Ich bin aber auch kein Rechtsanwalt oder Richter, das ist nur meine persönliche Meinung dazu.
Wenn man das ganz eng auslegt, dürte man wahrscheinlich selbst noch nicht einmal eine schlappe Feder gegen eine Neue ersetzen, und auch da habe ich noch nie gehört dass da jemand bei einem Gewehr was unter 7,5J hatte, da Probleme bekommen hat.
Ich glaube nicht dass da jemand was sagen würde wenn man sich ein altes, defektes BB oder Glattlauf Luftgewehr als Teilespender kauft und den Lauf zum Einbau in ein anderes BB Gewehr etwas modifiziert.
Klar gibt es die allgemeine Vorschrift mit den wesentlichen Waffenteilen, die gibt es aber hauptsächlich wegen der Heißgaser, und ein BB Lauf hat ja nicht Mal ein Patronenlager, ist damit eigentlich nur ein Stück Rohr und braucht auch keinen Beschuss.
Und so lange das Ergebnis unter 7,5J bleibt, sollte es da normalerweise keine Probleme geben.
Ich bin aber auch kein Rechtsanwalt oder Richter, das ist nur meine persönliche Meinung dazu.
Wenn man das ganz eng auslegt, dürte man wahrscheinlich selbst noch nicht einmal eine schlappe Feder gegen eine Neue ersetzen, und auch da habe ich noch nie gehört dass da jemand bei einem Gewehr was unter 7,5J hatte, da Probleme bekommen hat.
Solche Arbeiten müssen von einem Büchsenmacher durchgeführt werden. Ansonsten macht man sich strafbar - auch bei erlaubnisfreien Luftgewehren. Diese sind bei der Bearbeitung Feuerwaffen gleichgestellt.
Dieses Thema gab es hier schon oft.
Meistens wird dann noch der Privatmann mit der nichtgewerblichen Lizenz zur Herstellung von Schusswaffen genannt. Der darf das auch.
Danke für die Ideen, vielleicht probiere ich es tatsächlich mit einem Messingrohr. Ob sich das Projekt ergibt muss sich auch noch herausstellen.
Man sollte immer im Auge behalten, dass auch Waffen unter 7,5 Joule erlaubnispflichtig sind, solange sie nicht geprüft und F-gestempelt sind.
Und einem Laufrohling sieht man nicht an, ob er für eine F-Waffe gebraucht wird.
Wenn man das ganz eng auslegt, dürte man wahrscheinlich selbst noch nicht einmal eine schlappe Feder gegen eine Neue ersetzen, und auch da habe ich noch nie gehört dass da jemand bei einem Gewehr was unter 7,5J hatte, da Probleme bekommen hat.
Da muss man nix auslegen. Es gibt genügend Dinge, die man auch an scharfen Waffen selber tun darf.
Als Grundsatz gilt aber, dass die spanende/ bzw. neubeschussplichtige Bearbeitung an wesentlichen Teilen erlaubnispflichtig ist (Gravuren mal ausgenommen).
Und ein Lauf ist ein wesentliches Teil.