Scuba Ringer nun Erlaubnispflichtig

Es gibt 270 Antworten in diesem Thema, welches 40.389 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Februar 2024 um 18:30) ist von bolzenschuss.

  • Alles was Sprave macht zielt immer auf SV und mit dem Scuba Ringer will er das Verbot von Pfeilabschussgeräten umgehen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich denke, das ich nicht allzu sehr auf den Kopf gefallen bin, aber mal ehrlich, ist das Dingen für „ unter Wasser „ konzipiert worden oder soll Dingen als preppermässige Selbstverteidigungswaffe dienen?

    Es handelt sich eigentlich um eine zweischüssige Pressluftpistole, die AEA Defender: https://airguntactical.com/products/aea-d…-pcp-air-pistol

    Diese wird in verschiedenen Kalibern mit Wechselläufen gefertigt. Für Deutschland gibt es die halt mit "Startrohren" für Pfeile. Ich glaube, die Läufe für Kugeln wurden zeitweise optional auch in Schland angeboten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Eastwood (20. August 2023 um 16:41) aus folgendem Grund: Schreibfehler korrigiert

  • Hier mal ein Video der AEA Defender 2 im Kaliber .45 .

    Und hier ein Video, wo die anscheinend öfter auftretenden Probleme mit dem Teil gezeigt werden. Es scheint wohl v.a. ein Problem mit den Kartuschen bzw den Berstscheiben zu sein. Man stelle sich vor, man hat die deutsche Harpunenversion, schnorchelt friedlich vor sich hin, und plötzlich steht einem ein Weißer Hai im Weg ... und dann funzt die Knifte nicht. =O

    :D

  • Es handelt sich eigentlich um eine zweischüssige Pressluftpistole

    Ich habe das alles mal grob quer gelesen.

    So wie ich das verstanden habe, gibt es zwei Versionen Scuba Ringer. Offenbar ist der hauptsächliche Unterschied, dass die Pfeile bei der neuen Version durch einen Lauf getrieben werden und bei der ersten Version über eine Führungsstange.

    Erste Version dürfte damit als ein Pfeilabschussgerät gelten. Bei der zweiten Version könnte ... Geschoss durch den Lauf... gelten, was es zu einer mehr oder weniger normalen Druckluftwaffe macht.

    Nun kommt die Ausnahme Unterwassersportgerät, wie eine Harpune dazu. Da diese recht exotisch ist, geniest sie die Ausnahme aus dem Waffenrecht zu fallen. Das ist bestimmt darin begründet, dass diese selten anzutreffen ist und wohl auch teuer. Würde keine Ausnahme gelten, hätten zudem weitere Ausnahmen definiert werden müssen, insbesondere wegen dem Führen und Schießen.

    So wie ich den Feststellungsbescheid deute, hat das BKA die Scuba Ringer in der ersten Version getestet. Dabei hat sie wohl gerade unter Wasser versagt. Genau deswegen hat das BKA diese nicht als Unterwassersportgerät eingestuft. Damit entfiel die Ausnahme. Ist es aber ein Pfeilabschussgerät, ist es erlaubnispflichtig. Ist es eine Druckluftwaffe ist diese wegen ihrer Schussenergie, je nach Version 30 - 50 Joule, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe.

    Nun ist ja gegen diesen Bescheid Widerspruch erhoben worden. Da Meister Sprave auch schon die erste Version verkauft hat, dürfte er Probleme bekommen, wenn gerade die erste Version erlaubnispflichtig bleibt, die er ja frei verkauft hat.

  • Gegen den Feststellungsbescheid wurde Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, dass nicht mit den richtigen Berstscheiben und Pfeilen getestet wurde. Das BKA hat die Zweckbestimmung nicht angezweifelt - nur die technische EIgnung für den beworbenen Zweck. Wenn der Beweis erbracht werden kann, dass die Waffe unter Wasser funktioniert und die Leistung anderer kommerzieller Harpunen mindestens erreicht, dann sind die Chancen auf einen Erfolg des Widerspruchs gut. Wenn nicht - dann nicht.
    Es ist in der Tat verwunderlich, dass das BKA sich auf die Tests eines LKAs beruft und keine eigenen Versuche durchgeführt hat. Das wird nun sicher erfolgen. GoGun wird entsprechende externe Gutachten vorlegen und das BKA wird diese durch eigene Tests prüfen.

    Bei der zweiten Version könnte ... Geschoss durch den Lauf... gelten, was es zu einer mehr oder weniger normalen Druckluftwaffe macht.

    Das könnte erschwerend hinzukommen.

    Eigentlich ist das einerlei, denn die Pfeilabschussgeräte unterliegen denselben Erlaubnisvorschriften wie "normale" Druckluftwaffen.

    Hier mal ein Video der AEA Defender 2 im Kaliber .45 .

    Und hier ein Video, wo die anscheinend öfter auftretenden Probleme mit dem Teil gezeigt werden. Es scheint wohl v.a. ein Problem mit den Kartuschen bzw den Berstscheiben zu sein.

    Das Problem wurde damals viel diskutiert und laut Herstellerangaben durch eine andere Form der Kartuschen-Abschlusskappe gelöst. Problem soll in der Tat gewesen sein, die für Mini-Harpunen ausgelegte Waffe auf Bleigeschosse und gezogene Läufe umzurüsten. Da die Geschosse in die Züge gepresst werden müssen entsteht ein großer Rückstau und der Druck ist nach hinten durch die Schlagbolzenbohrung ins Schloss zurückgeschlagen. Es kam zu Fehlauslösern.

    Der Scuba Ringer Mk2 ist keine umgemodelte Luftpistole für Bleigeschosse, sondern andersherum. Der Defender ist ein umgemodelter Scuba Ringer und macht(e) diese Probleme.

  • Korrekt, dann geht es letztendlich nur um die Einstufung.

    Harpunengerät: Frei und weitgehend unreguliert

    Druckluftzwaffe >7,5J bzw. Pfeilabschussgerät: WBK Pflichtige Schusswaffe

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Wie auch immer. Wenn das BKA bei beiden Versionen die Eignung als Unterwassersportgerät verneint, ist der Verkauf tot und Sprave muss die verkauften Dinger zurücknehmen. Vielleicht seltene Fälle über WBK ausgenommen.

    Wie das ingesamt rechtlich einzuschätzen ist, weiß ich nicht. Das hängt auch wohl davon ab, ob der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Spätestens mit Wirksamkeit des Bescheids ist die erste Version erlaubnispflichtig und die Käufer haben eine illegale Waffe zu Hause. Da wird man Kundendaten sicherstellen und die Dinger wieder einsammeln.

  • Eigentlich ist das einerlei, denn die Pfeilabschussgeräte unterliegen denselben Erlaubnisvorschriften wie "normale" Druckluftwaffen.

    Naja, wenn die Abschussrohre eindeutig dafür ausgelegt sind, dass sie wie ein Vorderlader mit etwas bestückt werden können, also die Funktion eines Laufs erfüllen, dann könnte jemand einfach anstatt eines Pfeils, eine Bleimurmel oder ein anderes Geschoss laden.

  • Der Scuba Ringer Mk2 ist keine umgemodelte Luftpistole für Bleigeschosse, sondern andersherum. Der Defender ist ein umgemodelter Scuba Ringer und macht(e) diese Probleme.

    Ganz sicher? Ich habe irgendwo gelesen, dass der Defender zuerst kam. Als der deutsche Markt interessant wurde, hat man dann, angeblich auf Wunsch von Gog*n, sogar die Farbe des Gehäuses geändert, von schwarz auf gelb. Deshalb haben die Defender nun auch die Zitronenfarbe.

    Edit: https://gogun.co/en-de/collections/air-pistols ... da steht: "Scuba Ringer, and other pistols based on the AEA Defender platform"

    Einmal editiert, zuletzt von Eastwood (20. August 2023 um 17:25)

  • Naja, wenn die Abschussrohre eindeutig dafür ausgelegt sind, dass sie wie ein Vorderlader mit etwas bestückt werden können, also die Funktion eines Laufs erfüllen, dann könnte jemand einfach anstatt eines Pfeils, eine Bleimurmel oder ein anderes Geschoss laden.

    Ich denke, hier muss man das anderes betrachten. Meiner Meinung ist es entscheidend , dass beide (!) Versionen als Unterwasser... eingeordnet werden. Wenn nämlich nicht, wäre die erste Version entweder als Pfeilabschussgerät oder als Druckluftwaffe > 7,5 J erlaubnispflichtig, während die zweite Version wegen der Läufe möglicherweise zwar nicht als (erlaubnispflichtiges) Pfeilabschussgerät, aber dann dennoch ebenso als Druckluftwaffe > 7,5 J erlaubnispflichtig wäre. Das wäre aber in jedem Fall für alle Beteiligten fatal.

    Sprave nutzt (scheinbare) Gesetzeslücken, wie auch unklare Regelungen im Waffengesetz, die er für seinen Waffenhandel gewinnbringend ausnutzt. Dafür ist er ja bekannt.

  • Der Scuba Ringer Mk2 ist keine umgemodelte Luftpistole für Bleigeschosse, sondern andersherum. Der Defender ist ein umgemodelter Scuba Ringer und macht(e) diese Probleme.

    Ganz sicher? Ich habe irgendwo gelesen, dass der Defender zuerst kam. Als der deutsche Markt interessant wurde, hat man dann, angeblich auf Wunsch von Gog*n, sogar die Farbe des Gehäuses geändert, von schwarz auf gelb. Deshalb haben die Defender nun auch die Zitronenfarbe.

    Der Scuba Ringer 1 basiert auf dem Defender.

    Der Scuba RInger 2 ist eine verbesserte Version der Scuba 1, mehr Power und andere Pfeile. Der Defender 2 basiert auf dem Scuba Ringer 2.

    Das zahlt sicher auf die "Kritikpunkte" des BKA/BLKA ein. Ist schon paradox. im Grunde haben sie gesagt: Die Waffe ist zu schwach und deshalb erlaubnispflichtig. Wäre sie stärker, dann wäre sie erlaubnisfrei. Muss man nicht verstehen, die Logik.

    Wie das ingesamt rechtlich einzuschätzen ist, weiß ich nicht. Das hängt auch wohl davon ab, ob der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat.

    Bei jedem Bescheid hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Sollte der Widerspruch abgewiesen werden, dann bleibt die Klage. Erst nach einem Urteil kann dann die Rechtskraft eintreten. So ist das im Verwaltungsrecht.

    Ob das ganze für die Verkäufe der Vergangenheit - also vor Veröffentlichung des Urteils - irgendwelche Konsequenzen hat, wohl eher nicht. In der Vergangenheit hat es das ja öfters gegeben, zuletzt beim "Massagestab" von Tchibo, der dann als Totschläger eingestuft wurde.

    https://www.n-tv.de/panorama/Tchib…le21885494.html

    Tchibo hat wohl freiwillig die Ware zurückgenommen, im Rahmen des "Kundenservices". Rechtlich nicht unbedenklich, aber vielleicht haben sie eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Würde Sinn machen.

  • Vorher hieß das Ding ja Air Ringer und war aufgrund der über das Startrohr geschobenen Pfeile rechtlich ein Nichts, wie auch die anderen Pfeilabschussgeräte.

    Mit der WBK Pflicht für Pfe3ilabschussgeräte kam dann der Hersteller auf die Idee den Air Ringer in Scuba Ringer umzubenennen und künftig mit der Zweckbestimmung Harpune bzw. Unterwassersportgerät zu verkaufen.

    Und sollte der Test des BKA jetzt die Tauglichkeit bestätigen, wird das auch weiterhin so laufen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Der Scuba Ringer 1 basiert auf dem Defender.

    Der Scuba RInger 2 ist eine verbesserte Version der Scuba 1, mehr Power und andere Pfeile. Der Defender 2 basiert auf dem Scuba Ringer 2.

    Ich habe oben einen Link ergänzt, da steht "AEA Defender platform".

    Ist aber auch egal, ich mag nicht bis zum Erbrechen über so ein Henne-Ei-Problem diskutieren. :)

  • Seit der Scuba Ringer auf den Markt kam, frage ich mich, was denn hier eigentlich das "wesentliche Teil" (nicht rechtlich, aber generell) ist.

    Sagen wir mal so - nach meiner Auffassung spielt das zum keine Rolle, wenn das Teil erlaubnispflichtig wird. Zum Anderen gibt es keine Schusswaffe ohne waffenwesentliches Teil. Wenn es als Unterwassersportgerät /Harpune eingestuft wird, gibt es kein waffenwesentliches Teil. Überhaupt impliziert ja schon die Bezeichnung "waffenwesentlich" auch die Zuordnung zum Waffenrecht.

    Dennoch gibt es die Ausnahme bei Softair, wo ein Lauf und Griffstück zweifelsfrei vorhanden ist und dennoch ausgenommen (bei < 0,5 J) ist. ;)

    Ist nun hier die "Munition" die eigentliche Harpune und unerheblich wo und womit die Kartuschen abgefeuert werden?

    Pfeile, Bolzen, Diabolos usw. sind keine Munition im Sinne des WaffG.
    Aber generell macht nicht die Art des Geschosses die Einstufung zur Erlaubnispflicht. Hier zählt Art des Antriebs zusammen mit der Waffenart. Deswegen kann eine Druckluftwaffe erlaubnispflichtig, wie auch frei sein. Eine Armbrust oder Bogen mit Pfeil sind frei, aber verschiedene Einstufung, wie auch der gleiche Pfeil bei einem Pfeilabschussgerät das Teil zur Waffe macht.

    Da nichts davon bisher vom Waffenrecht erfasst war, wäre es doch sogar möglich sich selber etwas zu bauen, in das man dann die Kartuschen einsetzt und die Plättchen anpiekst.

    Freier Selbstbau von Waffen ist heutzutage nicht mehr rechtssicher, vielleicht nur noch der Bogen und (noch) die Armbrust.

  • Ob das ganze für die Verkäufe der Vergangenheit - also vor Veröffentlichung des Urteils - irgendwelche Konsequenzen hat, wohl eher nicht. In der Vergangenheit hat es das ja öfters gegeben, zuletzt beim "Massagestab" von Tchibo, der dann als Totschläger eingestuft wurde.

    Naja, die Konsequenz wäre ja schon die verpflichtende Rücknahme vom Waffenhändler. Ob dieser sich dann beim Hersteller schadlos halten kann, wage in diesem Fall zu bezweifeln, zumindest wenn Sprave selbst der Importeur ist.

    Bei diesem "Massagestab" von Tchibo haben wir viel gelacht. Aber immerhin, bei einem verbotenen Gegenstand ist das schon eine Ebene höher.

    Da tut es mir immer um die ahnungslosen Kunden leid, die von Rückrufen nunmal zwangsläufig nichts mitbekommen müssen. Das insbesondere bei Verkäufen, die anonym auf Kassenbon laufen.

    Da erinnere ich auch an einem Messer mit Federassist, was nach dem Verkaufsstart vor wenigen Jahren verboten wurde. (Einstufung als Springmesser > 85 mm Klingenlänge = verboten.) Davon sind sicher tausende im Umlauf.

  • Mit der WBK Pflicht für Pfe3ilabschussgeräte kam dann der Hersteller auf die Idee den Air Ringer in Scuba Ringer umzubenennen und künftig mit der Zweckbestimmung Harpune bzw. Unterwassersportgerät zu verkaufen.


    Und sollte der Test des BKA jetzt die Tauglichkeit bestätigen, wird das auch weiterhin so laufen.

    Damit könntest du recht haben. Aber ich denke, die werden gemerkt haben, dass eine solche Umwidmung quasi für viele Pfeilabschussgeräte geltend gemacht werden könnte, was dann die Erlaubnispflicht unterlaufen würde. Deswegen werden die schon sehr genau prüfen, ob dieses und auch wohl möglich folgende Teile auch tatsächlich unter Wasser funktionieren und tatsächlich dem angedachten Zweck, nämlich als Harpune, dienen kann.

    Deswegen denke ich, der Widerspruch wird scheitern, weil man das einfach nicht zulassen will.

    Geht das dennoch durch, so kommt der Nächste mit einem Pfeilabschussgerät mit Co² Antrieb, pinselt das neongelb an, klebt ein paar Fischchen dran und benennt es Shark Defence.

  • Gebt mal Seniorenmesser bei Google ein und dann recherchiert die Definition von Faustmesser.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Mit der WBK Pflicht für Pfe3ilabschussgeräte kam dann der Hersteller auf die Idee den Air Ringer in Scuba Ringer umzubenennen und künftig mit der Zweckbestimmung Harpune bzw. Unterwassersportgerät zu verkaufen.


    Und sollte der Test des BKA jetzt die Tauglichkeit bestätigen, wird das auch weiterhin so laufen.Damit könntest du recht haben. Aber ich denke, die werden gemerkt haben, dass eine solche Umwidmung quasi für viele Pfeilabschussgeräte geltend gemacht werden könnte, was dann die Erlaubnispflicht unterlaufen würde. Deswegen werden die schon sehr genau prüfen, ob dieses und auch wohl möglich folgende Teile auch tatsächlich unter Wasser funktionieren und tatsächlich dem angedachten Zweck, nämlich als Harpune, dienen kann.

    Deswegen denke ich, der Widerspruch wird scheitern, weil man das einfach nicht zulassen will.

    Geht das dennoch durch, so kommt der Nächste mit einem Pfeilabschussgerät mit Co² Antrieb, pinselt das neongelb an, klebt ein paar Fischchen dran und benennt es Shark Defence.

    Richtig, das ist das Ergebnis unseres Waffenrechts mit Zweckbestimmung. Nenn das Selbe Messer einmal Kampfmesser und einmal Survivalmesser und es wird unterschiedlich behandelt wenns drauf ankommt.

    Ein Baseballschläger ist mindestens so effektiv wie ein Schlagstock, hat aber eben eine andere Zweckbestimmung und ist deswegen waffenrechtlich ein Nichts.

    Wenn jetzt Jemand einen Schläger herstellt und draufschreibt "Verteidigungsschläger", dürfte das Ganze wieder anders aussehen.

    Blödsinnig, ist aber so.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: