Der Referentenentwurf - was bedeutet das für Armbrüste?

Es gibt 460 Antworten in diesem Thema, welches 53.634 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2024 um 10:10) ist von 5-atü.

  • Im Moment ist der Entwurf sogar so geschrieben, dass man eine volle WBK für eine Armbrust brauchen würde, mit Bedürfnisnachweis - ich halte das aber für einen redaktionellen Fehler. Hoffentlich.

    Danke für die Verlinkung. Ich habe mir den Entwurf jetzt nicht komplett durchgelesen, wo hast du denn die entsprechende Stelle gefunden?

    Meine ersten Gedanken dazu:

    - Es ist nur ein Entwurf. Wer weiß, ob das alles so durchkommt.

    - Wer den Kauf im Entwurf aufgeführter Gegenstände ins Auge fasst, sollte das besser nicht zu lange verschieben. Denn bei Konkretisierung, spätestens aber zwischen Verabschiedung und Inkrafttretung der Änderungen werden die Händler ihre Lager wahrscheinlich nicht mehr aufstocken.

    - Für die KWS-Beantragung hinsichtlich Altbesitz gilt eine dreijährige Übergangsfrist und diesen Spielraum sollte man auch nutzen. Es könnte ja passieren, dass es in zwei Jahren zu einer weiteren Verschärfung des WaffG kommt, die den Besitz von ABs an eine Bedürfnispflicht knüpft und ansonsten deren Abgabe verlangt. In dem Fall bleibt Altbesitzern ohne KWS zumindest eine theoretische Entscheidungmöglichkeit, welche KWS-Besitzer kaum noch haben.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Sachkunde beim KWS zur Pflicht zu machen zeigt, wie wenig Nachdenken in dem Entwurf steckt und das die Gründe "mehr Sicherheit" nur Bla-Bla sind. Halten wir mal fest: wer nur eine SSW haben will, muss dann einen Kurs machen, in dem der sichere Umgang mit scharfen Waffen gelernt wird. Ja Frau Faeser, das macht voll Sinn. :thumbsup: Zumal man dann ja auch schon den halben Weg zu einer WBK hätte. Völlig am Ziel vorbei.

    Von WBK statt KWS für Armbrust lese ich da nix, auch nicht von MPU für KWS (die Eignung prüfen die Behörden, außer man ist unter 25). Auch nicht, dass bestehende KWS ungültig werden - im Gegenteil. Steht doch da, dass man 36 Monate Zeit bekommt, um die Sachkunde nachzuweisen. Ein bereits vorhandener KWS bleibt dabei gültig.

    2 Mal editiert, zuletzt von CO2Shooter (11. Januar 2023 um 19:30)

  • [...] Halten wir mal fest: wer nur eine SSW haben will, muss dann einen Kurs machen, in dem der sichere Umgang mit scharfen Waffen gelernt wird. [...]

    "... über die sichere Handhabung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaf-

    fen einschließlich ausreichender Fertigkeiten zum Verschießen der Kartu-

    schen- bzw. pyrotechnischen Munition."

  • Sachkunde beim KWS zur Pflicht zu machen zeigt, wie wenig Nachdenken in dem Entwurf steckt und das die Gründe "mehr Sicherheit" nur Bla-Bla sind. Halten wir mal fest: wer nur eine SSW haben will, muss dann einen Kurs machen, in dem der sichere Umgang mit scharfen Waffen gelernt wird. Ja Frau Faeser, das macht voll Sinn. :thumbsup: Zumal man dann ja auch schon den halben Weg zu einer WBK hätte. Völlig am Ziel vorbei.

    Von WBK statt KWS für Armbrust lese ich da nix, auch nicht von MPU für KWS. Auch nicht, dass bestehende KWS ungültig werden - im Gegenteil. Steht doch da, dass man 36 Monate Zeit bekommt, um die Sachkunde nachzuweisen. Ein bereits vorhandener KWS bleibt dabei gültig.

    Der bleibt gültig wenn man den ganzen Zirkus mit macht .

  • Warum der aktuelle Text eine WBK-Pflicht für Armbrüste erfordern würde?

    Man muss sich zuerst die Logik des Waffengesetzes klarmachen. Eine Schusswaffe oder den Schusswaffen gleich gestellte Waffen sind IMMER erlaubnispflichtig, es sei denn, sie sind in der Anlage 2 entsprechend aufgelistet.

    Früher standen in der Liste "Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz" sowohl die SRS-Waffen als auch die Armbrüste. Daraus sind sie logischerweise gestrichen worden.

    Nun hätte es Sinn gemacht, die SRS und ABs in die Liste "Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis" unter die 4mm M20 Waffen zu schreiben. Das ist aber nicht passiert. Auch die Definition des "Kleinen Waffenscheins" hat man nicht erweitert. Dort steht nach wie vor:

    2.

    Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) - Kleiner Waffenschein

    Lediglich die "Sachkunde" wurde gestrichen, denn die soll ja in Zukunft erforderlich sein. Also berechtigt der KWS nach wie vor nur zum Führen, nicht zum Besitz.

    Es bleibt lediglich der §10, in dem man diese Schlampigkeit geradeziehen könnte.

    Alte Version:
    (4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. ...Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).

    Neue Version:

    (4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. ... Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie zum Erwerb und Besitz von Armbrüsten sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).

    Man verweist also wieder auf die Definition für den KWS, der aber nach wie vor nur das Führen reguliert. Sprich: Im Moment bräuchte man eine WBK für den Besitz (nicht bedürfnisfrei) und dann zusätzlich den KWS zum Führen (bedürfnisfrei).

    Wie gesagt, eine der vielen Schlampigkeiten im Text, wahrscheinlich. Hoffentlich.

  • Auch wenn es bislang „nur“ ein Entwurf ist …

    400€ für einen zukünftigen / neuen KWS❓

    April April kommt doch dieses Jahr erst noch 🤪


    Da war „meine“ WBK zu bekommen, incl. absolvierter Sachkundeprüfung, ja ein echtes Kinderspiel gegen 😎

    Aber einen weiteren - schlechten Scherz - sehe ich darin, dass man anscheinend trotz vorhandener WBK, „echtem Waffenschein“ und / oder Jagdschein sowie nebst anderen vorhandenem Waffenerlaubnissen, dann wohl trotzdem - quasi zusätzlich auch noch einen KWS beantragten müssten ?!


    Darüber hinaus berechtigt ein KWS zwar dazu eine SWS zu führen … und ist oder wird bald auch auf gewisse Messer / Längen in sogenannten Waffenverbotszonen angewendet,

    ABER kann man denn mit einem KWS, den man bspw. in Bayern beantragt und auch ausgestellt / bekommen hat, dann bspw. in Schleswig-Holstein eine SWS führen bzw. konkret eine Armbrust vor Ort kaufen ???

  • "... über die sichere Handhabung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaf-

    fen einschließlich ausreichender Fertigkeiten zum Verschießen der Kartu-

    schen- bzw. pyrotechnischen Munition."

    Das ist doch egal, der Sachkundekurs ist für alle gleich. Oder denkst du, die Anbieter machen da eine Extrawurst für den KWS?

    JMBFan: das ist aber reine Spekulation bzw. Interpretation deinerseits. Es wird mehrfach deutlich vom KWS für ABs gesprochen. Man sollte hier nochmal daran denken, dass der KWS hierbei als waffenrechtliche Erlaubnis dient und sich davon lösen, dass der eigentlich zum Führen von SSWs gedacht ist/war (so wie du z.B. mit dem Führerschein dein Alter nachweisen kannst, obwohl das nicht dessen Sinn ist).

    Zitat

    In diesem Thread geht es um ABs.

    Korrekt. Alle geplanten Änderungen betreffen ABs und SSWs aber auf die gleiche Weise.

  • Oder denkst du, die Anbieter machen da eine Extrawurst für den KWS?

    Sachkunde hat ja zwei Teile. Eine technische und eine rechtliche. Zumindest hinsichtlich des ersten Parts müsste auf ABs eigegangen werden.

    Der ganze Entwurf ist so unausgegoren, dass hoffentlich vieles an seinen inneren Widersprüchen scheitern wird.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Du musst bestenfalls am Ende andere/weniger Fragen beantworten. Der Kurs selbst wird sich nicht ändern. Aktuell unterscheidet auch kein Anbieter, ob du Sportschütze, Sammler, Jäger bist oder den Kurs zwecks Objektschutz, Werttransport oder sonst was machst.

  • Ja, aber eine Sachkundeprüfung, um eine WBK oder einen Jagdschein, o.ä. zu bekommen, kann, sollte und darf doch nicht gleich sein, mit einer Sachkundeprüfung, um einen KWS zu erlangen !


    Beim KFZ-Führerschein muss ich mich doch auch nicht in der Theorie-Prüfung (und erst recht nicht in der Praxis) mit dem LKW oder gar einem Panzer auseinandersetzen 🥸

  • Aehnliches wie das Statement von Fr. Giffey hat man auch schon von anderen Politikern/-innen gehoert.

    Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um eine zumindest mit Teilen der Politiker abgestimmtes Argument handelt.

    Damit soll vermutlich eine Beduerfnispflicht fuer SRS vorbereitet werden.

    Ich waere froh, wenn ich falsch liegen wuerde.

  • Na ja, dann werd ich meinen Abzug umbauen und schon ist es nen Bogen. Dann häng ich meine Suso und Rev an die Wand, brauchen se nicht mehr im dunklen Schrank verweilen.

  • Na ja, dann werd ich meinen Abzug umbauen und schon ist es nen Bogen. Dann häng ich meine Suso und Rev an die Wand, brauchen se nicht mehr im dunklen Schrank verweilen.

    Schön wär’s - wirklich !

    Rechtlich ist und müsste es sogar auch dann so sein …

    Aber jede Wette, dass dies nicht so einfach möglich sein wird 😣

    Heute ist es doch schon schwer bis unmöglich den konkreten rechtlichen Hintergrund einem Dritten zu erklären bzw. überhaupt verständlich zu machen.

    Und das liegt nicht an einem selbst, sondern an den „krummen“ Gesetzen !

  • Es existiert ja nicht mal eine exakte juristische Definition, welches die wesentlichen Teile einer Armbrust sind.

    Wenn ich bei meiner Excalibur die Bogeneinheit abnehme, habe ich einen Bogen, dessen Besitz nach den geplanten Änderungen nicht KWS-pflichtig wird und der Rumpf ist dann auch keine AB mehr.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ziemlich absurd ist es übrigens, dass (zum Glück!) keine VL in die Änderungen mit aufgenommen wurden. Einen Hinterlader frei kaufen zu können, verhält sich etwa so, als würden einschüssige Langwaffen für Zentralfeuermunition EWB- und registrierungsfrei sein und lediglich der Munitionserwerb eine Erlaubnis benötigen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Meines Wissens ist ein Bogen dadurch definiert das man die Energie durch Muskelkraft halten muss, das übernimmt bei ner Armbrust das Schloss. Beim Bogen sind Hilfsmittel zulässig (Releas) sowie Auszugskraftminderung (Compound). Wenn ich das Schloss so umbaue das ich den Trigger ziehen muss um die Energie zu halten bin ich bei nem Bogen. Dann hat mein Compoundsystem eben ein Letoff von 99,9%, das ist aber auch nicht definiert. Das ist ja auch das Prinzip von Fenris.

  • Der Abzug ist hier nicht der entscheidende Faktor, sondern die Energiespeicherung. Einen Bogen kann man NICHT gespannt ablegen, er muss mit Muskelkraft gespannt gehalten werden. Eine Armbrust dagegen KANN man gespannt ablegen bzw. tragen, man kann zu jeder Zeit einfach den Abzug ziehen.

    Deshalb ist ein Fenris-Bogen oder Whipshot immer noch ein Bogen.

  • Der Abzug ist hier nicht der entscheidende Faktor, sondern die Energiespeicherung. Einen Bogen kann man NICHT gespannt ablegen, er muss mit Muskelkraft gespannt gehalten werden. Eine Armbrust dagegen KANN man gespannt ablegen bzw. tragen, man kann zu jeder Zeit einfach den Abzug ziehen.

    Deshalb ist ein Fenris-Bogen oder Whipshot immer noch ein Bogen.

    Wenn ich das Schloss so umbaue das ich den Trigger ziehen muss um die Energie zu halten bin ich bei nem Bogen.