Im Moment ist der Entwurf sogar so geschrieben, dass man eine volle WBK für eine Armbrust brauchen würde, mit Bedürfnisnachweis - ich halte das aber für einen redaktionellen Fehler. Hoffentlich.
Danke für die Verlinkung. Ich habe mir den Entwurf jetzt nicht komplett durchgelesen, wo hast du denn die entsprechende Stelle gefunden?
Meine ersten Gedanken dazu:
- Es ist nur ein Entwurf. Wer weiß, ob das alles so durchkommt.
- Wer den Kauf im Entwurf aufgeführter Gegenstände ins Auge fasst, sollte das besser nicht zu lange verschieben. Denn bei Konkretisierung, spätestens aber zwischen Verabschiedung und Inkrafttretung der Änderungen werden die Händler ihre Lager wahrscheinlich nicht mehr aufstocken.
- Für die KWS-Beantragung hinsichtlich Altbesitz gilt eine dreijährige Übergangsfrist und diesen Spielraum sollte man auch nutzen. Es könnte ja passieren, dass es in zwei Jahren zu einer weiteren Verschärfung des WaffG kommt, die den Besitz von ABs an eine Bedürfnispflicht knüpft und ansonsten deren Abgabe verlangt. In dem Fall bleibt Altbesitzern ohne KWS zumindest eine theoretische Entscheidungmöglichkeit, welche KWS-Besitzer kaum noch haben.