Vorderlader mit Forsyth-Zündsystem - Perkussion oder Funkenzündung?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.456 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Oktober 2022 um 08:06) ist von JMBFan.

  • Die Erfindung von John Forsyth gilt als das erste "Perkussionsschloß", patentiert 1814.

    Forsyth verwendete noch keine Zündhütchen, sondern ein loses Zündmittel, welches durch einen Hammerschlag explodiert und auf diese Weise - sehr ähnlich einem Steinschloss - die Ladung zündete. Er schuf die Voraussetzung zu einem Zündhütchen-System. Die Literatur ist sich aber uneins, ob man das Forsysth-System nun als "Perkussionssystem" bezeichnet oder ob es sich nur um einen Vorläufer handelt.

    Wichtig ist die Einstufing hinsichtlich der mehrschüssigen Variante. Hier zum Beispiel eine zweischüssige Pistole:

    LC-19_53_104a_e-001.jpg

    Würde man sie als "Perkussionswaffe" einstufen, wäre sie WBK-pflichtig (obwohl sie über 200 Jahre alt ist).

    Das Gesetz lässt aber hoffen, dass es sich NICHT um eine Perkussionswaffe im Sinne des Gesetzes handelt.

    Zitat

    "1.5

    einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;"


    Wie es scheint, definiert das Waffengesetz Perkussionswaffen durch die Verwendung eines Zündhütchens. Bei der Waffe aus der Abbildung müsste es sich also um eine in Deutschland erlaubnisfreie Waffe mit Funkenzündung handeln.

    Oder?

  • Meiner Meinung nach erlaubnisfrei da ja kein Zündhütchen verwendet wird.

    Ich würde sie eher als dem Steinschloss ähnlich einstufen - damit müsste sie obwohl doppelläufig als freie Waffe durchgehen.

    Ist aber eben meine Meinung.

    Ein schönes Teil, danke fürs Zeigen.

    Mfg FrankDie

  • Interessante Grauzone. Perkussion bedeutet ja Schlag, und so wird hier auch gezündet. Im Gegensatz dazu impliziert der Begriff "Funkenzündung", dass zuerst Funken erzeugt werden, die dann erst das Zündpulver (oder was auch immer den Schuss auslöst) zünden.

    Also eigentlich eindeutig Perkussionszündung, ABER im Waffengesetzt steht wie du richtig schreibst ausdrücklich "Zündhütchenzündung". Da können sich jetzt die Gutachter streiten.. ich denke, letztlich ist das Gesetzt einfach nicht gut formuliert, würde aber eher zu Perkussionszündung tendieren.

  • Dieses Exemplar befindet sich in einem Museum. Manchmal findet man ähnliche Waffen bei Auktionen, aber natürlich sind die Preise sehr hoch. Einer der Vorteile, falls man dieses Zündsystem als "Funkenzündung" einstuft, ist aber der erlaubnisfreie Selbstbau. DAS wäre mal ein Projekt.