Hilfe - ist diese Waffe Erwerbsscheinfrei?

There are 7 replies in this Thread which has previously been viewed 1,607 times. The latest Post (January 27, 2022 at 5:06 PM) was by Pellet.

  • Hallo,

    Ich habe seit kurzem mein Sammelgebebiet auf Salon - Vorderladerwaffen erweitert, habe da aber noch nicht völlige Fachkenntnis und benötige Hilfe.

    Ist die bei egun unter der 14685849 angebotene Hinterlader - Salonpistole ohne WBK - Eintrag zu erwerben ?

    mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,

    FrankDie

  • Danke für die Expertise.

    Natürlich kann man so etwas Schönes nicht schießen.

    Hab bisher immer gedacht das die 1871 - er Regel nur für Vorderlader - Perkussionswaffen gilt und nicht für Hinterlader.

    Jetzt habe ich wieder etwas dazugelernt.

    Mit freundlichen Grüßen,

    FrankDie

  • Eindeutig eine freie Perkussionspistole.

    Der Glaube, nur Vorderlader wären frei, ist weit verbreitet. Dabei kennt das Gesetz den Begriff "Vorderlader" überhaupt nicht. Unterschieden wird NUR durch das Zündsystem.

    Frei erwerbbar sind alle Waffen (vor 1871) mit Lunten-, Funken- oder Zündnadelzündung, egal ob einschüssig oder mehrschüssig.
    Frei erwerbbar sind außerdem alle EINSCHÜSSIGEN Waffen (vor 1871) mit Perkussionszündung.

    Waffen (vor 1871) mit Lunten- oder Funkenzündung dürfen sogar erlaubnisfrei geführt werden, Zündnadel- und Perkussionswaffen dagegen nur mit dem großen Waffenschein.

    Alle ANDEREN Zündmethoden (Randfeuer, Zentralfeuer etc.) sind WBK-pflichtig, auch wenn sie vor 1871 entstanden sind.

  • Hab bisher immer gedacht das die 1871 - er Regel nur für Vorderlader - Perkussionswaffen gilt und nicht für Hinterlader.

    Sharps, Gallager, Smith, Starr, Maynard, Burnside und noch ein Dutzend andere... alles Hinterlader mit Perkussionszündung.