Die Erfindung von John Forsyth gilt als das erste "Perkussionsschloß", patentiert 1814.
Forsyth verwendete noch keine Zündhütchen, sondern ein loses Zündmittel, welches durch einen Hammerschlag explodiert und auf diese Weise - sehr ähnlich einem Steinschloss - die Ladung zündete. Er schuf die Voraussetzung zu einem Zündhütchen-System. Die Literatur ist sich aber uneins, ob man das Forsysth-System nun als "Perkussionssystem" bezeichnet oder ob es sich nur um einen Vorläufer handelt.
Wichtig ist die Einstufing hinsichtlich der mehrschüssigen Variante. Hier zum Beispiel eine zweischüssige Pistole:
Würde man sie als "Perkussionswaffe" einstufen, wäre sie WBK-pflichtig (obwohl sie über 200 Jahre alt ist).
Das Gesetz lässt aber hoffen, dass es sich NICHT um eine Perkussionswaffe im Sinne des Gesetzes handelt.
Quote"1.5
einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;"
Wie es scheint, definiert das Waffengesetz Perkussionswaffen durch die Verwendung eines Zündhütchens. Bei der Waffe aus der Abbildung müsste es sich also um eine in Deutschland erlaubnisfreie Waffe mit Funkenzündung handeln.
Oder?