AEA (Gogun) Meinung zu diesen LG

Es gibt 107 Antworten in diesem Thema, welches 25.180 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. November 2022 um 23:31) ist von PR90.


  • B) Die innere Verpackung kann man anscheinend öffnen, ohne sie aus der externen Verpackung zu entnehmen. Im Video nimmt sie der Journalist OHNE HAST in ca. 6 Sekunden heraus. Das ließe sich auch schneller machen. Weiterhin bezieht sich die Möglichkeit einer unverschlossenen Verpackung gemäß WaffVwV NUR auf den Transport im verschlossenen Kofferraum. Man kann aber hier klar erkennen: Die Waffe wurde auf die Rückbank gelegt.

    wurde.

    Zu der Verpackungsgeschichte:

    Im Report Mainz Beitrag wurde mittlerweile die Abholszene entfernt, aber bei 1:35 sieht man beide Kartons. Der innere Karton wird verschlossen, in dem man die Laschen des Deckels seitlich in die kurze Seitenwand steckt, der äußere hat zwei Klappen.

    Der äußere lässt aber nur wenig Luft, so dass man nicht einfach den inneren Karton öffnen kann ohne ihn vorher aus dem äußeren herauszunehmen.

    Und das macht der Journalist auch.

    So dürften dementsprechend mehr als drei Handgriffe nötig sein, um die Waffe in Anschlag zu bringen.

    Im übrigen schränkt die Verwaltungsvorschrift den unverschlossenen Transport nicht auf Kofferräume ein.

    Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).

    Der Satz in Klammern bezieht sich auf eine Passage einer Bundestagsdrucksache

    (irritierenderweise jedoch auf Seite 32 einer 24seitigen Schrift), nicht auf die Definition von "nicht zugriffsbereit" in unverschlossenen Behältnissen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • So wie ich es verstehe genügt das unverschlossene Behältnis nur dann, wenn sich die Waffe im Kofferraum befindet UND nicht in drei Sek. und mit drei Handgriffen geöffnet werden kann.

    Ich weise außerdem drauf hin, dass eine Verwaltungsvorschrift kein Gesetz ist und ein Gericht in keiner Weise bindet.

  • So wie ich es verstehe genügt das unverschlossene Behältnis nur dann, wenn sich die Waffe im Kofferraum befindet UND nicht in drei Sek. und mit drei Handgriffen geöffnet werden kann.

    Ich weise außerdem drauf hin, dass eine Verwaltungsvorschrift kein Gesetz ist und ein Gericht in keiner Weise bindet.

    So wie du es verstehst, steht es da aber nicht.

    Wie gesagt, würde ich ja nach der Stelle in der Drucksache suchen, aber die angegebene Seite existiert nicht. Im übrigen steht dort nur vgl. also vergleiche.

    Und im Gesetz selbst steht überhaupt gar kein bisschen, wie genau man " nicht zugriffsbereit" zu definieren hat.

    Dafür ist die Verwaltungsvorschrift als Auslegungshilfe da. Und für die Verwaltungsmitarbeiter der Waffenbehörde ist die Verwaltungsvorschrift bindend.

    Auch ein Gericht wird sich mit Sicherheit bei der Urteilsfindung in einem Prozess daran orientieren.

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  • Viele Richter würden nach dem "Studium" der Verwaltungsvorschrift erstmal die Quelle checken und genau diese würden sie nicht finden. Sie würden dann die ganze Verwaltungsvorschrift für nicht belastbar halten und diese ausblenden.

    Wie wir wissen legen viele Richter das Waffengesetz gern streng aus. Das könnte auch hier passieren, natürlich.

  • Selbst wenn ein Richter die Verwaltungsvorschrift ausblendet, wird er wohl nochmal den Wortlaut des §12 WaffG überdenken. Dort steht lediglich nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit.

    Ein normaldenkender Mensch dürfte wohl davon ausgehen, dass die Nichtzugriffsbereitschaft gegeben ist, wenn das Gewehr in zwei Kartons verpackt ist.

    Ein Sachverständiger wird sich wahrscheinlich an die Regel mit drei Handgriffen und drei Sekunden halten.

    Oder man zieht vorherige Urteile zu Rate. Und da gibt es sogar Fälle, wo die SSW unterm Beifahrersitz als nicht zugriffsbereit galt, weil es nicht ganz leicht war, daran zu kommen.

    Ein Richter mit restriktiver Einstellung zum Waffenbesitz mag vielleicht bei einem normalen Waffenbesitzer solche Fälle streng auslegen. Aber tut er das auch bei einem Reporter der eher aus der hoplophoben Seite unterwegs ist und dem das im Rahmen der Recherche zu einer waffenfeindlichen Reportage passiert ist?

    Wie auch immer ein Urteil in diesem Falle ausgehen sollte, es steht hier noch lang nicht fest, dass der Reporter wegen eines Verstoßes verurteilt würde.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Was ich mich die letzten paar Seiten Frage ... was hat der Reporter oder der Sprave mit dem Topic dieses Thread zu tun?

    Gehört so eine Diskussion nicht eher in den Laberecken-Bereich?

    Gruß
    Heiko __ ( Fördermitglied VDB )

    --Alle Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Unterhaltung--

  • Was ich mich die letzten paar Seiten Frage ... was hat der Reporter oder der Sprave mit dem Topic dieses Thread zu tun?

    Gehört so eine Diskussion nicht eher in den Laberecken-Bereich?

    Naja, wann hast du überhaupt den letzten Testbericht/Fachbeitrag hier gelesen?

    Letztens wurde mein bester Kumpel grundlos gesperrt. Als ich dann nach dem Grund fragte, war der Thread zwar ruckzuck verschwunden, eine Antwort habe ich allerdings bis heute nicht.

    Labertaschen welche sich selbst nie vorgestellt haben, geschweige denn Fachbeiträge eingestellt haben machen hier Stimmung und scheinbar werden die von oben noch unterstützt....

    :modo:

  • Naja, wann hast du überhaupt den letzten Testbericht/Fachbeitrag hier gelesen?

    Wann hast du zuletzt mal was entsprechendes geschrieben? Als "Schulz" hast du es wenigstens noch versucht, aber mit deinem neuen Troll-Account, einem davon, kommt eben nur noch Getrolle.

    Letztens wurde mein bester Kumpel grundlos gesperrt.

    Das könnte daran liegen dass er ein noch viel größerer Troll ist als du, der großen Spaß daran hat sich hier alle paar Tage neue Accounts zu erstellen und schauspielert wie ein großer.

    Euer Problem ist, dass ihr es nicht lassen könnt. Ihr könnt keine Regeln akzeptieren, ihr könnt nicht einsehen dass ihr im unrecht seid und könnt absolut keine Niederlage akzeptieren. Deshalb meldet ihr euch immer wieder an und macht jedes mal wieder Ärger. Das macht euch Spaß oder? Schließlich sagt ihr ja immer hier wäre alles so schlimm. Aber was macht ihr dann hier? Euren Rachegelüsten nachgeben, das ist alles. Das braucht ihr scheinbar in eurem Leben.

    Labertaschen welche sich selbst nie vorgestellt haben, geschweige denn Fachbeiträge eingestellt haben machen hier Stimmung und scheinbar werden die von oben noch unterstützt....

    Du kannst deine Propaganda gern woanders abladen.

    Bisher wurdest du geduldet weil du dich relativ ruhig verhalten hast. Wenn sich das jetzt ändert muss ich davon ausgehen dass du die Nutzungsbedingungen nicht mehr akzeptierst. Es reicht jetzt.

    Der Thread ist vorläufig geschlossen.

  • PR90 19. November 2022 um 23:31

    Hat das Thema geschlossen.