Erwerb einer Co2 Pistole aus dem Auland mit F-Kennzeichnung ?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.939 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. September 2022 um 07:00) ist von Giftick.

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    Ist es rechtlich unbedenklich Co2 Waffen aus dem Ausland zu bestellen, wenn diese eine F-Kennzeichnung aufweisen? Ich denke ausnahmslos alle von euch haben den Webley & Scott Revolver in der Co2 Version auf dem Schirm. Nun habe ich festgestellt, dass es den in verschiedenen Ausführungen gibt (Lauflänge), jedoch nicht bei uns in DE. Bei näherem Hinsehen auf einer US -Seite fiel mir auf, dass der dort abgebildete Co2-Revolver in einer kürzeren Lauf-Version einen Aufdruck mit dem F im Fünfeck aufweist. Wäre dieser somit bedenkenlos auch im Ausland bestellbar oder gibt es außer der F-Kennzeichnung noch ein anderes wichtiges Kriterium (offizieller Importeur o.ä) die ich beim Kauf als Privatperson beachten muss.

    Ich konnte dazu leider keine valide Aussagen im Netz finden.


    Danke & Grüße,

    Tom

  • Mit F im Fünfeck ist er hier als freie Waffe zugelassen. Rechtlich also kein Problem. Was nicht heißt, dass der Zoll nicht trotzdem Stress machen kann.

    Ist allerdings ungewöhnlich, dass etwas, was hier nicht angeboten wird, ein F im Fünfeck hat. Da würde ich vorher abklären, ob das tatsächlich auch der Fall ist und nicht vielleicht nur auf dem Produkt-Foto so.

  • Auf ein F-Zeichen kann man sich nicht unbedingt verlassen. Erst gestern habe ich auf Egun Angebote eines Händlers aus dem EU-Ausland gesehen, wo ausdrücklich mit F-Zeichen geworben wird, obwohl die betreffenden Waffen dieses nicht haben dürften, da eindeutig jenseits der 7,5J.

    Bei der PTB gibt es eine Liste der tatsächlich geprüften und zugelassenen F-Waffen, daran könnte man sich orientieren: https://www.ptb.de/cms/fileadmin/…e_0001-6099.pdf

  • WaffG Paragraph 24 regelt die Kennzeichnungspflicht. Ist hier irrelevant.

    Man muss es ein wenig zusammensuchen:

    WaffG §29
    Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes

    dazu:

    AWaffVwV

    Zu § 29: Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes

    ...

    29.1 § 29 bezieht sich auf alle Waffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nach § 2 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 erlaubnispflichtig ist.

    Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für das Verbringen sind in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 7 aufgeführt.

    und die Ausnahmeregel:

    7.
    Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
    7.1
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sofern sie den Voraussetzungen der Nummer 1.1 oder 1.2 entsprechen;

    sowie die genannten Voraussetzungen:

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    1.1
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Zitat

    Ja nur was auf der Liste steht, ist auch wirklich frei.

    Denn das F wird oft schon vorsorglich vom Hersteller angebracht.

    Das ist schon deshalb Unsinn, weil dort nur moderner Krempel gelistet ist, ab 2003. Das F-Zeichen gibt es seit mind. 1970.

  • Das ist schon deshalb Unsinn, weil dort nur moderner Krempel gelistet ist, ab 2003. Das F-Zeichen gibt es seit mind. 1970.

    Vielleicht deshalb weil es zu aufwendig ist alle vorher auf Papier erfassten Daten in EDV Form zu übertragen?

    Deshalb ist es aber noch lange kein Unsinn!

    Schlimmstenfalls unvollständig...

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Als Verbraucher kannst Du das ruhig machen - solange die Waffe max. 7,5 Joule hat. Ist sie stärker bedeutet das Ärger, wenn Du erwischt wirst. Das F-Zeichen rettet Dich dann nicht. Bei Co2-Pistolen im Kaliber 4,5 mm ist das allerdings kein Problem, diese Waffen erreichen meist nicht einmal 5 Joule.

    Unter Umständen macht sich der Exporteur (im Ausland) rechtlich angreifbar oder zumindest begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Denn er verstößt mit dem Versenden der Waffe gegen das Beschussgesetz, das ihn als den "Inverkehrbringer" verpflichtet, diesen Vorgang der PTB ordnungsgemäß anzuzeigen. Dazu gehört das Bemustern der Waffe und der Name bzw. das Warenzeichen des Unternehmens muss neben dem F-Zeichen angebracht werden. Es droht ein Bußgeld. Ob das nun wirklich verhängt bzw. eingetrieben wird hängt davon ab, in welchen Land der Exporteur ansässig ist. Frankreich oder Österreich, denkbar - USA, sicher nicht.

  • Das deutsche Beschußgesetz gilt nicht im Ausland,

    der Händler kann das völlig ignorieren.

    Verantwortlich ist der Importeur. Allerdings ist der

    §9 BeschG ausdrücklich auf gewerblich Handelnde

    begrenzt. Einem privaten Import steht daher nichts

    entgegen.

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  • Das sind jetzt zum Teil doch sehr unterschiedliche Aussagen und ich hatte schon befürchtet, dass es sich hierbei um eine Art Grauzone handelt und das Ganze nicht so leicht zu klären sein wird. :D Wenn aber auch nur die geringe Möglichkeit besteht damit auf die Nase zu fallen, dann ist mir das zu heiß, bzw. die Sache dann nicht wert. Trotzdem möchte ich mich bei euch allen erstmal für eure Zeit und Informationen bedanken.

    Anbei habe ich nochmal ein Bild angehängt, um welche Ausführung es sich handelt.


    Grüße,

    Tom

  • Es ist keine Grauzone. Frag vorher nach, ob es das F-Zeichen zurecht trägt und es auch tatsächlich auf der Waffe ist, nicht nur auf den Fotos. Ist das der Fall, gibt es keine Probleme. Zumindest keine rechtlichen.

    ps: um die 7,5J brauchst du dir keine Gedanken zu machen. 0.177 bei dem Mini-Lauf kann da gar nicht drüber sein.

  • Frag vorher nach, ob es das F-Zeichen zurecht trägt

    Diese Frage kann der Händler im Ausland nur aus seiner Sicht

    beantworten, und dann ist die Antwort immer ja, denn das

    Zeichen darf jeder auf beliebigen Gegenständen anbringen.

    Für den Import genügt es, wenn es vorhanden ist.

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  • Stellt sich also noch die Frage ob das F nur auf dem Artikelbild, oder auch auf der Ware vorhanden ist ?

    Und ob man sich evtl die Mühe machen möchte ein tatsächlich vorhandenes F ggfs. dem Zoll zu erklären, falls er sich das Paket rauspickt…

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Und ob man sich evtl die Mühe machen möchte ein tatsächlich vorhandenes F ggfs. dem Zoll zu erklären, falls er sich das Paket rauspickt…

    Das habe ich bereits mehrfach durch. Es läuft genau

    anders herum! Der Zoll prüft ob das F drauf ist.

    Kann man beim Zoll gut nachlesen: Zoll online - Verbringen und Mitnahme

    Unter "Erlaubnisfreies Verbringen bzw. Mitnahme"

    steht es in einfacher Sprache.

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  • Hat jemand hier aus DE Erfahrungen mit https://airsoft-sports.com/ gemacht ?

    Dort (Östereich) schonmal was bestellt und nach Deutschland liefern lassen ?

    Der Shop scheint mir seriös zu sein und hat etwas was ich gerne bestellen würde.

    Auf meine email Nachfrage ob die GBB Airsoft (von Umarex, kein full auto !) mit einem F gekennzeichnet ist, damit sie hier in Deutschland als legale, freie Waffe ab 18 gilt, wurde mir wortwörtlich geantwortet:

    "Ja, diese Airsoft hat das deutsche F Prüfzeichen,

    mit freundlichen Grüßen, Stefan Mair."

    Diese Umarex GBB wird zwar auch von verschiedenen deutschen Shops verkauft, allerdings könnte ich sie aus dem oben genannten Shop/Link 30-40€ günstiger bekommen., was preismäßig ja schon einiges ausmacht.

    Winkt der deutsche Zoll das Paket einfach durch (da sie ja das besagte F trägt), und wird es an meine Adresse geliefert, oder muß ich dann evtl. extra zum Zoll um es persönlich abzuholen ??

    besten Dank schonmal im Voraus an alle Sachkundigen für eure Hilfe :)

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    Einmal editiert, zuletzt von Giftick (13. September 2022 um 20:10)

  • Meine Waffen kommen von Steyr, nach der Wartung oder Reparatur, immer zuverlässig wieder bei mir an.

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